SPD Rödermark
Akteneinsicht offenbart erhebliche Mängel im Verwaltungshandeln
Der Bericht des Akteneinsichtsausschusses wurde einstimmig angenommen. Grund: Über den Bericht, was in den Akten steht, konnte es eigentlich auch keinen Dissens geben. Die Bewertung der Inhalte und die Einordnung der Sachverhalte in die politischen Abläufe ist aber der eigentlich wesentliche Teil einer Akteneinsicht.
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Siehe auch
Bahnhof Rödermark / Ober-Roden Zusammenfassung
Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.
Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?