Behauptung, das Finanzministerium fordere die Einführung einer Pferdesteuer, ist falsch!
14.12.2012 – Pressemitteilung
Finanzminister Dr. Thomas Schäfer: „Behauptung, das Finanzministerium fordere die Einführung einer Pferdesteuer, ist falsch!“„Es ist nachvollziehbar, dass die SPD-Landtagsabgeordneten frustriert darüber sind, wie entschlossen sich die kommunale Familie parteiübergreifend für die Teilnahme am Kommunalen Schutzschirm entscheidet. Nur aus dieser Frustration heraus ist zu erklären, auf welch dünnes Eis sich der SPD-Landtagsabgeordnete Torsten Warnecke wagt“, erklärte Finanzminister Dr. Thomas Schäfer heute. Die Behauptung des Landtagsabgeordneten mit dem Hinweis auf ein Konsolidierungshandbuch, das Hessische Ministerium der Finanzen fordere die Einführung einer Pferdesteuer, sei „schlicht und ergreifend falsch.“
Auch dem Landtagsabgeordneten Warnecke ist bekannt, dass es ein solches von ihm beschriebenes Konsolidierungshandbuch nicht gibt. Der Landtagsabgeordnete zitiert einen Prüfauftrag aus einer nicht veröffentlichten Stoffsammlung, die im Wesentlichen auf den Prüfergebnissen und Empfehlungen des Hessischen Rechnungshofs beruht. „Diesem wird der Landtagsabgeordnete Warnecke nicht widersprechen wollen“, so der Finanzminister.
Wie aus dieser Quellenlage eine Forderung des Finanzministers abgeleitet werden kann, ist rational nicht nachvollziehbar. Mit dem Blick auf die unterschiedlichen Konsolidierungskonzepte der Kommunen und die Diskussion um die Einführung von Steuern und Abgaben betonte der Finanzminister, jede Kommune habe das Recht selbst zu entscheiden, welche Maßnahmen sie treffen wolle. „Diese Fragen müssen die Kommunen selbst klären – alles andere würde einen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung darstellen. Wir haben keine Vorschriften gemacht und werden auch keine machen“, so Dr. Schäfer. „Jede Kommune muss darüber hinaus für sich entscheiden, ob bei den Maßnahmen zur Konsolidierung Aufwand und Ertrag in einem richtigen Verhältnis stehen.“
Quelle: Hessisches Ministerium der Finanzen
Haushaltskonsolidierung und Schutzschirm-Kommunen.
Leitfaden für konsolidierungsbedürftigte Gemeinden und Gemeindeverbänden.
Quelle: mkk.de. Seite 46. Punkt G
Sollte das Original nicht aufrufbar sein, hier eine Kopie
Die ersten AutoS mit diesem Aufkleber in Rödermark gesichtet.,
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OT (Pferdesteuer)
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Ein Punkt, der deshalb auffällt, weil eine solche Methode, pauschale Kürzung über alle Abteilungen, von unserem Stadtkämmerer wohl nicht in Betracht gezogen wird.
Darüber (Feuerwehr) wird in Rödermark nicht gespochen.
Quelle jeweils: mkk.de
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BTW
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Das Dokument » Konsolidierungshandbuch-Schutzschirm « sollte für jeden Stadtverordneten zu den anstehenden Haushaltsbesprechungen, 2014+, PFLICHTLEKTÜRE sein. Man braucht die Anträge zur Haushaltseinsparung einfach nur abzuschreiben.
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.