Dies ist auch nach unserer Ansicht wohl eine nicht ganz so seriöse Geschäftspraktik. Das stand in einer Mail an mich. (Siehe Reaktion der Stadt Rödermark)
Seit meiner Antwort darauf sind jetzt ein paar Tage vergangen. Jetzt ist mir aufgefallen, dass ich zu dem Punkt –seriöse Geschäftspraktik– eine Bemerkung vergessen habe.
Impressum der Premium-Content GmbH. Stand 11.12.2009
Impressum von My-Downloads. Ein Projekt der Premium-Content GmbH. Stand 11.12.2009
Beachten Sie das Fehlen der Emailadresse.
Pflichtangaben im Impressum
Informationen zur schnellen Kontaktaufnahme. Dies sind ausweislich der Gesetzesbegründung Telefonnummer, Faxnummer und Email-Adresse. Wer verhindern möchte, dass die Email-Adresse von Spam-Robots ausgelesen wird, sollte die Angaben in Form einer JPEG- oder GIF-Datei bereitstellen. Verfügt der Anbieter z.B. über keine Faxnummer, so muss diese natürlich nicht angegeben werden.
» LG Essen, Urteil vom 19.9.2007, Az. 44 O 79/07
Ein Kontaktformular ersetzt die Angabe einer E-Mail-Adresse im Impressum nicht (mehr dazu)
» EuGH, Urteil vom 16.10.2008, Rechtssache C – 298/0
Neben der E-Mail-Adresse muss aber ein zweiter, unmittelbarer und effizienter Kommunikationsweg eröffnet werden. )
Siehe eine erste Einschätzung zum Urteil!
Rechtsanwalt Oliver Wöhler
§ 5 I Nr. 2 TMG schreibt die Angabe der email Adresse zwingend vor. Dies gilt aber nur bei einem geschäftsmäßigen Teledienst, wovon ich bei Ihrem Gegner ausgehe. Der BGH hat entschieden das es ausreicht, wenn das Impressum unter dem Link Kontakt als Unterpunkt zu finden ist vgl. I ZR 228/03. Allerdings muss das Impressum vollständig sein … weiterlesen
Was ist Geschäftsmäßiger Teledienst?
Wann immer ein wirtschaftliches Interesse mit einer Website verfolgt wird, wird man von einem geschäftsmäßigen Teledienst sprechen müssen mit der Folge, dass die Pflichtangaben zu erbringen sind. Das wirtschaftliche Interesse kann darin liegen, dass über die Website Waren oder Dienstleistungen vertrieben werden. Dasselbe gilt für Websites, auf denen sich ein Unternehmen lediglich präsentiert. Die Werbung für das eigene Unternehmen reicht für eine Geschäftsmäßigkeit des Teledienstes aus.
Interessant, ihr Schreiben ! Da sie – natürlich – keine Mail-Adresse angeben, wollte ich diese Adresse per Google suchen. Vorwiegend war zu lesen: Premium Content zockt Nutzer im Internet mittels my-downloads.de ab ! Na, genau so habe ich das vermutet . . . Aber immerhin fand ich noch diese Möglichkeit hier, ihnen kurz zu antworten. :
1. habe ich im Juni letzten Jahres keine Mitgliedschaft abgeschlossen, sondern ein Update geladen in Form eines „Gratis-Downloads“ – und was ‚gratis‘ bedeutet, brauche ich wohl kaum zu erklären !
2. hat ich mich gewundert, gleich eine „2. Mahnung“ erhalten zu haben ?! Jetzt ist mir das klar, denn sie bestätigen im 2. Absatz, dass 1. und 2. Mahnung am gleichen Tag erfolgten, nämlich am 1.9. – das spart Zeit. . .
3. Sie behaupten, ich hätte die allg. Gesch.-Bed. ausdrücklich akzeptiert, da ich ein entsprechendes Häkchen gesetzt hätte – das ist jedoch Quark, da sie besser wissen als ich, dass das Häkchen stets schon gesetzt ist und ich hätte dies entfernen müssen ! Aber wozu sollte ich mich mit AGs befassen, wo ich doch keinen Vertrag abschließen wollte ??
4. Meinen ‚Vertragsabschluss‘ beweisen sie mit der Speicherung der IP-Adresse… Quatsch – diese werden oft schon allein dadurch gespeichert, dass man nur eine Website besucht !!
5. Sie stellen fest, dass ich keinen Widerspruch eingelegt habe – gegen was denn auch, wo ich doch kein Jahres-Abbo abgeschlossen habe ?!
Summa summarum beeindrucken mich keinerlei Drohungen mehr, sei es Schufa-Eintrag oder Gerichtsverfahren – dafür habe ich mit ihresgleichen leider schon viel zu viel Erfahrungen gesammelt – und für keinen einzigen Fall habe ich meinen sehr guten Rechtsschutz bemühen müssen ! Nur ängstliche Neulinge in diesem Metier zahlen ‚verschreckt‘. Mich beeindruckt das jedenfalls nicht, zumal ich hier beim örtlichen Gericht vor 2 Jahren mich beraten lies – mit dem Resultat, dass man nur abgewunken hat „Da machen Sie sich mal gar keine Gedanken . . . “
Jetzt alles klar ? Danke !
Brautgeschäft zu händen Brautkleider passend. Hochzeitskleider eigensinnig geschneidert. Davon müssten manche Hochzeitskleid mitsamt guten Qualitäten Ihnen pläsierlich (veraltet) wohltätigkeit.Wann wird dieser Mensch begreifen das ich den Mist immer wieder rauswerfen werde.
Das ist kein Kommentar sondern Spam der allerfeinsten Art.
Der Dreck kommt von admin — ätt — hochzeitskleideronline — dot — com