Solche Vereinbarungen der Stadt Rödermark kosten dem Bürger so RICHTIG VIEL GELD
Es macht Spaß, mit der Stadt Rödermark Verträge zu schließen. Ob Verkauf oder Kauf. Da passt wohl keiner so richtig auf und dem Bürger kostet das, in dem folgenden Fall, schlappe 225.000,00 Euro
Heute wird wohl der Beschluss für die Stadtverordnetenversammlung in trockene Tücher gepackt und der Bürger mal so auf die Schnelle um ZUNÄCHST (weil die Kosten eine Schätzung sind) 225.000,00 gebracht. Warum? Lesen Sie im Artikel weiter und machen Sie sich ein Bild von der Arbeitsweise des hauptamtlichen Magistrats (Bürgermeister und Erster Stadtrat (Kämmerer) und den ehrenamtlichen Magistratsmitgliedern sowie der Stadtverordneten. Ob die Stadtverordneten dem Antrag zugestimmt haben und mit welchen Mehrheiten, kann ich nicht ermitteln.
Es wurde von der Stadtverordnetenversammlung am 11.09.2007 folgender Beschluss gefasst:
[..]Die Stadtverordnetenversammlung akzeptiert das Kaufangebot der DB AG über das im Bereich des Bahnhofs Ober-Roden gelegenen Geländes, das nicht mehr für Bahnzwecke benötigt wird und beschließt dessen Erwerb.
Der Kaufpreis beträgt 400.000 € zuzüglich der Kosten für die Vertragsdurchführung und die Grunderwerbsteuer. Im Vertrag ist eine Mehrerlösklausel für den Fall einer höherwertigen Nutzung aufzunehmen.
Die Übernahme der Kosten durch die DB AG für zusätzliche Entsorgungsmaßnahmen ist zu vereinbaren.
Quelle: bgb.roedermark. Punkt Ö10.
[…]
Hervorhebungen durch den Autor.
Es gibt eine Beschlussvorlage für den Magistrat am 26.11.2007 und dann für die STAVO am 4.12.2007
Auf der Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 4.12.2007 findet sich kein Hinweis auf eine Abstimmung 🙁 Siehe Niederschrift.
Nach vorangegangenen Verhandlung mit der DB AG hat die Stadtverordnetenversammlung am 12.09.2007 den Grunderwerb am Bahnhof Ober-Roden beschlossen.
„Die Stadtverordnetenversammlung akzeptiert das Kaufangebot der DB AG über das im Bereich des Bahnhofs Ober-Roden gelegenen Geländes, das nicht mehr für Bahnzwecke benötigt wird und beschließt dessen Erwerb.
Der Kaufpreis beträgt 400.000 € zuzüglich der Kosten für die Vertragsdurchführung und die Grunderwerbsteuer. Im Vertrag ist eine Mehrerlösklausel für den Fall einer höherwertigen Nutzung aufzunehmen.
Die Übernahme der Kosten durch die DB AG für zusätzliche Entsorgungsmaßnahmen ist zu vereinbaren.“Im Rahmen der Vertragserstellung wird nunmehr die Zusage auf Übernahme der Kosten für die Beseitigung evtl. Altlasten ausgeschlossen, da die vorliegenden Untersuchungsergebnisse keinen Hinweis auf evtl. Verunreinigungen bzw. Belastungen beinhalten. Die im Rahmen der Verhandlungen erklärte Bereitschaft zur Übernahme evtl. Kosten wurde durch die Zentralverwaltung der DB AG zurückgezogen.
Dieser neue Sachverhalt wurde im Vertragsgespräch am 21. November 2007 mitgeteilt.
Seitens der DB AG wurde gleichzeitig erklärt, dass im Gegenzug dafür allerdings auf die Aufnahme einer Mehrerlösklausel verzichtet wird. Außerdem erklärte sich die DB AG bereit, die Fälligkeit der Zahlung des Kaupreises bis auf den 30.06.2007 zu verschieben.
Hervorhebungen durch den Autor.
Quelle bgb.roedermark.de (bzw. über Textrecherche)
Ich hatte zwar gestern geschrieben, nicht über Fehler aus der Vergangenheit zu lamentieren, aber es steht ein Beschluss auf der kommenden Stadtverordnetenversammlung an, der dieses Thema berühren wird.
[..]
Es ergeben sich in der Summe Mehrkosten von 225.000 €. Davon entfallen 75.000 € auf den Bahnhofsvorplatz und 150.000 € auf die P&R-Anlage mit Radweg zur Dieburger Straße.[..]
[..]Die Ursachen für die Mehrkosten liegen dort zum einen in der Bodenbeschaffenheit und den Bodenbelastungen. Erst nach Abbruch der Bahnhofsschuppen über dann durchgeführte vertiefende Bodenuntersuchungen konnte das Ausmaß erkundet werden.[..]
Quelle: bgb.roedermark.de. Punkt Ö9 Siehe unter VO
Wenn der Magistrat von den Stadtverordneten hierauf angesprochen werden sollte, bin ich auf seine weitreichenden Erklärungen gespannt.
„Gänzlich unwahrscheinlich“ ist nicht GARANTIERT. Unwissenheit (Nachlässigkeit) kostet in diesem Fall Geld
[..]Inhaltlich kritisiert Kern, dass sich der Antrag der Kooperation auf einen Stadtverordnetenbeschluss beziehe, der drei Monate später einstimmig aufgehoben wurde. Im gültigen Beschluss vom 4. Dezember 2007 sei weder von einer Mehrerlösklausel zu Gunsten der Bahn noch von der Übernahme von Entsorgungskosten zu Gunsten der Stadt die Rede. Damals durchgeführte Untersuchungen hatten nämlich ergeben, dass das Vorhandensein von Altlasten gänzlich unwahrscheinlich sei.[..]Quelle: Frankfurter Rundschau
Siehe Umweltbericht der Stadt Rödermark aus 2005
Quelle: Umweltbericht 2005
Siehe auch
» Freie Wähler sehen teure Fehler
» Rödermark. Bahnhof Ober-Roden. Zusammenfassung
Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.
Warum ist der nicht Rechtsanwalt geblieben? Dann hätte er nur seine Familie runiert.