Rödermark. Chaos am Bahnhof geht weiter
Teure Altlast unterm Bahngelände. Und wieder hat keiner Schuld
Untertitel: Alles prima gelaufen.
Siehe: Solche Vereinbarungen der Stadt Rödermark kosten dem Bürger so RICHTIG VIEL GELD
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[…]Die Altlasten verteuern die Umgestaltung des rund 5500 Quadratmeter großen Areals um 225.000 Euro.[..]
[..]Was auch Vetters Zeitvorstellungen entspricht. Er bespricht momentan mit dem Bauamt Details wie den Übergang zwischen dem Gebäude und der öffentlichen Fläche.[…] Lesen Sie den ganzehn Artikel bei OP-Online
Zu dem o.g. Detail Übergang. Hoffentlich wird dieses Details uns nicht auch Geld kosten. So wie ich das verstanden habe, geht es um eine Niveauerhöhung des Vorplatzes. So nach dem Motto: „Wenn ihr schon mal dabei seid, könnt ihr doch noch ein wenig mehr Erde aufbringen“
Siehe auch
» Rödermark. Presseberichte zur StaVO 19.03.2013. Avanti Dilettanti!
» Rödermark. Bahnhof Ober-Roden. Zusammenfassung
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.
Man müsste die Verantwortlichen der Stadt in Regress nehmen können.
De Bahnhof ist ein beispielloser Fall von Dilettantismus der im Rathaus Tätigen , ihre Vorgehensweise grob fahrlässig. Es wiegt alles um so schwerer als der Bürgermeister Jurist sein will. Jeder Bahnhof ist per se altlastenverdächtig. Das ist der Bahn klar und das gilt erst recht auch für Ober-Roden. In Ober-Roden saß die Firma Jade, die in der Kriegszeit für die Naiz Zünder herstellte und in Münster gab es das Munitionsdepot – Muna, – Der Bahnhof in Ober-Roden dürfte war Umschlagbahnhof nach Frankfurt ( Dreieichbahn ) gewesen sein . Schon aus dieser geschichtlichen Situation heraus ist die Annahme , der Bahnhof sei nicht altlastenverdächtig , naiv und grob fahrlässig. Die Bahn kennt die Historie ihrer Bahnhöfe. Umweltbewußt war die Bahn nach dem Krieg auch nicht.
Im Aktenausschuß wurde lediglich ein Umweltgutachten vorgelegt. Es hört sich aber nicht an, als habe dort eine historische Erkundung und Bodenerkundung stattgefunden. Fraglich ist auch, ob die Gutachter überhaupt die erforderliche Sachkunde nach § 18 Bundesbodenschutzgesetz hatten. Wer kommt zu dem Ergebnis, es gäbe keine Altlasten, der verantwortliche Bürgermeister aber als Entschädigung angibt, es hätte erst eine detaillierte Bodenuntersuchung stattfinden müssen, begibt sich in die Haftung. Die Frag ist auch, ob das Altlastenkataster des Landes Hessen überhaupt bemüht wurde. Die Bahn hat regelmäßig Spezialgutachter, die die Bahnhöfe auf Altlasten untersuchen. Die Bahn wird sich die Hände gerieben und frohlockt haben, dass die städtischen Gutachter zu dem Ergebnis kamen, keine Altlasten. Wozu also noch die Beseitigungevrpflichtung.
Jeder Jurist, der nicht in die Haftung genommen werden will trifft in einem Vertrag Vorsorge für den Fall, dass doch Altlasten gefunden werden. Der Verzicht auf den Mehrwerterlös ist wertlos. Wo soll der Mehrwert herkommen ?
Die Verteidigung der Verantwortlichen, die Bahn habe ursprünglich 600.000 € gefordert, ist eine Verdummung der Bevölkerung. Die Bahn hätte genauso gut 1 Million fordern können. Für das verwahrloste Empfangsgebäude und Bahnshofsvorplatz wurde kein Wertgutachten eingeholt. Im Untersuchungsausschuss wurde jedenfalls keins vorgelegt und somit gibt es kein Wertgutachten. Jeder Häuslebauer holt ein Wertgutachten ein, bevor er ein Haus kauft. Das ist doch ein Akt auf dem Drahtseil. Was sagt denn die Aufsichtsbehörde zu diesem Fall ?
Ach wäre er doch Jurist in Ober-Roden geblieben.