Rödermark. Oben sparen. Eine – Initiative Rödermärker Bürger entscheiden –
Als Konsequenz der Äußerungen des Bürgermeisters, ob der kommunalrechtlichen Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens in der Frage der Wiederbesetzung des hauptamtlichen Stadtratspostens, haben sich SPD, FDP und FWG rechtlich beraten lassen.[…]Lesen Sie weiter bei www.obensparen.de/Stadtrat2013.pph
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.