Handelte / handelt Rödermark hier richtig?
Bild: Quelle
[…]Die Stadt hat die Grundsteuer erhöht und dafür auf die Erhebung von Straßenbeiträgen verzichtet[..]
Dazu: Hessenrecht Landesrechtsprechungsdatenbank Entscheidungen der hessischen Gerichte
[..]bei der Entscheidung, ob eine Abweichung vom Grundsatz der Deckung durch spezielle Entgelte vertretbar und geboten sei, sei ein strenger Maßstab anzulegen. Daraus folge, dass eine vollständige Aufhebung der Straßenbeitragssatzung und die Beschaffung der dadurch entfallenden Einnahmen durch eine Erhöhung der Grundsteuer B grundsätzlich nicht zulässig sei.[..] Quelle: Hessenrecht
Hervorhebungen durch den Autor.
Ob es zwischen Aufhebung und NICHTeinführung einen Unterschied gibt?
27. öffentlichen Sitzung des Wirtschafts- und Bauausschusses 29.6.2005 Punkt 3 unter NA
Meiner Meinung nach besteht dieser Zustand – 40 Punkte der Grundsteuer B sind als Strassenbeiträge zu betrachten – weiterhin weil der Beschluss NICHT aufgehoben wurde.
Ich finde keinen entsprechenden Beschluss der Stadtverordnetenversammlung.
Hätte man 2005 die Straßenbeitragssatzung einführen sollen?
Man kann die Vorgehensweise der Stadt befürworten WENN:
Die großen Straßenbaumaßnahmen die zwischen 2005 und 2012 durchgeführt wurden: (ohne Anspruch Vollständigkeit)
Karlsbader Platz, Eisenbahnstraße, Odenwaldstraße, Babenhäuser Straße, Freiherr-vom-Stein-Straße, Forststraße, Lengertenweg ….weitere ?
Diese Anwohner profitieren natürlich von dieser Regelung die ab 2013 den zulässigen – wiederkehrenden Beiträge – bezüglich der Lastverteilung nahe kommt.
Wenn jetzt die Stadtverwaltung auf die Idee kommt, die zurzeit noch gültige Regelung (Einzug von Straßenbeitrag über die Grundsteuer B) durch eine Straßenbeitragssatzung abzulösen wäre das ein Betrug an die Anwohner der restlichen Straßen.
Man darf allerdings nicht so naiv sein und meinen, die Gelder wären (zumindest nach 2008) in den Straßenbau geflossen. Die sind bestimmt für wichtigere Dinge der Stadt eingesetzt worden.
Eine Steuer (Grundsteuer) ist nicht zweckgebunden.
Ein Beitrag oder Gebühr (Strassenbeitragssatzung ist zweckgebunden.
Hessenrecht. Wiederkehrende Straßenbeiträge
Bürgermeisterkandidaten 2011 zu Straßenbeitrag
Strassenbeitragssatzung, Strassenbeitrag. Anfrage an die Bürgermeisterkandidaten.
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.