Straßenbeitrag. Noch eine ?seriöse? Rechnung.

Rödermark. Straßenbeitrag. Noch eine ?seriöse? Rechnung.

[..]sagt etwa Bürgermeister Roland Kern (Andere Liste). Er gebe die Hoffnung nicht auf, dass die Stadt die wiederkehrenden Beiträge erheben kann.[…]
fr-online

Ab 2014 zusätzliche Belastung durch neue Gebühren?
100,00 bis 1.000,00 Euro pro Jahr sind im Gespräch.

Die finanziellen Folgen einer Straßenbeitragssatzung oder wiederkehrenden Beiträge haben schon einige Bürger schockiert. Aber scheinbar nur den Bürger; nicht die Politiker. Siehe auch OP-Online

Warum informieren die im Stadtparlament etablierten Parteien / Wählervereinigungen nicht zumindest auf ihren Webseiten die Bürger? Schnell, unkompliziert und nicht nur am Erscheinungstag der Zeitung präsent.

Warum wird nicht geschrieben, dass was Bürgermeister Kern und Herr Kron erklärt haben, war doch nicht SO gemeint?

Da soll mir nochmal ein Stadtverordneter erzählen, „wir sind von Bürgern angesprochen worden.“ Spätestens nach dem 3. Bürger, der mich angesprochen hat, hätte ich in die Tasten gegriffen und meine Wähler informiert.

Große Reden schwingen, wenn die Presse da ist, das können die Herren. Darüber hinaus kommt sehr wenig zu dem, was wirklich die Bürger beschäftigt. Und das ist zurzeit in Rödermark der nicht enden wollende Griff in die Tasche der Bürger, um die Misswirtschaft der letzten Jahre auszugleichen.

In einer öffentlichen Sitzung wirft die Verwaltung den Anwesenden Horrorzahlen vor die Füße, ohne großartige weitere Begründung und meint wohl „das war es dann zunächst.“ Ihr dürft weiter bluten. Unseren Sparwillen zeigen wir irgendwann mal.

Keine der Parteien / Wählervereinigung hat sich einmal die Mühe gemacht, genanntes infrage zu stellen. Bei der CDU und AL/die Grünen ist die Zurückhaltung ja noch zu verstehen.

Die folgende Rechnung dürfte genauso seriös sein, wie die von Bürgermeister Kern oder Herrn Kron. Die sprechen von 100,00 bis 1.000,00 Euro p. Jahr. Ich komme auf 117,00 Euro p. Jahr. Beträge wurden im Ausschuss BUSE genannt.

Über verschiedene Quellen wurden folgenden Informationen zusammengesucht.
Es liegt mir vor.
» Sanierungsbedarf in den NÄCHSTEN Jahren 10.000.000,00
» Ausschnitt Straßenzustandskataster. Erfassung 2010/2011
» Dazu die Legende

Versuchen wir einmal auf die von Herrn Kron genannte Zahl 100,00 bis 1.000,00 Euro p. Jahr zu kommen. Bürgermeister Roland Kern korrigierte die Zahl von Herrn Kron auf 100,00 bis 300,00 Euro und in AUSNAHMEFÄLLEN etwas mehr.

Wenn wir von den 10.000.000,00 Euro Sanierungsbedarf einmal die Hälfte abziehen (50% Reparatur, 50% Grunderneuerung) sind wir bei 5.000.000 Euro. Da auch kein genauer Zeitraum genannt wurde, nehmen wir einmal 5 Jahre (Siehe: Hessenrecht)

Erstaunliches. Warum der – wiederkehrende Straßenbeitrag – für die Stadt günstiger sein kann als eine Straßenbeitragssatzung.
Bei einer Straßenbeitragssatzung beträgt üblicherweise der Gemeindeanteil 25%, 50% ,75% (je nach StraßenART). Davon der Schnitt. Sind 50%.
Bei den wiederkehrenden Beiträgen liegt der Gemeindeanteil bei mindestens 25%.
Wiederkehrende Beiträge.
Gemeindeanteil bei wiederkehrende Beiträge: 1.250.000,00 (25%)
Gemeindeanteil bei wiederkehrende Beiträge: 1.500.000,00 (30%)
Straßenbeitragssatzung
Gemeindeanteil bei Straßenbeitragssatzung: 2.500.000,00

Wie man erkennen kann, könnte der Gemeindeanteil bei den wiederkehrenden Beiträgen um 1.000.000,00 Euro niedriger sein als bei der Straßenbeitragssatzung.

Erstaunlich; Herr Kron hat eine solche Einnahmequelle für die Stadt bei seiner Rede nicht erwähnt. Erwähnt hat er aber, » Bei den wiederkehrenden Beiträgen entstehen Kosten von 100.000,00 Euro «

Straßenbeitragssatzung
Anwohner von Straßen, die in der jüngsten Vergangenheit GRUNDERNEUERT wurden, sind fein raus. Die Anwohner zahlen in den nächsten 30-50 Jahren NIX. (Oder evtl. doch. Siehe Artikel: Sie müssen den Bürgern weitere Belastungen verkaufen.)
Der Rest der Stadt kann mit Einmalzahlungen von mehr als 5.000,00 bis 10.000,00 Euro (in einigen Fällen mehr) rechnen.
Diesen Betrag hat der Eigentümer der Liegenschaft alleine zu tragen. Mieter zahlen NIX. Zunächst mal NIX. Aber es wird dann bald eine Mieterhöhung geben. (Begründung ist natürlich NICHT die Straßenbeiträge)

Wiederkehrende Beiträge
Die Beispielrechnung setzt einen Gemeindeanteil von 30% voraus.
Man muss jetzt das genaue Abrechnungsmodell kennen. Gibt es aber noch nicht. Nehmen wir auch jetzt wieder (so wie es uns die Verwaltung lehrt) den dicken Daumen.
 
5.000.000,00 sind in 5 Jahren für die Grunderneuerung notwendig. 70% davon hat der Bürger zu zahlen.
 
5.000.000,00 / 100 * 70 % = 3.500.000,00 Euro haben die Bürger für die Grunderneuerung in 5 Jahren aufzubringen.
 
Nehmen wir weiter an, in Rödermark haben wir 6.000 Liegenschaften.
3.500.000,00 / 6.000 = 584,00 Euro
 
Und da dieser Betrag für 5 Jahre gerechnet wurde.
584 / 5 = 117,00 Euro.
 
Diese 117,00 Euro p. Jahr haben jetzt alle Bürger zu zahlen. Der Betrag kann wie die Grundsteuer B auf die Mieter umgelegt werden. Ist ja auch verständlich. Nicht nur die Grundstückseigentümer nutzen die Straßen.
 
Die Verwaltung kommt auf 100,00 bis 1.000,00 Euro p. Jahr.

Es wird aber nicht die Anzahl der Liegenschaften zur Berechnung herangezogen, sondern die Anzahl der Quadratmeter Grundstück. Siehe Beispielrechnung der Stadt Viernheim

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Rödermark: 100,00 bis 1.000.00 Euro. Fankenthal 40,00 bis 80,00 Euro.

[..]Die Umstellung auf wiederkehrende Beiträge in der Stadt hat sich in den vergangenen Jahren als sehr erfolgreich dargestellt. Auch wenn durch die jährlich wiederkehrende Erhebung eine „Dauerbelastung“ für die Eigentümer entstanden ist, hält sich diese in über-schaubaren Grenzen. Um die Belastung plan- und berechenbar zu halten, haben sich Stadtrat und Stadt-verwaltung bei der Festlegung der Bauprogramme für den Ausbau der Straßen daran orientiert, dass ein durchschnittlicher Beitragssatz von 0,05 € pro Quadratmeter beitragspflichtige Fläche beibehalten werden kann. Daher kommen auf einen Grundstückseigentü-mer, der sein Grundstück privat nutzt, im Durchschnitt pro Jahr zwischen ca. 40,00 bis ca. 80,00 € zu.[..]Quelle: Frankenthal[..]

 
 
Siehe auch
» Aufsatz
 
» Wie verkaufe ich geschickt den Bürgern weitere Gebühren
 
» Schlussbericht Wikom AG.
 
» Dr. Pauly Bender. Regierungsfraktionen greifen spät Gesetzesinitiative der SPD auf: Änderung des Kommunalen Abgabegesetzes ermöglicht wiederkehrende Beiträge für den Straßenbau
 
» Antrag CDU und SPD. 22.04.2010. Der Magistrat wird beauftragt, schnellstmöglich zu prüfen und darüber zu berichten, unter welchen Bedingungen und konkreten Maßnahmen der Erlass einer Straßenbeitragssatzung für die Stadt Rödermark abgewendet oder verhindert werden kann.
 
Bürgermeisterkandidaten 2011 zu Strassenbeitrag
Strassenbeitragssatzung, Strassenbeitrag. Anfrage an die Bürgermeisterkandidaten.
 
 
» §11a Wiederkehrende Straßenbeiträge


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.

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