CDU-Rödermark, AL-Die/Grünen. Pfui Deibel

CDU-Rödermark, AL-Die/Grünen verhindern mit einer ganz miesen Masche ein Bürgerbegehren.
Die Möglichkeit zu einem Bürgerbegehren wurde von CDU und AL/Die Grünen erfolgreich abgewehrt.
 
Ich will beginnen mit einer Kernaussage der Koalition. Getroffen nach Kenntnisnahme eines bevorstehenden Bürgerbegehrens. Damit die Damen und Herren der genannten Parteien es auch genau verstehen: BÜRGERbegehren.
 
Wie kann man auf der Seite der AL/Die Grünen lesen?

CDU und AL stellen sich dem Votum der Bürger
Es ist das gute Rechte der Opposition, ein Bürgerbegehren zu initiieren. Die Koalition wird sich dem Bürgervotum stellen, jedoch hierbei nicht auf die Opposition warten. CDU und Andere Liste (AL) werden in die Offensive gehen und das Gespräch mit den Bürgern suchen. Im Dialog wollen die Koalitionsfraktionen die Bürger davon überzeugen, dass unsere Stadt einen hauptamtlichen Ersten Stadtrat dringend benötigt. CDU und AL sind zuversichtlich, dass ihnen dies gelingen wird. Quelle: Webseite der AL/Die Grünen


Heute wäre es jetzt so weit gewesen dieses Versprechen einzulösen. Heute hätte man auch einmal ein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag einlösen können.
 

2.10 Bürgerbeteiligung und Ehrenamt
Zu einer lebendigen demokratischen Gesellschaft gehört das bürgerschaftliche Engagement, die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern als Basis politischer Entscheidungen. Das ist für uns nicht nur ein Schlagwort. Quelle: Koalitionsvertrag CDU/AL die Grünen

 
Natürlich ist das für die Koalition nur ein Schlagwort (Bürgerbeteiligung). Das hat die Koalition heute sehr deutlich gezeigt.
 
Was ist passiert
Die Opposition hat zur Stadtverordnetenversammlung einen Antrag (Ö11) zur Änderung der Hauptsatzung eingebracht.
Die Opposition hatte es sich zum Ziel gemacht, den Bürgern von Rödermark > 900.000,00 Euro an Kosten zu ersparen. Es gab für die Bearbeitung des Antrags eigentlich nur 2 denkbare Möglichkeiten. Weitere, hinterhältige Szenarien wären zwar möglich gewesen, aber VOR der StaVO nicht vorstellbar. So kann man sich irren.
 
» 1.) Die Koalition erkennt die enormen Einsparmöglichkeiten und stimmt dem Antrag und den Argumenten der Antragsteller ( H. Junge [SPD], und H. Kruger [FDP] und H. Rädlein [Freie Wähler] ) zu. Dann wird der nächste Punkt überflüssig.
 
» 2.) Die Koalition bürdet den Bürgern die Last von > 900.000.00 Euro auf und lehnt diesen Antrag ab. Jetzt kann die – Initiative Rödermärker Bürger entscheiden – ein Bürgerbegehren starten.
 
Ich vermute, die Koalition hat plötzlich eine riesen Angst vor einem Bürgerbegehren und dem daraus resultierenden Bürgerentscheid. Warum eigentlich? Es ist doch nicht gesagt, dass die – Initiative Rödermärker Bürger entscheiden – genügend Stimmen für ihr Vorhaben bekommen wird. Die Koalition wollte doch mit Ihren Argumenten die Bürger von ihrem Stadtpunkt überzeugen.
 
Aber was macht die Koalition? Man setzte ganz einfach den Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung. Damit ist die Grundlage für ein Bürgerbegehren nicht mehr vorhanden.
Das können die. Die haben die Mehrheit. Eine ganz miese Machtdemonstration.
 
Das Versprechen der Koalition (CDU, AL/Die Grünen) bezügl. Bürgerbeteiligung wurde mit Füßen getreten.
 
Mit welcher Begründung und die notwendige Erklärung
 
Die Opposition hatte am 13.02.2013 einen Änderungsantrag zu Hauptsatzung Ö14 eingereicht.
Dieser Antrag wurde abgelehnt.
 
Es handelte sich um einen ÄNDERUNGSantrag (Nicht um einen Antrag). Über diesen Antrag hätte (aufgrund eines Formfehlers) nicht abgestimmt werden dürfen.
 
Der neue Antrag wurde im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss am 7.3.2013 beraten. Hier gab es KEINE Einwände gegen die Gültigkeit dieses Antrags. Siehe: Rödermark. 24. öffentlichen Sitzung des
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses“

 
Mit Hinweis auf §13 der Geschäftsordnung beantragt Herr Michael Gensert die Absetzung des neuen Antrags von der Tagesordnung.
Der §13 in der Geschäftsordnung zu StaVO

(1) Hat die Stadtverordnetenversammlung einen Antrag abgelehnt, so kann dieselbe Antragstellerin oder derselbe Antragsteller diesen frühestens nach einem
Jahr erneut einbringen.

 
Zunächst hat die Opposition ihren Antrag begründet. Die anschließend erwartete heftige Diskussion blieb aus. Herr Michael Gensert (CDU) ging auf die Begründungen der Opposition nicht ein und bemerkte lapidar: „Ihr habt ja nichts Neues vorgetragen“. Und weiter: „Der jetzt zur Abstimmung vorliegende Antrag ist identisch mit dem vom 13.02.2013 und deshalb (§13) von der Tagesordnung zu streichen.“
 
Jetzt wird es haarig. Handelt es sich um einen identischen Antrag? Ist der Antrag unberechtigterweise von der Tagesordnung gestrichen worden? Jetzt müssen, so wie es die Koalition will, die Juristen entscheiden. Soviel zu der Definition – Bürgerbeteiligung – der Koalition. Könnte die Bürgerbeteiligung sich gegen uns wenden, verhindern wir mit allen Mitteln eine Bürgerbeteiligung.
 
Da es sich hier um einen parlamentarischen Vorgang handelt, könnte es sein, die Kosten für einen Rechtsstreit hat die Stadtkasse zu zahlen.
 
Ob die Vorgehensweise von Herrn Michael Gensert in dieser Form notwendig war, um einen evtl. Formfehler vorzubeugen, kann ich nicht beurteilen. Wäre es zur Abstimmung gekommen, hätte es sicherlich keinen gegeben, der Einwände geltend gemacht hätte.

Wie schon gesagt, man hat Angst vor dem Bürger. Die Koalition will sich nicht dem Bürger stellen. Man hat wahrscheinlich auch keine Argumente den einzusparenden Betrag den Bürgern schlüssig zu erklären. Würde mir auch schwerfallen nach dieser Stellenausschreibung.
 
Auch der peinliche Vorfall im Ausschuss, bei dem Herr Gerl (AL/Die Grünen) den Bürgermeister aufforderte, die Gehaltsstruktur von H. Sturm im Detail in aller Öffentlichkeit darzulegen, konnte den gewaltigen Sparbetrag (> 900.000,00) nicht widerlegen. Mann kann das als Transparenz bezeichnen. Diese Transparenz wäre nicht notwendig gewesen. Weil das falsche Fazit von Herrn Gerl diese Angaben nicht benötigt hätte.
 
Mit der Sicherheit, die Bürger stehen schon auf unserer Seite, scheint es bei der Koalition vorbei zu sein.
 
Das Bürgerbegehren / Bürgerentscheid muss doch nicht zu UNGUNSTEN der Koalition ausgehen. Die Bürger können doch den Argumentationen der Koalition, welche auch immer, folgen und für den geforderten Hauptamtlichen stimmen.
 
Für mich war der heutige Abend eine völlig neue Erkenntnis. Dieser Vorgang wird noch einen anderen Weg in die Öffentlichkeit finden. Presse, Internet werden nicht die einzigen Medien bleiben.
Pfui Deibel.
Weitere nette Grüße an die Koalition könnten mich mangels Rechtssicherheit bezügl. der Äußerungen in die Bredouille bringen.
 
 
Besuchen Sie die Webseite Oben-sparen.de
 
Passend zum Bürgerbegehren
SPD-Vorsitzender Gabriel fordert mehr Bürgerbeteiligung


Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.


Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?

4 Replies to “CDU-Rödermark, AL-Die/Grünen. Pfui Deibel”

  1. Das war der Frontalangriff auf Bürgerrechte. Das war aber auch ein Angriff auf die Demokratie. Diese Scheinheiligen Pharisäer sind mit dieser Aktion nicht mehr wählbar. Das muss man den Bürgern klipp und klar sagen.

  2. Warum überzeugt die Opposition mich und die Rödermärker Bevölkerung nicht dadurch, daß man das eigene juristische Gutachten zur Rechtsmäßigkeit eines Bürgerbegehrens zum Thema 1. Stadtradt veröffentlicht und die Quelle nennt?

    Dann hätte jeder (Koalition+Opposition) eine identische Diskussionsgrundlage. So setzt sich aber die Opposition der Vermutung aus wider besseren Wissens ein Bürgerrecht einzufordern, das gar nicht in diesem speziellen Fall besteht.

    Lutherix

  3. @Lutherix

    Sie glauben doch nicht im Ernst, dass die Koalition (der Sie wohl angehören) immer mit offenen Karten spielt und eine „offene Grundlage“ schafft! ist doch ein Paradebeispiel, wie verlogen die Politik ist!

    Schauen Sie sich doch den „Vorturner“ der CDU an, der im Ausdruck, in Bezug auf Sprache/Gestig, an Personen aus dem Geschichtbuch erinnert!
    Einen gewissen Geltungsdrang kann ich hier schon verspühren.
    Das was da gerissen wurde, beschädigt nicht nur Ihn als Person, davon sind alle Rödermärker betroffen! Ein Armutszeugnis, obwohl ja alle für mehr Bürgerbeteiligung sind (solange es in deren Sinn ist, BRAVO).