SPD-Rödermark.
Anfrage zu Betreuungsplätzen in Rödermark

Anfrage zu Betreuungsplätzen in Rödermark.
SPD-Rödermark. Anfrage zu Betreuungsplätzen in Rödermark 27.04.2013 – ( KOD )
 
 
Webseite der SPD-Rödermark

Ab 1. August 2013 besteht für alle ein- bis dreijährigen Kinder ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Die Nachfrage nach Plätzen im Betreuungsbereich scheint auch in Rödermark stetig zu wachsen. In einer parlamentarischen Anfrage wurde der Magistrat der Stadt Rödermark nun von der SPD-Fraktion aufgefordert, im Rahmen der Stadtverordneten-Versammlung am 7. Mai 2013, Antworten zur Situation in Rödermark zu geben.
 

„Wir wollen vor dem Monat August wissen, wo genau wir in Rödermark stehen“, begründet Fraktionsvorsitzender Stefan Junge die Initiative. Anlass seien einige Anfragen besorgter Eltern an die SPD-Fraktion gewesen.[…]Lesen Sie weiter auf der Webseite der SPD-Rödermark


Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.


Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?