Straßenbeiträge in der Grundsteuer B enthalten
[..]Groß-Umstadt gehörte zu den Vorreitern eines Modells, in dem die Straßenbeitragssatzung ersatzlos aufgehoben und stattdessen die Grundsteuer B um einen Umlage-Betrag erhöht wurde. Gefolgt sind diesem Modell beispielsweise auch Dieburg und Schaafheim. „Geht so nicht“, beschied ihnen die kommunale Rechtsaufsicht. Die Grundsteuer darf nicht – auch nicht in Teilen – dauerhaft einem bestimmten Zweck gewidmet werden.[..]Quelle: echo-online.de
Groß-Umstadt plant die wiederkehrenden Beiträge in 2013.
Quelle: Haushaltsplan Groß-Umstadt Seite 36
Meiner Meinung nach macht die Stadt Rödermark genau das:
– dauerhaft einem bestimmten Zweck gewidmet werden –
Siehe StaVO vom 29.06.2005.
Man beachte das Wörtchen « gewidmet »
Siehe auch: Straßeninvestitionsprogramm
Ein Antrag der FDP-Rödermark, die Grundsteuer B wieder auf den (damaligen) alten Satz (290%) zu senken, wurde abgelehnt. Der Beschluss, dass 40% der Grundsteuer B als Straßenbeitragssatzung (gewidmet) geführt wird, hat demnach heute noch Bestand.
Es steht außer Frage, die Stadt Rödermark kann auf die Einnahmen nicht verzichten. Wenn aber heute über die enormen Kosten für die Straßensanierung/Grunderneuerung gesprochen wird, muss bedacht werden: „Seit 2005 hat die Stadt 40% von der Grundsteuer B als sogenannte Straßenbeitragssatzung eingenommen“. Sind diese Gelder (obwohl eine Steuer) auch zweckgebunden für die GRUNDERNEUERUNG VON STRAßEN eingesetzt worden?
Fazit. Wenn die Straßenbeitragssatzung/wiederkehrende Beitrag kommt, muss logischerweise die Grundsteuer B um 40% gesenkt werden.
Die Stadtverordneten sollten auch einmal überprüfen lassen, ob die bestehende Grundsteuer B mit enthaltener Straßenbeitragssatzung (von der Formulierung her) dem Gesetz entspricht.
Weiterführend
» SPD Groß-Umstadt
» Artikel zu Straßenbeitrag, wiederkehrende Beiträge
Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.