Besuch beim Amtsgericht. Beleidigung
Das Opfer (ein Rechtsanwalt bzw. seine Kanzlei) taucht immer wieder im Zusammenhang mit Verträgen einer international tätigenden Firma auf. Diese Firma ging/(geht?) mit fragwürdigen Geschäftsmodellen auf Kundenfang. Klagen von Hunderten von KUNDEN (man beachte KUNDEN) sind keine gute Referenz für eine angeblich seriöse Firma.
Um einmal die Dimension aufzuzeigen. Gibt man bei Google
Firmenname Betrug
ein, gibt es ca. 10.000 Treffer
Verteidige dich beim AG niemals selbst.
Verteidige dich beim AG niemals selbst. Auch dann nicht, wenn man der Meinung ist, bei einem AG (nur da ist dies möglich) kann ich das selber.
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Warum ich weder Ross noch Reiter erwähne, ergibt sich aus der Einleitung und dem nachfolgenden Text.
Die Ansprache ist wegen der Lesbarkeit immer männlich. Die Ansprache lässt keinen Rückschluss auf die Wirklichkeit zu.
Am 01.08.2013 war ich Besucher einer Verhandlung vor dem Amtsgericht (AG). Es ging um Beleidigung per Mail und in Blogeinträgen.
Dem Angeklagten wurden gewisse Kenntnisse im juristischen Bereich (selbst von der Staatsanwaltschaft) nicht abgesprochen. Was ihm allerdings komplett fehlt: „Er kennt nicht die Abläufe und Arbeitsweise einer Anwaltskanzlei mit mehreren Rechtsanwälten.“ Durch diese fehlenden Kenntnisse zieht er dann falsche Rückschlüsse zu juristischer Vorgehensweise.
Die Verhandlung hat gezeigt: „Nehme zur Verteidigung einen Anwalt. Und wenn man sich einen Anwalt genommen hat, sollte auch dieser die Verteidigung übernehmen. Wenn im Zeugenstand ein Anwalt sitzt, lasse auch einen Anwalt die Fragen stellen.“
Der Angeklagte schilderte voller Emotionen (teilweise falsche Wortwahl) die Umstände, die dazu geführt haben, den Gegenpart als Kriminellen und Betrüger zu bezeichnen. Die vorgetragenen Argumente des Angeklagten mögen zwar stimmen und auch Hand und Fuß haben, aber durch die Art und Weise des Vortrags hat er weder bei der Staatsanwaltschaft noch beim Richter für gute Stimmung sorgen können. Ganz im Gegenteil. Mehrfacher Ermahnungen an den Angeklagten zeigten, wie genervt Richter und Staatsanwaltschaft waren.
In der Fragerunde an das Opfer wurden, zur Freude des Richters, nach Aussageverweigerung des Opfers die Fragen von dem Angeklagten selbst beantwortet. Obwohl diese, nicht erwünschten Antworten, den Punkt getroffen haben, den Angeklagten so benennen zu dürfen, wie dieser das nicht gerne hätte, kam die Vorgehensweise bei den geschulten Juristen nicht gut an.
Ein Anwalt, der nicht so emotionsgeladen ist wie der Angeklagte, hätte auch sicherlich mehr Antworten auf die an das Opfer gestellte Fragen bekommen. Das Opfer berief sich sehr oft auf seine Schweigepflicht (gemeint war sei Mandat einer Firma, bekannt durch Fernseh / Rundfunk / Amtsgericht / Landgericht / Bundesgerichtshof. In Blogs und Artikeln wird diese Firma gerne in Verbindung mit Abzocker und Betrüger genannt)
Der Kampf, den der Angeklagte führte, ehrt ihn. Im Gesamten handelt es sich um eine Verbindung zwischen Rechtsanwalt und fraglichen Geschäftskonzepten einiger Firmen. Die fraglichen Geschäftskonzepte haben wohl schon den einen oder anderen kleinen Gewerbetreibenden in den Ruin getrieben.
Aus Bemerkungen der Richter/die Richterin konnte man auch erkennen, die Wortwahl bei der Verhandlung trägt nicht zum Erfolg bei.
Der Richter konnte sich abschließend nicht zu einer Verurteilung hinreißen lassen. Aufgrund anderer Umstände, die ich hier nicht weiter erläutern möchte, wurde das Verfahren eingestellt. Die Beleidigungen stufte der Richter als GRENZWERTIG ein. Die Verhandlung endete NICHT mit einem Freispruch. Das Verfahren wurde eingestellt.
Nachtrag 03.08.2013
Eine eMail eines RA aus dem Großraum Deutschland hat mich dazu veranlasst, weitere Passagen meiner Notizen zu veröffentlichen. Ebenfalls wurden Informationen zu dem in der eMail angegebenen Urteil eines anderen AG herangezogen.
Der Hintergrund der Einstellung ist eine Verurteilung des Angeklagten AG in ???. Recherchen ergaben: „Der Angeklagte wurde zu einer geringen Geldstrafe von 450 Euro verurteilt.“
Man beachte bei der Einstellung auch die vom Angeklagten gemachten Vorwürfe. Dieser hatte dem vorgeblichen Opfer vorgeworfen, „verschiedentlich kriminell tätig gewesen zu sein“ als Anwalt „an etlichen Betrügereien in Prozessen mitgewirkt“. Meiner Meinung nach muss das Gericht schon der einen oder anderen Argumentationen des Angeklagten gefolgt sein und hat eine evtl. zu erwartende Strafe, in Hinblick auf das Urteil des anderen AG, als vernachlässigbar eingestuft.
Um die relevanten Vorwürfe zu prüfen, hätten Unmengen an Akten beigezogen und gelesen werden müssen. Der Staatsanwalt folgte dann dem Rat des Richters und stellte den Antrag, das Verfahren einzustellen, weil die Verurteilung (anderes AG) „zur Einwirkung auf den Täter und zur Verteidigung der Rechtsordnung ausreichend erscheint. Quelle„. Anders ausgedrückt: „Der Aufwand steht in keinem Verhältnis zum Nutzen“
Evtl. wäre mehr zu erreichen gewesen, wenn der Angeklagte weniger emotional vorgetragen hätte. Er schlug schon mal mit der Hand auf den Tisch und sagte „Und da haben wir den Betrug!“
Ende Nachtrag
Würde der Angeklagte in seinen Blogeinträgen die Spitzen wegnehmen, käme das der Sache bestimmt zugute und die Erfolge wären einfacher da.
Ich wurde vom Opfer angesprochen
Da ich der einzige Zuhörer war, den das Opfer nicht kannte, sprach dieser mich in der Verhandlungspause an.
Meine Antwort auf seine Frage: „Was ist ihr Interesse an diesem Verfahren?“
Ich fahre gerne zu Verhandlungen, bei denen es im weitesten Sinn gegen die Abzockerbranche geht. Ich sehe mir auch gerne die Rechtsanwälte an, die bereit sind, Mandate solcher Firmen zu übernehmen.
Damit war unverständlicherweise das Gespräch beendet.
Ich hoffe innigst, der Blogger wird sich in Zukunft einen anderen Schreibstil wählen und sich mehr der Sachlichkeit hingeben.
Sein letzter Artikel gibt allerdings KEINEN Anlass zur Hoffnung.
Rat an den Blogger
Nimm die Spitzen raus. Das hast Du nicht nötig. Wenn ich mir die Kommentare zu Deinem letzten Artikel ansehe, sind die Kommentatoren vielfach ahnungslose Hühner die einfach einen Sensationsbericht lesen wollen und dann ihren unkontrollierten Schmutz in der sicheren Anonymität loswerden. Die ergötzen sich an Deiner Wortwahl und hoffen auf eine weitere Klage. An Deiner Stelle würde ich den gesamten Artikel (1.8.2013) entfernen.
Halte Dich mit Vorankündigungen zurück. Berichte doch erst dann, wenn es gelaufen ist.
Bleib sachlich. Du hast das Zeug dazu.
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Zu einigen Kommentaren
@-.-., 22.08 h
Zu Ihrer Frage werde ich selbstverständlich keine Antwort geben. Ich hätte ansonsten in dem Artikel Ross und Reiter nennen können. Warum ich das nicht mache? Ganz einfach. Wenn die vom Angeklagten vorgebrachten Äußerungen nur im Ansatz stimmen, könnte aus jedem falsch formulierten Satz Ungemach drohen. Und mich mit denen (Opfer) anzulegen habe ich wirklich keine Lust.
[..]um „Don Quijote“ aus ………….. handelt[..] Das ist Ihre Wahrnehmung.
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@anonym, 22.31 h
Ihren Kommentar werde ich selbstverständlich nicht veröffentlichen.
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@….hasser, 12.15 h
Ein wenig Zurückhaltung würde in der Tat besser sein. Ich würde [….]
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@KeinRA, 13.18 h
Schön dass es den Beklagten gibt. Er zeigt durch all seine Aktivitäten mit aller Deutlichkeit die Tatsache auf, dass erst mit gewissen Rechtsanwälten, die eigentlich Ihren Beruf verfehlt haben, schmutzige Geschäfte möglich sind. Was @..hasser geschrieben hat ist auch nicht ganz falsch.
@Hubert_d_G, 01.15 h
Ich bin die falsche Adresse. Geh zu Luzifer.
Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.