Aufstellungsbeschluss, Bebauungsplan „An der Eisenbahnstraße“
[..]In verschiedenen Magistratssitzungen wurde das Anliegen eines Vorhabenträgers erörtert, einen Teil des nachstehenden Areals an der Eisenbahnstraße zu bebauen.
Es wurden dabei verschiedene Aspekte behandelt, wie
· Frage der Beurteilungsfähigkeit nach §34 BauGB;
· Frage der Einbeziehung der Nachbaranlieger;
· Frage einer etwaigen Bebauung der nördlich des Areals gelegenen Flächen..[..]
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Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.
Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?