Bundestagswahl 2013.
Sie sind nicht ganz sicher, was Sie wählen sollen.
Oder hier bei rp-online der Kandidatencheck.
Damit dürfte es Ihnen leichter gemacht werden, aus den 3 kompetenten und alteingesessenen Parteien die richtige Wahl für Ihre Erst- und Zweitstimme zu treffen.
Wann wird gewählt?
Am 22. September 2013 von 8 bis 18 Uhr.
Wer wird gewählt?
Mindestens 598 Abgeordneten des Deutschen Bundestages.
Wie viele Stimmen habe ich?
Sie haben bei der Bundestagswahl 2013 zwei Stimmen: eine Erst- und eine Zweitstimme.
Was ist die Erststimme?
Mit der Erststimme wählen Sie einen Kandidaten (Wahlkreisabgeordneten) in den Bundestag. Mit der Erststimme werden 299 Abgeordnete direkt in den Bundestag gewählt.
Was ist die Zweitstimme?
Mit der Zweitstimme entscheiden sich die Wählerinnen und Wähler für die Wahl der Landesliste einer Partei. Auf dieser Liste stehen in einer festen Reihenfolge Kandidaten, die für die Partei in den Bundestag einziehen sollen.
Wer ist gewählt?
Erststimme.
Der Kandidat, der in dem Wahlkreis die meisten Stimmen hat, wird direkt in den Bundestag gewählt.
Zweitstimme: Hier ist der Anteil der abgegebenen Zweitstimmen ausschlaggebend für die Zahl der Mandate. Bundesweit müssen allerdings 5 Prozent der Stimmen gewonnen werden.
Kandidaten, die unbedingt in den Bundestag gewählt werden wollen (z.B. Angela Merkel) stellen sich als Direktkandidat (Erststimme) zur Wahl. Auf der Landesliste (Zweitstimme) stehen diese vorsichtshalber auf Platz 1
Weitere Hinweise
» Koalitionsrechner
» Die Wahlkreise
» Die Wahlbewerber für die Wahl
Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.
Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?