Straßenbeitrag. Könnte Rödermark verschont bleiben?
In Rödermark hört man sehr wenig von einer evtl. weitere Belastung durch Beiträge für Straßensanierungen. Es könnte der Eindruck entstehen, der Kelch geht an den Bürger vorüber. Es gibt auch Bürger, die sich daran erinnern „Wir bezahlen ja schon Beiträge zur Straßensanierung über die Grundsteuer B„. Befragen Sie doch dazu einmal einen Stadtverordneten.
Letztmalig habe ich im Ausschuss für Bau, Umwelt,
Stadtentwicklung und Energie (BUSE) hierzu etwas vernommen.
Ich bin fest davon überzeugt, es wird im kommenden Jahr ein Straßenbeitrag eingeführt bzw. beschlossen. Der genannte Grund könnte sein, „Die Kommunalaufsicht hat uns dazu verdonnert.“ Der wahre Grund wird wohl sein:
[..]Der hessische Gesetzgeber hat mit der Änderung des Kommunalabgabengesetzes nun klargestellt, dass eine Pflicht besteht, eine solche Satzung zu erlassen. Die entscheidende Vorschrift ist § 11 des Kommunalabgabengesetzes: „Die Gemeinden sollen für den Umbau und Ausbau der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze (Verkehrsanlagen), der über die laufende Unterhaltung und Instandsetzung hinausgeht, Beiträge erheben.
Das Gesetz spricht aber nur von „sollen“ und nicht von „müssen“…
Das ist faktisch nichts anderes, als dass im Normalfall eine Satzungspflicht besteht, die nur ausnahmsweise dann entfällt, wenn ein ausgeglichener Gemeindehaushalt vorliegt. Anders formuliert: Nur eine Gemeinde mit ausgeglichenem Haushalt kann auf eine Straßenbeitragssatzung verzichten.
[..]Rechtsanwalt Alfred Stapelfeldt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Wiebadener Tageblatt
Hervorhebungen durch den Admin
Rödermark hat KEINEN ausgeglichenen Haushalt. Auch nach den aktuellen Planungen in 2014, 2015, 2016 … nicht. Der Haushalt kann nur durch Einsparungen, gute Planung, Steuererhöhungen und Gebührenerhöhungen ausgeglichen werden. 100 Kommunen in Hessen sind unter den kommunalen Rettungsschirm geschlüpft. Rödermark gehört dazu.
Wenn ich RA Stapelfeldt richtig verstehe. Die in Rödermark praktizierte Geldbeschaffung für die Straßensanierung über die Grundsteuer B ist nicht rechtmäßig.
[..]Mit anderen Worten: Keine Ausgaben aus Steuermitteln, wenn sie durch andere Einnahmemöglichkeiten gedeckt werden können.[..]
Zu: „die in Rödermark praktiziere Geldbeschaffung…“.
Es wurde 2005 die Erhöhung (40% Punkte) der Grundsteuer B beschlossen, um damit die Einführung einer Straßenbeitragssatzung zu umgehen. Das Geld wurde für ein „Straßeninvestitionspaket“ benötigt. Damit wurden, so muss das jeder Bürger verstehen, 40% Punkte der Grundsteuer für den Straßenbau reserviert. (Rechtlich nicht möglich. Eine Steuer ist nicht zweckgebunden)
Am 4.5.2010 hat die FDP-Rödermark beantragt, die befristete Erhöhung der Grundsteuer wieder zurückzunehmen. Der Antrag wurde abgelehnt. Für den Bürger bleibt es weiterhin dabei: „40%-Prozentpunkte der Grundsteuer werden als [verkappter Straßenbeitrag]“ gezahlt.
Siehe auch
» Münster. Heißes Pflaster Straßenerneuerung
» Artikel zu Straßenbeitrag, wiederkehrende Beiträge
» Anfrage an die Bürgermeisterkandidaten.
Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.