Ein Aufsatz, den die Stadtverordneten kennen sollten.

Der Hessische Städte- und Gemeindeverbund hat sich für die Einführung der „wiederkehrenden Beiträge“ eingesetzt.
Aufsatz: Dr. Hans Henning Lohmann uns Stefan Gries
 
Auch Bürgermeister Roland Kern hat sich für die wiederkehrenden Beiträge ausgesprochen.

[..]Ein knappes Schreiben der Kommunalaufsicht sorgt für einige Aufregung im Kreis. Darin werden die Städte Dietzenbach, Dreieich, Langen, Neu-Isenburg, Rodgau, Rödermark und Seligenstadt aufgefordert, jetzt eine Straßenbeitragssatzung zu erlassen.[..]
[..]Die Sachlage habe sich nicht verändert, sagt etwa Bürgermeister Roland Kern (Andere Liste). Er gebe die Hoffnung nicht auf, dass die Stadt die wiederkehrenden Beiträge erheben kann.[..]
Quelle: fr-online. 21.09.2011

Diese Aussage wird unser Bürgermeister sicherlich nicht ohne Kenntnis der Rahmenbedingungen zu den wiederkehrenden Beiträgen gemacht haben. Die Rahmenbedingung konnte man auch schon 2011 im Internet einsehen. Es gib ja schon seit Jahren Städte mit entsprechender Satzung.
 
Siehe auch
Artikel zu Straßenbeitrag, wiederkehrende Beiträge


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.

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