Gespräch zwischen Dr. Werner (NABU) und Hundehalter

Gestern gab mir der Vorsitzenden vom NABU, Dr. Werner, die Gelegenheit zu einem Gespräch. Auch hier sollten nicht, genau wie bei dem Gespräch mit dem Landwirt, die Interessen der Hundebesitzer dem NABU näher gebracht werden, sondern etwas über die Forderungen für die evtl. neu kommende SATZUNG über den Leinenzwang für Hunde während der Brut- und Setzzeit zu erfahren.
 
Aus Sicht des NABU muss es eine Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit über die gesamte Gemarkung von Rödermark geben. Die zurzeit ausgewiesenen Flächen, in denen die Leinenpflicht nicht besteht, können so nicht beibehalten werden. Die Leinenlänge (Schleppleine) muss begrenzt werden. Der Beginn und das Ende der Brut- und Setzzeit soll um 15 Tage nach hinten verschoben werden. Neu 15. März bis 30. Juni.
 
 
Der NABU sieht es als unbedingt erforderlich, die Hundehalter über die Notwendigkeit der gestellten Forderungen zu informieren. Hiefür sollte ein entsprechender Betrag aus den Einnahmen der Hundesteuer bereitgestellt werden.
 
Haftung bei Hundewiesen?
Die Stadt sollte das Thema Hundewiesen nochmal aufnehmen und genau erläutern was in einer Stellungnahme mit
Auf Anfrage der Ordnungsbehörde rät der HSGB aus Haftungsgründen von Hundewiesen ab.
gemeint ist.
 
Siehe auch
» Rödermark Gespräche zum Thema Hund
» Merkblatt Bodenbrüter


Rödermark intern.
Beschäftigte bei der Stadt Rödermark.
Ohne KBR, FB4 (Kinder) und Beamte.
Im Jahr 2018 99 Beschäftigte.
Im Jahr 2024 waren es schon 139 Beschäftigte

2019 insgesamt 277 -- 2024 Insgesamt 382

Die Anzahl der Mitarbeiter für 2024 muss evtl. nach unten korrigiert werden. Evtl. um 40 Mitarbeiter im FB4

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