Gestern gab mir der Vorsitzenden vom NABU, Dr. Werner, die Gelegenheit zu einem Gespräch. Auch hier sollten nicht, genau wie bei dem Gespräch mit dem Landwirt, die Interessen der Hundebesitzer dem NABU näher gebracht werden, sondern etwas über die Forderungen für die evtl. neu kommende SATZUNG über den Leinenzwang für Hunde während der Brut- und Setzzeit zu erfahren.
Aus Sicht des NABU muss es eine Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit über die gesamte Gemarkung von Rödermark geben. Die zurzeit ausgewiesenen Flächen, in denen die Leinenpflicht nicht besteht, können so nicht beibehalten werden. Die Leinenlänge (Schleppleine) muss begrenzt werden. Der Beginn und das Ende der Brut- und Setzzeit sollen um 15 Tage nach hinten verschoben werden. Neu 15. März bis 30. Juni.
Der NABU sieht es als unbedingt erforderlich, die Hundehalter über die Notwendigkeit der gestellten Forderungen zu informieren. Hierfür sollte ein entsprechender Betrag aus den Einnahmen der Hundesteuer bereitgestellt werden.
Haftung bei Hundewiesen?
Die Stadt sollte das Thema Hundewiesen nochmal aufnehmen und genau erläutern, was in einer Stellungnahme mit
Auf Anfrage der Ordnungsbehörde rät der HSGB aus Haftungsgründen von Hundewiesen ab.
gemeint ist.
Siehe auch
» Rödermark Gespräche zum Thema Hund
» Merkblatt Bodenbrüter
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.