Hunde und Stöckchenwerfen

Rödermark. Hunde und Stöckchenwerfen
 
Mein heutiger Spaziergang führte mich an den Feldern nähe Birkenweg vorbei zum Hundeverein an der Kläranlage. Mehr als 100 Fotos von den „verwüsteten Feldern“ habe ich gemacht. Werde diese nicht veröffentlichen. Fotos sehen fast alle so aus wie in dem Artikel von gestern. Fotos stehen für jeden auf Anfrage bereit.
 
Auf dem Weg zum Hundeverein habe ich ein wildes Tier gesehen. Lange Ohren, Stummelschwanz. Bevor ich dies für mich seltene Ereignis fotografisch festhalten konnte, war das wilde Tier auf dem Feld plötzlich nicht mehr sichtbar. War bestimmt in einer Erdhöhle verschwunden.

Was mich ein wenig nachdenklich stimmte, war der Anblick eines Feldes. (Bild unten). Ich hatte noch aus einem Gespräch in Erinnerung, man sollte das Stöckchenwerfen auf den Wiesen unterlassen. Die Stöcke könnten die Erntemaschinen beschädigen. Man kennt das als Gartenbesitzerin ja auch vom Rasenschneiden. Zweige können die Messer des Rasenmähers beschädigen.
 
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Landwirt auf einem solchen Feld etwas anbaut, um sich anschl. bei der Ernte die Maschinen zu beschädigt. Es gibt bestimmt Unterschiede in der Erntemethode der verschiedenen Feldfrüchte. Die eine Feldfrucht wird sehr tief abgeschnitten (dann könnten Schäden entstehen), die andere so hoch, dass die auf dem Feld liegenden Steine zu vernachlässigen sind. Oder das Angebaute wird nicht abgeschnitten, sondern mit der Runkelrübenrupfmaschine geerntet. Was weiß ich.
 
Was kann man daraus lernen? Wenn von einem Fachmann (z.B. der betroffene Landwirt) gesagt wird, durch Stöckchen auf den Wiesen können Schäden an den Maschinen entstehen, MUSS man es dem Fachmann glauben. Hat man Zweifel, kann man nicht einfach mit unhaltbaren Argumenten kommen. Nachfragen könnte sich lohnen oder man unterlässt gleich das Stöckenwerfen auf den Wiesen.
 
 

Steine auf dem Feld
Steine auf dem Feld

 
Steine auf dem Feld
Steine auf dem Feld

 
 
siehe auch
Gespräche zum Thema Hund

Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.


Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?

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