Online-Banking. Neuer Trojaner unterwegs

Online-Banking. Neuer Trojaner unterwegs

Das BürgerCert informiert.

Ein neuer Trojaner lenkt die Aufmerksamkeit wieder einmal auf die Online-Banking-Sicherheit.
 
Kaspersky berichtete kürzlich über den „Neverquest“ genannten Trojaner, der weltweit bereits tausende Computer infiziert habe. Er ist seit Juli aktiv und unter anderem Namen („Vawtrak“) auch schon bei anderen Herstellern von Antiviren-Software bekannt.
 
Die Schadsoftware stiehlt Nutzernamen und Passwörter von Bankkonten sowie Daten, die von Anwendern auf manipulierten Webseiten von Banken eingegeben werden. Spezielle Skripte für die Browser Internet Explorer und Firefox ermöglichen den Datendiebstahl, indem sie dem Trojaner Kontrolle über die Browser-Verbindung mit den Steuerungs-Servern der Cyber-Kriminellen ermöglichen. Dies geschieht, sobald Seiten aufgerufen werden, die auf einer Liste mit 28 Webseiten stehen. Darunter sind große internationale Banken – unter anderem auch aus Deutschland – sowie Online-Bezahldienste. Nach dem Zugriff auf ein Benutzerkonto eines Online-Banking-Systems, transferieren die Cyber-Kriminellen Geld der Opfer auf eigene Konten oder auf Konten anderer Opfer.
 
Die Schadsoftware wird bereits von den meisten Anti-Viren-Programmen erkannt, wenn die Signaturen auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Weitere Empfehlungen zur Sicherheit beim Online-Banking finden Sie auf den BSI für Bürger
Webseiten

Ein Service vom Büprger-Cert (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik)
In der Adventszeit gibt Ihnen Argus täglich Tipps und Hinweise in seinem IT-Sicherheitskalender auf der BSI für Bürger Webseite


Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.


Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?