Hinweis der Landesjustizverwaltungen und Bundesministerium

Landesjustizverwaltungen und Bundesministerium

Wichtiger Hinweis:
Die Landesjustizverwaltungen und das Bundesministerium der Justiz warnen im Kontext mit den Kosten, die in Zusammenhang mit der Durchführung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens, insbesondere für die Erteilung der Restschuldbefreiung und der Durchführung, erhoben werden, vor irreführenden Bekanntmachungen und Zahlungsaufforderungen. Diese sind im Einzelfall auch schon fernmündlich mitgeteilt worden.
 
Die Aufforderungen erwecken einen offiziellen Eindruck und erfolgen teilweise auch unter Verwendung geschützter Domain Namen, wie z.B. auch www.insolvenzbekanntmachungen.de. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Gerichte über offizielle E-Mail Anschriften verfügen und sich nicht Provider wie z.B. GMX, GMAIL, WEB o.ä. bedienen. Ferner werden seitens der Gerichte keine Mobiltelefonnummern für Rückfragen angegeben.
 
Im Zweifel wenden Sie sich bitte an das zuständige Insolvenzgericht.
 
Wegen weiterer Informationen wird auch auf die allgemeinen Hinweise unter http://www.justiz.de/onlinedienste/index.php#hinweis Bezug genommen.
Quelle: https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/


Rödermark intern.
Beschäftigte bei der Stadt Rödermark.
Ohne KBR, FB4 (Kinder) und Beamte.
Im Jahr 2018 99 Beschäftigte.
Im Jahr 2024 waren es schon 139 Beschäftigte

2019 insgesamt 277 -- 2024 Insgesamt 382

Die Anzahl der Mitarbeiter für 2024 muss evtl. nach unten korrigiert werden. Evtl. um 40 Mitarbeiter im FB4

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