Wenn meine Enkel bei einem Computerspiel eine Aufgabe total verpatzen, ist das zunächst nicht so schlimm. Da hat man ein zweites Leben. Man bekommt eine 2. Chance und soll dann mit größerer Aufmerksamkeit weitermachen.
So ähnlich ist das mit dem Schutzschirm. Einmal kann man wohl patzen. Dann ist aber Schluss mit Lustig. So jedenfalls kann man es dem Schutzschirmgesetz und der „Durchführung Schutzschirmgesetz“ entnehmen.
So steht es im Schutzschirmgesetz. Für Kommunen, die ihre Hausaufgaben schlecht machen.
Der Haushalt für 2014 ist noch nicht verabschiedet. Es ist noch Zeit, bis zum Januar/Februar 2014 das zurzeit bekannte Defizit durch Sparmaßnahmen auszugleichen. Ich glaube aber nicht an große Sparmaßnahmen. Ganz im Gegenteil. Man wird personell aufrüsten und wahrscheinlich im Februar einen subventionierten Klimabeauftragten einstellen. Der Bürger kann ja zahlen.
Es muss nicht so passieren wie ab hier aufgeführt, aber nach dem Vertragswerk kann es so kommen. Der Bürger zahlt für nicht deutlich erkennbaren Sparwillen des hauptamtlichen Magistrats.
Wenn die Auflagen des Schutzschirmgesetzes verfehlt werden, sollte man sich überlegen, auszuwandern.
Schutzschirmgesetz §4
Schutzschirmgesetz §3
Verpflichtet hat sich die Stadt Rödermark, bis 2018 einen ausgeglichenen Haushalt zu führen. Danach muss der Haushalt DAUERHAFT ausgeglichen sein. (§3 Absatz 3, Satz 1)
Wenn nicht, wird es teuer für die Bürger.
Verpflichtet hat sich die Stadt Rödermark, die dazu notwendigen Maßnahmen (Abbaupfad) zu beschreiben und durchzuführen. (§3 Absatz 3, Satz 1)
Wird sich nicht daran gehalten, wird es teuer für die Bürger.
Durchführung Schutzschirmgesetz §4
Hat man sein Ziel erreicht, kann es evtl. eine Fristverlängerung geben. Aber nur EINMAL.
Dann wird es teuer für die Bürger.
Die ca. 12,5 Mio. Schulden können zurückkommen. Die Tilgung der Schuld und wahrscheinlich höhere Zinsen werden den Haushalt (und damit dem Bürger) sehr teuer zu stehen kommen. Im schlimmsten Fall könnte unser hauptamtlicher Magistrat eine weisungsbefugte Hilfe vom RP zur Seite gestellt bekommen.
Was kann sonst noch passieren
Im Vertrag §4 steht:
[..]können Zwangsmaßnahmen nach dem Siebenten Teil der Hessischen Gemeindeordnung ergiffen sowie die [..]
Lesen Sie dazu den Text in der HGO
Der Stadtkämmerer hofft auf Geld aus dem Urteil des Staatsgerichtshofs und darauf, dass es dann alles GUT wird für Rödermark. Der Stadtkämmerer sollte sich einmal nach der Höhe des der Stadt voraussichtlich zustehenden Geldstroms bei seinem Parteifreund Reimund Butz erkundigen.
Es wäre schön, wenn sich die bisher einzig ausgesprochene Hoffnung des Stadtkämmerers (Einbringung Haushalt 2014) auf einen ausgeglichenen Haushalt erfüllen würde. Nur der Glaube daran fehlt mir.
Der hauptamtliche Magistrat muss jetzt liefern, der Bürger hat seinen Beitrag bereits kräftig geleistet.
Ein Hinweis zu den kommenden Beiträgen zum Straßenbau
Hier wird der Bürger in Kürze mit einem kräftigen Beitrag belastet. Aber JEDEM MUSS KLAR SEIN, dieser Betrag ist ein Beitrag, der auf den Abbaupfad nur minimale Auswirkungen hat.
Gebühren: Zahlt der Bürger für eine konkrete Leistung. Z.B. Personalausweis.
Beitrag: Geldleistung für eine Herstellung. Z.B. GRUNDerneuern einer Straße.
Steuer: Kein konkreter Verwendungszweck.
Bei OP-Online kann man zu Mainhausen lesen.
[..]Es müsse den jeweiligen Budget-Verantwortlichen in der Verwaltung klar sein, dass es über ständige Steuer-, Abgaben- und Gebührenerhöhungen oder gar weitere Verschuldung dauerhaft nicht möglich sei, einen ausgeglichenen Etat zu erreichen. „Nur ein sparsamer Umgang mit den anvertrauten Mitteln wird langfristig zum Ziel führen“, so Egner abschließend.[..] Quelle: OP-Online
Siehe auch
» 16.12.2013 Sparantrag (Prüfantrag) von der Koalition abgeschmettert
» 12.12.2013 R. Butz zweifelt an “nennenswerter Besserstellung”.
» 09.12.2013 Was wären wir ohne Schutzschirmvertrag?
» 29.11.2013 Jammern auf hohem Niveau
» 22.11.2013 Ist Rödermark pleite?
» 17.11.2012 Besserung für den Haushalt ab 2016 durch ein Urteil?
» 16.11.2013 Die Hoffnung von BM Roland Kern. Ein Gerichtsurteil.
Artikel zum Haushalt der Stadt Rödermark
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.