Gute Nachricht für den Haushalt

Rödermark. Haushaltsloch 2013 wird kleiner
 
Laut Offenbach Post vom 21.12.2013, fällt das Defizit der Stadt Rödermark 2013 ca. 1 Mio. geringer aus. Aus der Offenbach Post sind als Begründung leider nur die Leistungen der Bürger (Grundsteuer und KiTa Gebühren) und Gewerbetreibenden (Gewerbesteuer) aufgeführt. Der von der Stadt geleistete Beitrag ist nicht aufgeführt.
 
Wie sich diese erfreuliche Nachricht auf die gesamte Konsolidierung auswirkt, bleibt abzuwarten. In 2013 sind die aufgeführten Einnahmequellen Grundsteuer mit > 1.1 Mio., die Gewerbesteuer + 300.000,00 Euro und die Erhöhung der KiTa-Gebühren bereits eingerechnet.
 
Nachtrag
Zu dem Kommentar von @RoederMerker

Haushalt 2013
Haushalt 2013

Quelle: Haushaltsplan 2013 Seite 4
 
Das Ergebnis ist mit einem Fehlbetrag von 7.385.802 Euro ausgewiesen. Dieser Betrag wurde auch in der Offenbach Post (7,3 Mio. ) genannt. Das außerordentliche Ergebnis (405.800,00 Euro) ist mit eingerechnet. Für eine Aussage, ob die Verbesserung der Einnahmen um 1 Mio. auch für die Konsolidierung nennenswerte Auswirkungen haben, muss man wissen, wo steht die Mio.? Steht die im ordentlichen oder außerordentlichen Ergebnis. Für die Konsolidierung ist das ordentliche Ergebnis wichtig.
 
In dem Abbaupfad ist meiner Meinung nach der falsche Betrag angegeben. Der Ausgangs-Betrag müsste um 405.800,00 Euro höher angesetzt werden und damit 7.791.602,00 Euro betragen. Kann natürlich sein, dass ich ein veraltetes Dokument habe bzw. einem Denkfehler unterliege.
 
Nachtrag 23.12.2013
Könnte das in Rödermark auch passieren?
Einnahmen wecken neue BegehrlichkeitenLesen Sie weiter bei OP-Online
 
 
Siehe auch
» Braucht Röder,mark weitere Gewerbegebiete?
» Artikel zum Haushalt
 
 

One Reply to “Gute Nachricht für den Haushalt”

  1. Wenn das Defizit zum Haushalt 2013 um 1 Mio. geringer ausfällt muss man doch 1 Mio. weniger konsolidieren. Oder?

    Admin
    Nicht unbedingt. Nehmen wir einmal an, die Stadt hätte für 1 Mio. Grundstücke verkauft. Diese Einnahmen wirken sich auf die die Konsolidierung minimal aus.
    Grundstücksverkäufe sind außerordentliche Erträge. Diese Erträge kann man nicht in den Abbaupfad einbauen.

    Man muss abwarten bis genauere Informationen vorliegen.

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