Erneute Schlappe für Abofallen-Betreiber vor dem LG Mannheim.
Nach einer Entscheidung des Landgerichts (LG) Mannheim muss der Betreiber der Web-Abofalle opendownload.de einem Nutzer des Angebots Schadensersatz zahlen.
Dieser hatte vor Gericht die Kosten eingeklagt, die ihm durch die Einschaltung seines Anwalts zur Abwehr der Forderungen entstanden waren. Nach dem Amtsgericht Mannheim gaben auch die Richter des Landgerichts dem Kläger mit Urteil vom 14. Januar 2010 in zweiter Instanz Recht (Az. 10 S 53/09)
Beklagte des Verfahrens war die Betreiberin des Internetangebots opendownload.de. Im öffentlichen Bereich dieser Seite werden Softwareprogramme beschrieben. Dabei handelt es sich um ansonsten kostenlos im Internet erhältliche Software. Hinweise auf eventuelle Kosten des Angebots finden sich auf diesen Seiten zunächst nicht. Möchte der Nutzer eine derartige Software herunterladen, wird er auf eine Anmeldeseite geleitet. Erst dort findet sich ein Hinweis, dass dem Nutzer bei einer Anmeldung Kosten in Höhe von insgesamt 192 Euro für eine Nutzungsdauer von zwei Jahren entstehen.
Der Kläger hatte sich Anfang 2008 ……
Nach Ansicht der Betreiber von opendownload gehört es „zum allgemeinen Lebensrisiko, mit einem unberechtigten Anspruch konfrontiert …………….Weiterlesen bei Heise.de.Quelle heise.de
Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.