Ein Blick ins Rodgau Antrag zur Abwahl von Hildegard Ripper

Zur nächsten Stadtverordnetenversammlung am 22.02.2010 wird die 4er Kooperation bestehend aus SPD, Grüne, FDP und FWG einen Abwahlantrag gemäß § 76 HGO mit folgendem Inhalt stellen:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

Frau Hildegard Ripper (CDU. Anm. der Red.) wird nach § 76 HGO als Erste Stadträtin der Stadt Rodgau abberufen.

Begründung:
Das Verhalten von Frau Ripper in den letzten Wochen und Monaten hat bedauerlicher Weise dazu geführt, dass das für eine gedeihliche Zusammenarbeit notwendige Vertrauensverhältnis zwischen ihr und einem Großteil der Rodgauer Stadtverordnetenversammlung dauerhaft zerstört ist.

In einem Standardkommentar zur Hessischen Gemeindeordnung heißt es:

„Es sind keine besonderen Gründe zur Abberufung nach dieser Vorschrift erforderlich. Damit soll zweierlei erreicht werden. Einerseits soll die zum Wohle der Gemeinde erforderliche vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den und innerhalb einzelner Gemeindeorgane erreicht werden. Andererseits soll der Abwahl auch ein gewisser Makel genommen werden, denn es ist schon ausreichend, dass sich herausstellt, dass eine vertrauensvolle Zusammenarbeit nicht mehr möglich ist, irgendwelche Schuldvorwürfe, in welcher Art auch immer, sollen mit einer Abwahl aber gerade nicht verbunden werden.“

Vor diesem Hintergrund wird zum jetzigen Zeitpunkt auf eine weitere, inhaltliche Begründung verzichtet.

Quelle: FDP Kreis Offenbach

Siehe auch den Bericht in der Ofenbach-Post. Bündnis will Stadträtin abwählen


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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