Steigerung. Kostendeckungsgrad um 0,42%

Die geforderten Steigerungen der Gehälter (10% bis 20%) für Erzieher/Erzieherinnen durch VERDI in 2015 sind noch nicht berücksichtigt. Wenn das Ergebnis feststeht, muss die Tabelle neu erstellt werden. Der Kostendeckungsgrad wird sich evtl. dann bei 12% einpendeln.
 

Kostendeckungsgrad der Eltern für die KiGa/Kita-Betreuung könnte in Rödermark bis 2019 um 0,42% steigen…………

……der nicht durch Elternbeiträge gedeckter Kostenanteil  steigt  weiter auf über 10 Mio Euro!!“

Für jeden Hinweis zu einem Rechen- oder Denkfehler wäre ich dankbar.

Durch die geplante Gebührenerhöhung könnte der Kostendeckungsbeitrag, nach der hier aufgeführten unverbindlichen Rechnung, bis zum Jahr 2019 um 0,42% verbessert werden. Die Mehrbelastung bis 2019 dürfte für die Eltern bei ca. 290.00,00 Euro liegen. Danach, wenn keine weiteren Erhöhungen hinzukommen, in jedem Jahr ca. 290.000,00 Euro.

Sollte dann (2019) keine weitere Erhöhung der Gebühren erfolgen, wird der Kostendeckungsgrad wieder die Richtung zur 0 einschlagen.

Machen wir uns nichts vor. Die Kinderbetreuung ist nicht nur in Rödermark eine sehr kostenintensive Angelegenheit. In den kommenden Jahren werden wir mit weiter stark steigenden Kosten zu rechnen haben.

Zunächst sind da die noch anstehenden Tarifverhandlungen. Rechnen wir einmal mit einer Steigerung von 3,5%. Das ist die von der Gewerkschaft geforderte Gehaltssteigerung. Darüber hinaus hat der Erste Stadtrat den Erziehern eine weitere FREIWILLIGE Gehaltssteigerung zugesagt, die ab 2015 greifen soll.

Ich habe einmal anhand fiktiver Zahlen auf der Kostenseite versucht, den Deckungsgrad darzustellen. Und nur diese %-Zahl ist wichtig. Zunächst die fiktiven Zahlen: 1300,00 Lohnkosten. 700,00 Sachkosten (andere Kosten). Die Kosten von 2000,00 Euro wurden also gedrittelt, um die unterschiedlichen (geschätzten) Kosten etwas genauer darzustellen.

» Kostendeckungsgrad der Elternbeiträge Ende 2013 14,2%.
» Die anstehende Tariferhöhung wurde mit 3,5% + 0,5 (Steigerung Stufen) im kompletten Jahr 2014 aufgeführt.
» Die freiwillige Gehaltserhöhung von 3% wird im Jahr 2015 aktiviert.
————Personalkosten in 2013 = 6.861.000,00
————Gehaltssteigerung Freiwillige 190.000,00 (Schätzung Erster Stadtrat) = ca. 3%
————Siehe Streik der Erzieher(innen) hier und hier.
» Die jährliche Steigerung der Sachkosten beträgt ab 2014 1%.
» Die jährliche Steigerung der Lohnkosten in 2015 mit 3%+2% und ab 2016 jährlich 2%
» Der fiktive Elternbeitrag Euro errechnet sich aus dem Kostendeckungsgrad.

Ich bin mir bei der Schätzung vom Ersten Stadtrat nicht sicher, ob es sich bei der geschätzten freiwilligen Gehaltssteigerung NUR um das Gehalt handelt oder ob diese Kosten auch die Sozialkosten (Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung) beinhalten. Wurde diese Frage schon einmal von einem Stadtverordneten gestellt?

Die bevorstehende Tariferhöhung muss bei einem Abschluss neu eingearbeitet werden. Erst dann kann man die tatsächlichen Kosten (+Sozialabgaben) bewerten. Auch ein evtl. höherer Urlaubsanspruch muss beachtet werden.

Die Zahlen sind mit Vorsicht zu genießen, dürften aber den Trend in etwa treffen. Nebenbei, bei der Voraussage zum Abbaupfad der Schutzschirmvorgaben zum Haushalt 2014 gab es zunächst einen Fehlbetrag von ca. 1,8 Mio. Und das im zweiten Jahr.

Kita Kostendeckung
Kostendeckung Kinderbetreuung. Klicken Sie auf die Grafik für die aktuelle Version.

Aktuelle Version hier als .PDF

Die Berechnung der Gebühren nach Kostendeckungsgrad hat natürlich seinen Reiz. Anders als bei der geplanten linearen Erhöhung um 3% hätten die Eltern direkten Einfluss auf die Beitragssteigerungen der Gebühren.

Man darf aber nicht verschweigen. Mit diesen Zahlen hier und der Beitragsberechnung nach Kostendeckung rücken die Elternbeiträge in eine andere Dimension. Nach den Vorstellungen der Freien Wähler wird man in 2019 einen Kostendeckungsgrad durch Elternbeiträge von 18,79% erreichen. einigerung der Gebühren würde bei ungebremst weiter steigenden Gesamtkosten bei ca. 50,85% liegen.
Zurzeit geplante Erhöhung: Kostendeckungsgrad durch Elternbeiträge von 14,44%. Die Steigerung der Gebühren lag bis 2019 bei ca. 16,24%.

Der Kostendeckungsgrad wird mit den bestehenden Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung unter dem Deckungsgrad von 2005 liegen. Der lag in 2005 bei 17,95%

Zu der Höherstufung der Erzieher von S6 nach S8.
Nicht die Höherstufung ist beschlossen. Es ist beschlossen, diese anzustreben. Wenn man etwas anstrebt, muss auch eine Aktion folgen. Diese Aktion soll das angestrebte Ergebnis haben, eine „Höhergruppierung im Haushaltsjahr 2015 zu realisieren“. Über das Ergebnis dieser Aktion müsste, der Logik nach, noch in 2014 abgestimmt werden. Muss über Gehaltsfragen ÜBERHAUPT abgestimmt werden? Wenn nicht, sind die folgenden Zeilen aus dem Antrag der CDU-Fraktion und AL/Grüne nur informativ. In dem Antrag steht:

[..]Es ist im Zusammenhang mit dieser Satzungsänderung anzustreben, die Erzieherinnen und Erzieher nach S8 zu vergüten. Die Höhergruppierung soll im Haushaltsjahr 2015 realisiert werden.[..]Quelle: bgb-oedermark.de

Diese Zeilen finden Sie auch in etwas so im Haushaltsplan von 2014. Seite 50.

Auszug Haushaltsplan 2014 Seite 50
Auszug Haushaltsplan 2014 Seite 50

Gab wohl doch schon einen Beschluss. Passiert dann, wenn die zur Verfügung gestellten Informationen aus der Stadtverordnetenversammlung unvollständig sind.
Siehe auch
» Rödermark. Kostendeckungsgrad


Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.


Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?

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