Auschusssitzung 5.11.2014. Nachtrag

Ausschusssitzung 5.11.2014

Hier die ganze Tagesordnung und die Dokumentation zur Odenwaldstraße

Odenwaldstraße.
Wieder (wie schon bei der Bürgerversammlung) hatte der Magistrat bestens vorgesorgt. Alle mit dem Bau zu tun haben, Interne und auch Externe standen für Fragen zur Verfügung. Wie sich bei der Sitzung herausstellte, war die Anwesenheit nicht notwendig. Im Vorfeld wurde gut gearbeitet und alle Unstimmigkeiten waren aus dem Weg geräumt. Die Stadtverordneten hatten keine Fragen an die EXTERNEN.

Das Bauvorhaben steht der Öffentlichkeit gut dokumentiert zur Verfügung. Die Öffentlichkeit, in diesem Fall die Anwohner der Odenwaldstraße (und angrenzende), glänzten wieder durch Abwesenheit.

Für den Punkt „Wer trägt die Kosten für eine evtl. Grunderneuerung der Straßen, die durch den Baustellenverkehr betroffen sind“ gab es eine Entwarnung.
Der Bürgermeister sicherte auf Nachfrage der SPD-Rödermark zu, dass für evtl. auftretende Schäden der Verursacher die Kosten zu tragen haben. Mit Verursacher kann der Bürgermeister nicht den normalen Verkehr gemeint haben. Es sichert auch zu, in den nächsten 20 Jahren werden die Anwohner der o.g. Straßen keine Kosten durch Straßenbaumaßnahmen haben.

Fazit. Ein bisher perfekt durchgezogenes Verfahren der Stadt Rödermark.

Nachtrag.
Da war noch ein Punkt bezüglich der Haftung. Auf Nachfrage an Armin Lauer, SPD Rödermark, wurde mir folgender Text zugestellt:

(2) Vom Tage des Beginns der Erschließungsarbeiten an übernimmt der Vorhabenträger im gesamten Erschließungsgebiet die Verkehrssicherungspflicht, sofern ihm diese nicht bereits Kraft Gesetztes obliegt. Er weist der Stadt rechtzeitig vor Beginn dieser Arbeiten durch entsprechende Bestätigung das Bestehen einer ausreichenden Haftpflichtversicherung nach, die unwiderruflich bis zum Abschluss der Arbeiten gelten muss. Der Vorhabenträger haftet bis zur Fertigstellung und Abnahme der jeweiligen Anlagen für jeden Schaden, der durch die Verletzung der bis dahin ihm obliegenden allgemeinen Verkehrssicherungspflicht entsteht, und für solche Schäden, die infolge der Erschließungsmaßnahmen an bereits verlegten Leitungen oder sonst wie verursacht werden. Dies gilt auch dann, wenn der Vorhabenträger die Haftung auf einen Dritten übertragen hat. Der Vorhabenträger stellt die Stadt insoweit von allen Schadensersatzansprüchen frei. Diese Regelung gilt unbeschadet der Eigentumsverhältnisse. Der Vorhabenträger übernimmt die Gewähr für die Sauberkeit der anschließenden Straßen. Er haftet für Beschädigungen, welche evtl. ein durch ihn beauftragtes Unternehmen erzeugt. Der Straßen- und Gehwegzustand ist vor Beginn der Maßnahme auf Kosten des Vorhabensträgers durch eine Beweissicherung mit der Stadt festzustellen.

Finanzen.
Kommunale Finanzausgleich. Wenn der Trend Realität werden sollte, dann. Im Büßerhemd und barfuß müssen dann die „Berufspessimisten“ in Sachen Haushalt wohl beim Bürgermeister Abbitte leisten müssen. Ich werde mich dieser Prozession  anschließen.

So wie es im Trend aussieht (wie auch vom Bürgermeister prognostiziert), wird die Stadt Rödermark ab dem Jahr 2016 über den Kommunalen FinanzAusgleich (KFA) mit Mehreinnahmen in Höhe von 1.66 Mio. Euro rechnen können.

Was ist der Kommunale Finanzausgleich? Hier ein erklärendes Video.
Erste Modellberechnung bezogen auf das Jahr 2014 im Vergleich zum bisherigen KFA 2014
Hier finden Sie die vom Bürgermeister genannte Zahl von 1,66 Mio.

Bauvorhaben (nicht auf der Tagesordnung)
Bis auf ein Bauvorhaben in Urberach, Bahnhofstraße Ecke Bachgasse war es das auch schon fast gewesen.

Allgemeines
Da gab es noch den Skatepark Urberach. Auf Nachfrage der SPD-Rödermark „Wie kam zu dem Namen Skatepark Rödermark?“ Keiner hatte Schuld für die Namensgebung. Man stellte nur Vermutungen an wie es dazu kommen konnte. Unser Bürgermeister „Es ist jetzt so wie es ist.“ Hmmm?

Einzig der Ersteller der Anlage, ein Auswärtige, hat sich wohl gedacht „der muss doch wohl -Skatepark Rödermark- heißen“. Und mit seinem Gespür für das Wesentliche lag der „Auswärtige“ völlig richtig. Siehe seine Webseite.
Oder hatte die Baufirma den Auftrag gehabt den „Skatepark Rödermark“ zu bauen?

Siehe auch
» Skatepark Urberach Namensgebung eine Frechheit.
» Die Namensgebung in Rödermark hat sich geändert.
» Bürgerversammlung zum Neuen Stadtteil


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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