Ein Antrag der Koalition für den 27.11.2014:
[..] Die Gemeinde soll bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, diese in angemessener Weise beteiligen. Hierzu soll die Gemeinde über die in diesem Gesetz vorgesehene Beteiligung der Einwohner hinaus geeignete Verfahren entwickeln und durchführen.[..] Siehe bgb.roedermark.de
Die Koalition bezieht sich in dem Antrag auf „§ 4c HGO – Beteiligung von Kindern und Jugendlichen„. Unter diesem Paragrafen versteht man auch einen „Kinder- und Jugendrat“ bzw. Jugendbeirat. (Siehe Stadt Bad-Orb )
Und genau das sieht der Bürgermeister seit 2007 bereits als angestoßen an.
Ist der Antrag deshalb nicht überflüssig?
Ist da nicht in 2008 ein Beschluss zur Umsetzung gefasst worden?
Der Auftrag war
[..]bis Ende des 1. Quartals 2009 geeignete Formen und Verfahren sowie Vorschläge zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zu entwickeln und vorzustellen.[..]
Wäre es nicht angebracht gewesen, nach dem Stand der Dinge zu fragen?
Soll da über etwas Beschlossenes wieder beraten werden?
Ich verstehe den Grund des Antrags nicht.
[..]Auch das Thema eines Kinder- und Jugendbeirates sieht er bereits angestoßen.[..] Quelle
6. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales und Kultur vom 29.01.2007
In 2008 stand das Thema, obwohl ja eigentlich seit 2007 angestoßen, wieder auf der Tagesordnung der Ausschüsse.
Bei der Stadtverordnetenversammlung am 2.9.2008 wurde der Antrag zur „Einrichtung eines Jugendparlament“ in die nächste Stadtverordnetenversammlung geschoben.
Der ursprünglich Antrag der SPD wurde als interfraktioneller Antrag am 30.09.2008 der Stadtverordnetenversammlung zur Abstimmung vorgelegt .
Nach dem 30.09.2008 finde ich zum Thema Jugendparlament nichts mehr.
Suche nach Jugendparlament
Recherche (alle) – Vorlagen + Sitzungen + Auszüge im Zeitraum 24.01.2008-23.11.2014
Nachtrag
» Rödermark. Hochstand abgebrannt. Brandstiftung?
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.