Rödermark. Straßenbeitragssatzung, wiederkehrende Beiträge
Viele Kommunen haben eine Straßenbeitragssatzung. Viele Kommunen haben die wiederkehrende Beiträge anstelle der Straßenbeitragssatzung eingeführt. Viele Bürger haben schon Klarheit, welche finanzielle Last auf sie zukommen wird.
Was in Rödermark passieren wird, ist noch nicht ausgesprochen. Bisher sind die Informationen zu den Kosten recht dünn bzw. grobe Schätzungen.
Dietzenbach wird die wiederkehrenden Beiträge einführen
Herr Rechtsanwalt Gerd Thielmann des Gemeinde- und Städtebunds Rheinland-Pfalz hat die Kreisstadt Dietzenbach bei der Erstellung einer Straßenbeitragssatzung unterstützt und beraten. Er berichtete in zwei Informationsveranstaltungen für die Stadtverordnetenversammlung und die Bürger und Bürgerinnen der Kreisstadt über die „Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge in Dietzenbach“ (WKB). Herr Thielmann erläutert, dass „Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge“ schon 1986 in Rheinland-Pfalz eingeführt wurden. Weitere Bundesländer (Sachsen-Anhalt, Saarland, Thüringen, Hessen, Schleswig-Holstein) folgten. Derzeit haben ca. 40 % der rheinland-pfälzischen Städte und Gemeinden, sowohl kleinere, als auch größere Kommunen, die Satzung eingeführt. Es gibt überwiegend positive Erfahrungen. Wesentliche Bestandteile der Satzung sind die Bildung von Abrechnungsgebieten, die Berechnung der Anteile der Gemeinde, der Nutzungsfaktor eines Grundstückes und die Verschonungsregelung. Quelle: Stadt Dietzenbach (Sitzung 19.12.2014, Top 19, Vorlage)
Straßenbeitrag in der Stavo (Suchbegriff bei bgb.roedermark.de „Straßenbeitrag“)
Was kann man zu den Kosten und ab wann wir in Rödermark die neue Gebühr zahlen müssen bisher erfahren?
Man muss erwähnen. Die Möglichkeit, die „wiederkehrenden Beiträge“ rechtssicher einführen zu können, dürfte erst seit Mitte 2014 gegeben sein. Aber das darf nicht von einer vorausschauenden Planung abhalten.
26.11.2014 31. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
Auf Anfrage der Freien Wähler die Antwort von BM Roland Kern.
[..]Eine Entscheidung muss in jedem Falle bis zur geplanten Verabschiedung des Haushaltes im Februar 2015 fallen.[..]Quelle: bgb.roedermark.de Niederschrift
25.09.2014 21. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
[…] Thema Straßenbeitragssatzung. Hier erklärt Bgm. Kern, dass diese in Angriff genommen wird / werden muss.[..] Quelle: bgb.roedermark.de. Niederschrift
06.03.2013 17. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
[..]Herr Bürgermeister Kern erläutert, dass es bisher keine Straßenbeitragssatzung für das Stadtgebiet Rödermark gibt und dass von der Kommunalaufsicht die Einführung einer solchen Satzung als Auflage gemacht wurde.[..] Quelle: bgb-roedermark.de
25.01.2012 7. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
[…]Nr. 40 Antragsteller FDP wiederkehrende Straßenbeitragssatzung Die Abstimmung wird verschoben.[..] Quelle: bgb-roedermark.de. Niederschrift
31.05.2011 2. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
[..]Eine zweite Frage des Stadtverordneten Schultheis zur Straßenbeitragssatzung wird ebenfalls durch Bürgermeister Kern beantwortet.[..] Quelle: bgb-roedermark.de. Niederschrift
22.04.2010 40. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
[…]Der Magistrat wird beauftragt, schnellstmöglich zu prüfen und darüber zu berichten, unter welchen Bedingungen und konkreten Maßnahmen der Erlass einer Straßenbeitragssatzung für die Stadt Rödermark abgewendet oder verhindert werden kann.[..]Quelle: bgb.roedermark.de
Was schreiben die Fraktionen/Wählervereinigungen über die wohl sicher kommenden Gebühren?
Gefunden habe ich bei den Webseiten der Parteien/Wählervereinigungen. Sollte ich etwas übersehen haben, bitte ich um Hinweise.
» 25.07.2014 Straßenbeitrag. Präsentation der SPD-Rödermark
» 18.03.2014 FDP Rödermark. Straßenbeiträge /Straßenbeitragssatzung
» 14.03.2013 SPD_Rödermark. Straßenbeitrag weitere Lasten für Bürger
» 09.03.2010 SPD und CDU wollen Straßenbeitragssatzung vermeiden
Mit wiederkehrenden Beiträgen (420.000.00 €) wurde in 2013 schon mal kalkuliert.
Siehe auch
» Zusammenfassung. Straßenbeitragssatzung / Wiederkehrende Beiträge
Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.