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Gestern, 24.02.2015, war Stadtverordnetenversammlung. Für den, der die Ausschüsse besucht hat, gab es keine Überraschungen bei den gestellten Anträgen.
Es gab aber außergewöhnliches. Alle von der SPD gestellten Anträge wurden angenommen. Wobei einer der Anträge von der SPD zurückgenommen wurde, weil die Stadtverwaltung mit der Erstellung des geforderten Mängelmelder bereits begonnen hat. Siehe hierzu auch meinen Artikel aus 2013
Zu dem recht schwierigen Thema, Schuldenmanagement, haben alle Fraktionen die Arbeit der SPD in höchsten Tönen gelobt und den gestellte Änderungsantrag der SPD zugestimmt. Auch Bürgermeister Kern bedankte sich für die konstruktive Mitarbeit der SPD.
Dann kam die Haushaltseinbringung (Doppelhaushalt) von Bürgermeister Kern.
Ergebnis:
>> Bürger, die eine Stadtversammlung selten und die Ausschüsse nicht besuchen, würden Roland Kern erneut wählen.
>> AL/Die Grünen jubeln.
>> CDU wird verhalten applaudieren.
>> Opposition hat jetzt genügend Themen.
>> Ich halte mein Maul.
Halte mein Maul, nicht ganz. Zu 3 Themen möchte ich etwas erwähnen.
Gewerbesteuer
Grundsteuer B
Gehalt Erzieher.
Gewerbesteuer
Fangen wir mit der Gewerbesteuer an. Hier ist eine Erhöhung 30 Punkte vorgesehen. Das wollte ich nur erwähnen.
Grundsteuer B
Grundsteuer B soll um 90 Punkte angehobenen werden. Ich finde, das hat was. Man sollte diesen Ansatz vom Bürgermeister ganz ernsthaft und zum Wohle der Bürger unter den Stadtverordneten aller Fraktionen diskutieren. Erklärung weiter unten.
Eine Gebührenerhöhung wird man kaum abwenden können. Es fehlt auf der Einnahmeseite u.a. genügend Gewerbesteuer. Es fehlt dank der Grünen an Gewerbegebieten. Das ist halt mal so. Die Gewerbesteuer hat laut Prognose erst 2018 das Niveau erreicht, welches wir zu Zeiten der Telenorma (9 Mio.) hatten. Wir haben also nicht aufgebaut, sondern aufgeholt. Grob gesprochen, wir haben die Einnahmen von damals und die Ausgaben von 2015. Siehe Seite 6. Das ist auf der Einnahmeseite viel zu wenig und auf der Ausgabenseite zu viel.
Zurück zur Grundsteuer B. Die Erhöhung wurde im Zusammenhang mit einer Straßenbeitragssatzung genannt. Das wollen wir einmal ein wenig aufbröseln.
Eine Straßenbeitragssatzung ist ungerecht. Wenige Bürger werden mit sehr hohen Kosten belastet.
– Das Prozessrisiko, welches die erstellten Gebührenbescheide nach sich ziehen kann, ist recht hoch.
– Stundungen an der Tagesordnung.
– Ratenzahlungen fast normal.
Wiederkehrende Beiträge. Eine gerechte Sache.
– Alle Bürger werden an den Kosten der grundhaften Erneuerung einer Straße beteiligt. – Der Verwaltungsaufwand, alleine für die Ausweisung der Berechnungsgebiete, ist nicht ohne.
– Von den eingenommenen Beiträgen bleibt ein Teil bei der Verwaltung hängen.
Grundsteuer B. Der einfachste Weg, der sich für den Bürger wie die „wiederkehrenden Beiträge“ darstellen würde, wäre, die Straßenbeiträge über die Grundsteuer B zu erheben.
– Der Verwaltungsaufwand liegt fast bei NULL.
– Fast jeder eingezogene Euro könnte der Straßenerneuerung zugeführt werden.
– Es gibt ein rechtliches Problem. GrundSTEUER B ist eine STEUER. Eine Steuer ist NICHT zweckgebunden. Siehe Autosteuer in Deutschland und was davon alles gezahlt wird.
– Die Zweckgebundenheit des geplanten Straßenbeitrags über die Grundsteuer B muss man sicherstellen. Wie auch immer.
– Die Kommunalaufsicht wird diesem Punkt –Straßenbeiträge über die Grundsteuer B zu erheben– wohl kaum zustimmen.
Brauchen wir überhaupt einen Straßenbeitrag? Bisher ging es doch auch ohne. Die Antwort ist ein klares NEIN. Wir brauchen KEINE Straßenbeitragssatzung in Rödermark. Egal in welcher Form auch immer. Wir dürfen (bis zum Endes des Schutzschirmvertrages 2018) und danach können wir keine Grunderneuerung einer Straße vornehmen. Die Straßen würden komplett verrotten, weil das Geld ist nicht da ist. Aber wollen wir das?
Der Bürgermeister hat jetzt vorgeschlagen, erst nach dem Auslaufen des Schutzschirmvertrages in Rödermark die Grunderneuerung der Straßen in Angriff zu nehmen. Würden wir es jetzt angehen, wäre die Stadt gezwungen eine Straßenbeitragssatzung (wie auch immer) zu erlassen. Das ist Fakt.
Weiter ist Fakt, dass die Stadt Rödermark einen ausgeglichenen Haushalt bis 2018 vorzulegen hat. Es müssen DAUERHAFT die Einnahmen erhöht und Ausgaben DAUERHAFT gesenkt werden. Jetzt habe ich ein kleines Problem mit meiner Aussage „90 Punkte die Grundsteuer anstelle des Straßenbeitrags ist der Königsweg“
Wir halten für die Einnahmen fest. Die Einnahmen müssen DAUERHAFT erhöht werden. Wenn jetzt, in diesem Doppelhaushalt, die Grundsteuererhöhung beschlossen wird, ist das eine DAUERHAFTE Einnahme. Diese dauerhafte Einnahme wird zu einem Zeitpunkt kassiert, in dem KEINE Ausgaben für die Grunderneuerung der Straßen durchgeführt werden. Die Gelder werden also anderweitig benötigt. Wird dann, nachdem der Schutzschirmvertrag ausgelaufen ist, mit der Grunderneuerung begonnen. Woher nehmen wir das Geld? Die 90 Punkte aus dem Doppelhaushalt 2015/2016 sind DAUERHAFT für andere Zwecke verplant.
Ist der Schutzschirmvertrag ausgelaufen, können wir wieder mit der Grunderneuerung beginnen. Wir brauchen jetzt nicht mehr zwingend eine Straßenbeitragssatzung. Wir brauchen nur das Geld. Nun sind wir wieder bei der Ausgangsposition. Da die Einnahmen aus Erhöhung (90 Punkte), die man heute im Zusammenhang mit einer Straßenbeitragssatzung erwähnt, nicht mehr zur Verfügung stehen, obwohl die weiterhin bezahlt werden, wird wohl eine erneute Anhebung der Grundsteuer B oder die Straßenbeitragssatzung anstehen. Eine Grundsteuererhöhung ohne eine Straßenbeitragssatzung muss erst einmal der Genehmigungsstelle für den Haushalt (je nach Zeitpunkt RP oder Landrat) verkauft werden. Ein Teufelskreis.
So betrachte, kommt das Anheben der Grundsteuer B, im Zusammenhang mit dem Straßenbeitrag, einige Jahre zu früh. Update: Nach meinen neuesten Erkenntnissen kann man einen STRAßENBEITRAG nicht über die Grundsteuer B einziehen. Rein theoretisch ist dies nur solange erlaubt, bis man die Grundsteuer B erhöhen will. Dann MUSS eine Straßenbeitragssatzung her.
Wir, die Bürger, dürfen uns aber nicht gegen die Realität stellen. Natürlich gibt es bei der Stadt sicherlich noch jede Menge Einsparpotential. Aber wir werden durch Einsparen (ohne aufgeben) die laufenden Kosten nicht decken können. Wenn das Personal eine Gehaltserhöhung (freiwillig oder per Tarif bekommt) muss der Bürger dafür zahlen. Weniger Personal wird es bei der Stadt wohl kaum geben. In bestimmten Bereichen denkt man sogar daran, kräftig aufzustocken.
Es wäre unglaublich hilfreich, wenn die Stadtverordneten GEMEINSAM mit der Stadt ein Papier erarbeiten und die Kosten der Modelle Straßenbeitrag, wiederkehrende Beiträge und x-Punkte auf die Grundsteuer B aufführen. Aufführen auch, wie viel der eingezahlten Gelder letztendlich im Straßenbau ankommen. Sprich, die Verwaltungskosten für die Gebührenerhebung abziehen.
Ich bin weiterhin der Meinung, wenn eine Lösung gefunden werden kann, bei dem man über die Grundsteuer B die Grunderneuerung der Straßen finanzieren kann, wäre das der Königsweg. Es darf aber NICHT so gehandhabt werden wie es den bereits 40-Punkten, die der Bürger bereits über die Grundsteuer B für den Straßenbau bezahlt. Die sind wohl in Vergessenheit geraten. Siehe hier
Milchmädchenrechnung
Liegt die Erhöhung der Grundsteuer B um 90 Punkte (insges. 540) bei Ihnen so um die 70,00 Euro, dürfte diese Erhöhung nicht einem „wiederkehrenden Beitrag“ entsprechen. Erst bei einem Hebesatz von 600% hätte man (je nach Grundstück) in etwa die gleiche Belastung wie bei Grundsteuer B mit 450% und zusätzlich „wiederkehrende Beiträge“
Da bei dem vorliegenden Haushaltsentwurf die Tinte noch nicht trocken ist, müssen wir abwarten, was die Haushaltsberatungen bringen werden. Ich bin auch gespannt, wie die zusätzlichen Einnahmen aus dem kommunalen Finanzausgleich verplant werden. In Bezug Einsparungen bei der Stadt bin ich sehr skeptisch.
Erzieher
Was für mich darauf hindeutet. „ES WAR URSPRÜNGLICH WOHL WIRKLICH ANDERS GEPLANT“. Bei der Haushaltseinbringung sprach der Bürgermeister zu der anstehenden Gehaltsanhebung der Erzieher von „mit einer Anhebung der Gehälter vom Tarif S6 auf S8 ab Januar 2015″. Auf der an die Wand geworfene Folie stand „Höhergruppieren in S8″. Siehe Seite 12.
Nachtrag 5.3.2015
Scheint jetzt geklärt zu sein. Nach der Haushaltsverabschiedung werden die Erzieher(innen) nach S8 hochgestuft. Bis dahin nach S8 bezahlt. Warum Herr Rotter bei der Ausschusssitzung die dahingehende Frage nicht so beantwortet hat oder konnte, mag sein Geheimnis bleiben.
Siehe auch
» Der Doppelhaushalt. Erste Version. Einbringung
» Rede von BM Kern zur Haushaltseinbringung. Mut zur Warheit
» Präsentation. Einbringung Doppelhaushalt Folienvortrag.
» Grundsteuer B. Hebesätze hessischer Städte und Gemeinden in 2014
» Rödermark. Einstufung Erzieherin.
» SPD verweigert Auseinandersetzung mit Doppelhaushalt
» SPD-Rödermark. Doppelhaushalt nein Danke!
» Grundsteuer B. Zusamenfassung
» Rödermark. Haushalt mit wiederkehrenden Beiträgen
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.
Genau richtig Herr Bürgermeister. Straßenbeitrag über die Grundsteuer B bedeutet auch kaum Verwaltungsaufwand. Aber bitte erst ab 2018. Vorher macht es keinen Sinn. Es sei denn, Sie setzen das Geld für andere Sachen ein und der kommende BM muss dann doch einen Straßenbeitrag erheben.
Was hat die Stadtverwaltung eigentlich geleistet, welche Einsparungen gibt es vorzuweisen?
Was hat unsere Wirtschaftsförderungen erreicht, steht hier was im Fenster (Gewerbesteuer). Mit Wirtschaftsförderung meine ich nicht den Vorschlag zum Konsum von Urberacher – Apfelwein!
Admin
An diesem …….. Vorgang (Apfelwein) hat die meiner Meinung nach kompetente Wirtschaftsförderung nun wirklich keine Aktien. Übrigens. Bei dem Fastnachtsumzug wurde in Urberach Apfelwein von Possmann ausgeschenkt. Die Apfelweinkelterei Lang & Lotz war VÖLLIG UNBEKANNT.
Was kann eigentlich eine Wirtschaftsförderung erreichen wenn die wenig bis keine Grundstücke zur Gewerbeansiedlung zu bieten hat.
AL/Die Grünen feierten den Flächennutzungplan (mit wenig Gewerbeflächen) und bezeichneten die Ausweisung eines Gewerbegebiets als Wermutstropfen. Siehe hier.
Sind Sie wirklich für eine Grundsteuererhöhung oder ist das ironisch gemeint?
Admin
Meine Meinung zur Grundsteuer B weiter unten.
Da ich keiner Fraktion angehöre, kann ich natürlich ganz anders argumentieren als einer der dazugehört.
Natürlich ist es nicht besonders erquickend mehr Steuer und Gebühren an die Stadt abführen zu müssen.
Zu der Grundsteuer B dürfen wir die die nächste Gebührenerhöhung nicht aus dem Auge verlieren. Die Müllgebühren werden wohl spätestens Anfang 2016 erhöht.
Ich glaube nicht, dass die von den Bürgern gewählten Hauptamtlichen (Bürgermeister und/oder Erster Stadtrat) in der Lage sind, Sparmaßnahmen einzuleiten. Die Bürger, die diese Führungsriege direkt oder indirekt gewählt haben, müssen mit dem fehlenden Sparwillen noch eine gewisse Zeit leben. Wir können gegen den Haushalt wettern und so wie seinerzeit die FDP-Rödermark ca. 40 Vorschläge zur Einsparung vorlegen. Nicht ein Vorschlag wurde umgesetzt. AL/Die Grünen werden ihren Bürgermeister und Kämmerer stützen und den Doppelhaushalt in allen Tönen loben. Der CDU bleibt nichts weiter übrig als auch zuzustimmen. Man hat ja nach der Kommunalwahl bestimmt noch viel vor (Postenschieberei) mit den Grünen.
Sind wir realistisch. Es fehlt in Rödermark der Wille durch Gewerbeansiedlung die Einnahmenseite zu verbessern. AL/Die Grünen feierten den neuen Flächennutzungsplan, bei dem Gewerbeflächen verhindert wurden, als Sieg. Das Ergebnis haben wir jetzt vorliegen. Rödermark dümpelt vor sich hin und Eppertshausen blüht dank der Gewerbeflächen auf. Uns bleibt nur noch Schafe züchten in der grünen Mitte.
Jetzt zur Grundsteuer B
Zunächst bin ich nach der Haushaltseinbringung durch den BM davon ausgegangen, die Grundsteuererhöhung ist zum großen Teil dem Straßenbau geschuldet. Im eingebrachten Haushalt sieht dies auf Seite 24 ein wenig anders aus. Für mich wird geschriebenes und gesagtes immer mysteriöser. Die Zisammenhämhe werden immer verschwommener und undurchsichtiger.
Ja. Ich bin für die Grundsteuererhöhung. Aber nicht jetzt. In 4 Jahren wäre das unter bestimmten Voraussetzungen (Straßenbeitrag) nicht verkehrt.
Unsere Straßen verrotten weil wir keine Straßenbeitragssatzung haben. Und ohne Straßenbeitragssatzung dürfen wir als Schutzschirmkommune KEINE Straßen grunderneuern. Das ist Fakt.
Ab 2018, wenn wir dann einen ausgeglichenen Haushalt EINSCHL. der Kosten für die Grunderneuerung vorlegen können, kann man sich wieder um die Straßen kümmern. Aber OHNE einen Straßenbeitrag wird man es (ausgeglichenen Haushalt) nicht schaffen.
Würde man aber schon zu dem Doppelhaushalt 2015/2016 die Grundsteuer B erhöhen, wird kurz nach 2017 die nächst Erhöhung anstehen. Und raten Sie einmal wem wir das in der Hauptsache zu verdanken haben!
Jetzt könnte man daran denken weiter OHNE Straßenbeitragssatzung die notwendigen Gelder zu beschaffen. Der Königsweg wäre die Grundsteuer B. Der Verwaltungsaufwand tendiert gegen 0 und das Modell würde den „wiederkehrenden Beiträgen“ sehr nahe kommen.
Das mit der „Zweckgebundenheit“ muss man noch in den Griff bekommen.
So wollte man noch Anfang 2013 einen ausgeglichenen Haushalt erreichen.
BTW.
Was mir total unverständlich ist. Keine Fraktion kehrt die 40%, die durch Versprechen der damaligen Hauptamtlichen bereits als Straßenbeitrag in der Grundsteuer B enthalten sind, in den Vordergrund. Nach Ablauf des damaligen Investitionsprogramms hätte man die Steuer wieder reduzieren müssen. Wurde 2010 von der FDP gefordert aber mehrheitlich abgelehnt.