Von der SPD-Rödermark eine Klarstellung wohl zu den Kommentaren in der Offenbach Post.
EINE KLARSTELLUNG DER SPD FRAKTION ZUM THEMA ZINS- UND SCHULDENMANAGEMENT DER STADT RÖDERMARK
Es ist gut, dass viele Menschen ihre Meinung kundtun. Wir als Fraktion tun das auch, weil wir Verantwortung tragen und uns dieser auch bewusst sind.
Wir haben volles Verständnis für das Abstimmungsverhalten von Herrn Kruger und Herrn Baumer. Wir hätten auch Verständnis dafür gehabt, wenn weitere Stadtverordnete zu diesem Thema „NEIN“ gesagt hätten.
Die Materie ist nicht ganz einfach. Sie ist aber für Menschen und Bürger noch schwieriger zu bewerten, die Fragen, dazu erteilte Antworten, Gutachten und die vielen internen und extern dazu geführten Diskussionen im Detail nicht kennen – ja nicht kennen können.
Daher eine Klarstellung der SPD-Fraktion hierzu:
1. Die Stadtverordenten haben keinen Beschluss gefasst, derivate Zinsgeschäfte zu machen. Diese Entscheidung obliegt dem Magistrat. Diese Verantwortung wurde bereits im Juli 1998 durch einen Beschluss der Stadtverordneten an diesen übertragen.
2. Wenn aber derartige Geschäfte gemacht werden sollen, bedarf es einer besonderen Richtlinie. Hierüber müssen die Stadtverordneten gemäß der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) einen Beschluss fassen. Das haben Sie getan und in dieser Richtlinie das mögliche Agieren des Magistrats festgeschrieben.
3. In dieser Richtlinie wurden auf Antrag der SPD noch einige Änderungen vorgenommen und nicht erwünschte und gewollte Geschäfte gestrichen.
4. Sie dürfen also davon ausgehen, dass Spekulationsgeschäfte, mit denen andere Kommunen wie z.B. Essen, Pforzheim, Bochum und viele andere Kommunen quasi „Schiffbruch“ erlitten und zum Teil „finanzielle Schieflagen“ produziert haben, in Rödermark nicht stattfinden werden.
5. Schwierige und undurchsichtige Finanzgeschäfte oder von Währungen abhängige Zins- oder Kreditgeschäfte wird es in Rödermark ebenso nicht geben.
6. Was es geben soll, sind sog. Zinstauschgeschäfte. Erlaubt wurden durch die Richtlinie lediglich der Einsatz einfacher und nachvollziehbarer Finanzinstrumente, welche die Zinsänderungsrisiken aktiv bei steigenden Zinsen begrenzen und den Zinsaufwand nachhaltig, auch bei gleichbleibenden Zinsen, senken (sog. Payer- und Receiver-Swaps).Nicht mehr, aber auch nicht weniger!
7. Der Fraktionsvorsitzende der SPD hat in der Stadtverordnetenversammlung auch nicht von „guten oder bösen“ Derivaten gesprochen. Das wäre im Übrigen auch Unsinn. Seine Aussage war lediglich, dass die nun genehmigten Instrumente grundsätzlich dazu geeignet sind, das Zins- und Schuldenmanagement der Stadt aktiv zu steuern. Zu diesem Ergebnis kam im Übrigen auch der beauftragte unabhängige Gutachter.
8. Die Entscheidung war auch kein „Unheil von Genossen“ was wir da leichtgläubig unterstützt haben, sondern angesichts des derzeitigen niedrigen Zinsniveau und dem latenten Risiko steigender Zinsen u.E. eine sinnvolle. Dabei bleiben wir!
9. Die Kreditportfolios der Stadt – und hier sind eben einer großer Teil bis zum Jahre 2041 variabel ausgerichtet – werden auf Grund ihrer langen Laufzeiten lediglich gegen Zinsänderungsrisiken abgesichert und damit Opportunitätskosten aus bestehenden Darlehensverbindlichkeiten reduziert.
10. Es gibt mehrere gute Beispiele hierfür, dass dies auch funktioniert (z.B. Stadt Steinau a.d. Straße, Bad Wörishofen und Bad Kissingen in Bayern, Schiffweiler und Püttlingen – beide im Saarland, Weil am Rhein, etc.). Die Liste wäre problemlos erweiterbar.
Wir hoffen, wir konnten mit dieser Antwort etwas zur Aufklärung beitragen!
Quelle: SPD-Rödermark. Facebook
Meine Meinung: In diesem Jahr wird die Stadt nicht einen Euro durch Zinsswap einsparen können.
Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.
Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?