Aufforderung zur Richtigstellung. S7. Nachtrag

Eigentlich wollte ich mich zu dem Thema der Gehaltsanpassung der Erzieher nicht mehr äußern. Wird auch langsam albern.

In der Zeit nach der letzten Ausschusssitzung bis heute wurde ich von einigen Leuten (auch Mitglieder der Stavo) sanft (euphemistisch) gebeten, meine Artikel zur EINGRUPPIERUNG zu korrigieren. Man sagte mir auch, die Gruppe S7 gibt es nicht.

Bei der Ausschusssitzung am 12.03.2015 wurde von Herrn Rotter zur „Höherstufung um zwei Stufen“ (Stufen ist übrigens der FALSCHE Begriff) sinngemäß gesagt: „() die keine Ahnung haben, sollten den Mund halten ()“

Ich habe von der HöherGruppierung um zwei Gruppen geschrieben. Auch unser Bürgermeister hat dies in seiner Rede zur Einbringung des Haushalts erwähnt. Da in der Rede explizit von Anhebung S6 nach S8 gesprochen wurde, meinte der BM sicher nicht Gehaltstufen, sondern Gehaltsgruppen. Es gibt in dem Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst, Sozial- und Erziehungsdienst 2015 KEINE Stufe S8 (wenn man Stufe mit S abgekürzt hätte)

[..]Benehmen mit den Elternbeiräten seit 2014 die KiTa-Gebühren jährlich um 3%, dies allerdings gekoppelt mit einer Anhebung der Gehälter vom Tarif S6 auf S8 ab Januar 2015 – also immerhin zwei Gehaltstufen,[..] Quelle: Einbringung Doppelhaushalt 2015/2016 BM Roland Kern

Würde ich jetzt meine Artikel den Passus – Erzieher werden um zwei GehaltsGRUPPEN höherGESTUFT – korrigieren, würde das:
1) Nicht meinem Verständnis entsprechen.
2) Ich würde dem Bürgermeister widersprechen.

Gruppe / Stufe. Ist das nicht egal
Ob man jetzt von Stufen oder Gruppen redet, ist das nicht völlig egal?
Nein, egal ist das bestimmt nicht. Es sind GRAVIERENDE Unterschiede. Nicht nur in der Bezahlung. Was wichtiger ist, ist bei der GRUPPE die Qualifikation und damit für jeden Mitarbeiter die Aufwertung seiner Arbeit. Benennt man als zuständiger Dezernatsleiter nicht genau die geplante Anhebung (Stufung, Gruppierung) wird man nur für Verwirrung sorgen. Man kann auch nicht einfach sagen: „Man weiß schon, was gemeint ist“

» Stufe: Innerhalb der GehaltGRUPPE die Anzahl der Beschäftigungsjahre.
» Gruppe: Qualifikation
Hier die Erklärung aus dem Tarifvertrag
Gruppe: Tätigkeitsmerkmale. Auch für die nicht existierende Gruppe S7
Stufe: Beschäftigungszeit
Rodgau bezahlt 3 Mitarbeiter im Sozial- und Erziehungsdienst nach der nicht existierenden Gruppe S7. In Dreieich sind es sogar knapp 10

Aber die Hauptsache ist, die Erzieher(innen) haben alles richtig verstanden, sind zufrieden und es wird wie versprochen gehandelt.

Abschließend stellt sich für mich die Frage, „Wen hat Herr Rotter gemeint, wenn er sinngemäß sagt – „… Die keine Ahnung haben, sollten den Mund halten ..“?
Hat er den Bürgermeister, mich oder beide gemeint? Zu sich selber sagt man ja nicht, man soll den Mund halten.

Siehe auch
Rödermark. Droht in der kommenden Woche ein Streik?

Nachtrag

Dieses Bild ist falsch. Es muss S11 genannt werden. Oder gibt es doch S7?
Dieses Bild ist falsch. Es muss S11 genannt werden. Oder gibt es doch S7?

Quelle: Spiegel.de
Der Dezernent schafft nur Verwirrung. Und Wissende sollen den Mund halten.
Es ist doch zum Mäusemelken, was da so geschrieben/gesagt wird. Da sagt der zuständige Dezernatsleiter, Herr Rotter, die freiwillige Anhebung der Stadt Rödermark in 2015 ist nur eine Stufe (er meint sicherlich Gruppe) weil es S7 nicht gibt. Jedenfalls hat er mir dies nach der Ausschusssitzung versucht zu erklären. Jetzt kann man einer Grafik vom kommunalen Arbeitgeberverbandes Hessen (KAV Hessen) entnehmen, dass die Höhergruppierung von S6 um vier GehaltsGRUPPEN eine Eingruppierung in S10 bedeutet. Da es laut Herrn Rotter die S7 nicht gibt, muss es doch S11 sein. Was ein Durcheinander.
Zum Abschluss. Herr Rotter kennt wohl seinen eigenen Stellenplan nicht. Würde er einmal einen Blick in den Haushaltsplan 2014 werfen, dann wird er feststellen, dass es dort eine S7 gibt und auch ein Mitarbeiter aufgeführt ist.


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.

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