Kommt die Straßenbeitragssatzung in Rödermark?

Update 4.12.2011
Lesen Sie den Artikel vom 3.12.2012
Hausbesitzer in Hessen. Das kann/wird teuer werden.

– Jetzt scheint es beschlossene Sache zu sein. Es kommt die Straßenbeitragssatzung. CDU und SPD werden es schon richten. 🙁 Nicht nur dass die Straßenbeitragssatzung kommt, es wird auch die 2007 beschlossene Erhöhung der Grundsteuer NICHT zurückgenommen. Hierüber sollte in 2011 neu diskutiert/beschlossen werden.
 
In welchem Zusammenhang steht die Grundsteuer B mit der Straßenbeitragssatzung?
Zur Erinnerung:

Rödermark: 27. öffentlichen Sitzung des Wirtschafts- und Bauausschusses. 29.06.2005
Anfragen, ob nicht die Erhebung von Straßenbeiträgen sinnvoll wäre/kann die Stadt es sich leisten, auf Straßenbeiträge zu verzichten?
Antwort des Ersten Stadtrates:
Die Stadt hat die Grundsteuer erhöht und dafür auf die Erhebung von Straßenbeiträgen verzichtet.

 
Hier hat die Stadt die Grundsteuer B um 40 Punkte angehoben, um die Straßenbeitragssatzung zu umgehen. Ob die Stadtverordneten da das Wohl der Bevölkerung im Auge hatten und das der Hausbesitzer? Die Grundsteuer B wird von allen getragen: „Hausbesitzer UND Mieter“. Die Gebühren der Straßenbeitragssatzung (wenn es so weit ist bis zu 25,00 € pro qm) trägt ALLEINE der Haus- bzw. Grundstücksbesitzer.

Es ist auch sehr fragwürdig, ob die damals beschlossene Erhöhung der Grundsteuer B so in Ordnung war. Hierzu die Verwaltungsrichter:

Die Gemeinde ist also verpflichtet, ihre Einnahmemöglichkeiten aus speziellen Entgelten für die von ihr erbrachten Leistung auszuschöpfen, bevor sie Steuern erhebt

 
Das bedeutet im Klartext: Die Straßenbeitragssatzung hätte damals beschlossen werden MÜSSEN. Das Anheben der Grundsteuer B ist in diesem Zusammenhang lt. Verwaltungsrichter nicht OK.

Stellen Sie sich bitte einmal vor, unsere Politiker würden uns die Straßenbeitragssatzung so verkaufen:

Nun ja, der Gemeinde geht es finanziell nicht besonders gut. Alle (die Haus- und Grundbesitzer) müssen ihr Scherflein dazu beitragen. Achtung, jetzt kommt es: Wenn es dann finanziell wieder besser geht, werden wir die Straßenbeitragssatzung neu besprechen.

Das wird so kommen. Nur, eine Straßenbeitragssatzung kann ich schwerlich zurücknehmen, wenn aufgrund dieser Satzung bereits von einem Teil der Bevölkerung Beiträge abkassiert worden sind. Wie kann ich denen verkaufen, dass nur sie in den Genuss der Beitragszahlung gekommen sind und ab jetzt keiner mehr? Also, wenn die Straßenbeitragssatzung beschlossen ist, und die Ersten gezahlt haben, ist diese in Stein gemeißelt.
 
 
Wenn SPD’ler diesen Blog lesen sollten, bitte ich doch um Aufklärung.
In der Offenbach-Post war zu lesen:

Dieses Ziel haben CDU und SPD mit ihrem Beschluss aufgegeben. „Wir sehen keinen Spielraum für eine kommunale Steuersenkung“, sagte beispielsweise der SPD-Fraktionsvorsitzende Armin Lauer. Die würde die Stadt nämlich rund 1,2 Millionen Euro pro Jahr kosten – Geld, das sie braucht, um soziale und ökonomische Standards zu halten. Für den Fraktionsvorsitzenden der FDP Hans Gensert sind 330 Prozent „ein Skandal, weil Grundstücksbesitzer so fürs Defizit des Badehauses zahlen müssen“….Lesen Sie hier den kompletten Bericht .
Quelle: Op-Online.de

Die folgende Aussage von Herrn Lauer schreit nach einer Erklärung!
» Die würde die Stadt nämlich rund 1,2 Millionen Euro pro Jahr kosten «
 
Im Zusammenhang mit der Grundsteuer B vermittelt Herr Lauer: „Würden wir die Grundsteuer B wieder senken, hätte die Stadt 1.2 Mio weniger in der Tasche“. Das ist ja schon recht verwirrend. Das Anheben der Grundsteuer B von 40 Punkten bringt 1,2 Mio? Wenn es an dem wäre, bin ich dafür, die Grundsteuer B um weiter 40 Punkte anzuheben, um die ganze Last des Straßenbau/Straßenerneuerung auf den Schultern aller Bürger zu verteilen. Nach meiner Milchmädchenrechnung hat die Erhöhung der Grundsteuer B der Stadt in etwa 400.000 Euro eingebracht. Ich bin für Hinweise dankbar, damit ich, wenn notwendig, die Milchmädchenrechnung durch eine fundierte ersetzen kann.

Ich komme nicht auf solche, 1,2 Mio, Zahl.

Der Haushaltsansatz 2009 beträgt für die Grundsteuer B wie im Vorjahr 3.072.000 € (Basis: 330 %
Hebesatz).

 
Der Betrag 3.072.000 ist NICHT die Grundlage für die Rückrechnung auf 290 Punkte.
 
Siehe hier wie die Grundsteuer berechnet wird.
 
Mir fallen da so einige Straßen ein, bei denen sich die Haus-/Grundstücksbesitzer ( Mieter ) für die nächsten Jahre keine Gedanken machen müssen und diesen Bericht sicherlich mit Schadenfreude belächeln.
Eisenbahnstraße, Odenwaldstraße, Forsthausstraße. In Planung befindliche Projekte sind nach meinem Wissensstand von der Straßenbeitragssatzung ausgeschlossen.

Bittet die Stadt Hausbesitzer demnächst doppelt zur Kasse? Bürgermeister Roland Kern kündigte gestern an, dass der Magistrat dem Haupt- und Finanzausschuss den Entwurf einer Straßenbeitragssatzung zur Beratung vorlegt…..[…]..Die fordert die Kommunalaufsicht schon seit Jahren vom hochverschuldeten Rödermark Quelle: op-online.

Ach so, schon seit Jahren wird die gefordert. Da die Grundsteuer B kein Ersatz für die Straßenbeitragssatzung sein kann ( oder doch ) hat uns doch da einer ganz gewaltig ver….a hinters Licht geführt.
 
Hallo Herr Bürgermeister
Hier ein Auszug der Haushaltsrede von 2010 des Bürgermeisterkollegen (SPD) aus Obertshausen:

Aus wahltaktischen Gründen geht man seitens des Magistrats und der Mehrheitsfraktionen dieses Risiko der Verärgerung von Bürgern doch nicht ein.

Ehrlich wäre es, der Kommunalaufsicht reinen Wein einzuschenken. Nämlich, dass wir die Straßenbeitragssatzung nicht einführen werden und sich dann eventuell verklagen zu lassen.
von einem Landrat, der im Kreis- Haushalt 2010 ein Defizit von 500 Millionen Euro aufweist und „Land unter“ meldet, um sich dann in den Ruhestand zu verabschieden und von einem neuen Landrat, der angesichts dieser Zahlen die Kämmerei lieber einem Sozialdemokraten überlässt.
Das ist Politik vom Feinsten, meine Damen und Herren.
Stattdessen gibt man vor, eventuell eine Straßenbeitragssatzung einzuführen.

Eine solche Vorgehensweise ist, ich will es mal gelinde sagen, unredlich, zutiefst unredlich und verdient keinerlei Respekt….Lesen Sie hier die ganze Haushaltsrede.

 
Stadtverordnete in Rödermark. Hier eine Möglichkeit, Geld zu sparen.
 
 Lesen Sie auch: Straßenbeitragssatzung. Muss das sein?
Lesen Sie auch: Straßenbeitragssatzung! Geldbörsen der Bürger plündern
Lesen Sie auch: Rödermark. Grundsteuer B.
 
Eine außergewöhnliche aber sehr kreative Idee.
 
Nachtrag 18.05.2010
Rödermark. CDU gegen Straßenbeitragssatzung.
 
 
Nachtrag 30.10.2010
Straßenbeitrag und Freie Wählergemeinschaft Dreieich


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.

2 Replies to “Kommt die Straßenbeitragssatzung in Rödermark?”

  1. Hallo,

    mich würde interessieren welcher Verwaltungsrichter gesagt hat, dass erst die speziellen Entgelte ausgeschöpft werden müssen, bevor Steueren erhoben/erhöht werden.

    Gibt es dazu einen Bericht oder ein Urteil???
    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen

    Bei diesem Artikel wird noch geschrieben das die Straßenbeitragssatzung beschlossene Sache der CDU und SPD sind. Mitlerweile ist die CDU gegen eine Straßenbeitragsordung. Sehen Sie Rödermark. CDU gegen Straßenbeitragssatzung.

    Admin 02.06.2010
    Zunächst etwas zum Urteil bei dem eine Strassenbeitragssatzung eingeklagt wurde..
    Mir ist aus der jünsten Vergangenheit etwas aus Dietzenbach bekannt. Hier hat aber der Bürgermeister die Straßenbeitragssatzung eingeklagt. Siehe hierzu Anwohner sollen Gebühren zahlen bei op-online.de.

    Zu: speziellen Entgelte ausgeschöpft werden
    Ich bin auch kein Spezialist in diesen Sachen. Durch Gespräche mit Mitgliedern der STAVO und einen entsprechenden § aus der HGO kommt man zu diesem Schluß:

    § 93 HGO(Gesetz) – Landesrecht Hessen Grundsätze der Einnahmenbeschaffung
    (1) Die Gemeinde erhebt Abgaben nach den gesetzlichen Vorschriften.
    (2) Die Gemeinde hat die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Einnahmen
    1.soweit vertretbar und geboten aus Entgelten für ihre Leistungen,
    2.im Übrigen aus Steuern
    zu beschaffen, soweit die sonstigen Einnahmen nicht ausreichen.

    Wenn ich das jetzt richtig interpretiere bedeutet das:
    Zuerest Beiträge (Friedhof, Kindergarten Straßen …..usw) und wenn das nicht ausreichen –> Steuern.

    Es gibt da auch noch etwas aus Egelsbach.

  2. Ach du meine Güte.
    Ich habe diesen Kommentar total vergessen freizugeben. Der Text stand schon am 2.6.2010 Sorry. 🙁

    Ich versuche gerade Expertin auf diesem Gebiet zu werden 🙂
    Meine Diplomareibt befasst sich mit dem Theam der Straßensatzung.

    Nach dem Grundsatz der Einnahmebeschaffung ist deine Meinung vertretbar. Jedoch können hiervon Ausnahmen gemachte werden….
    Fragt sich halt in welchen Fällen und genau danach suche ich.

    Bislang konnte ich noch kein passendes Urteil finden.
    Fällt euch dazu was ein?

    Admin 2.06.2010
    Aus dem Stand heraus nicht. Müßte auch googeln. Ausnahmen dürften eigentlich keine gemacht werden. Wie es letztendlich dazu kommt, einen Haushalt genehmigt zu bekommen, der im Minus liegt und KEINE Strassenbeitragssatzung hat, muß man schon den Stadtkämmerer fragen.
    Ein beliebtes Spielchen ist es, die Grundsteuer B zu erhöhen (siehe Obertshausen und Rödermnark) und diese als Strassenbeitragssatung zu deklarieren. Nicht zulässig. Im Prinzip werden die Mieter be…….
    Aber Freunde finden wir für eine solche Entscheidung bei der Kreisverwaltung. Die bekommt über die Kreisumlage von der Grundsteuer B einen fetten Betrag ab. Von einem Beitrag (Strassenbeitrag) nix.

    Meine persönliche Meinung. Die Straßenbeitragssatzung ist ein ungerecht erhobener Beitrag. Es werden Lasten NUR auf die Haus- und Grundstückseigentümer verteilt.
    In schlechten Zeiten schreit man gerne nach noch nicht ausgeschöpften Möglichkeiten. Nur, wenn es dann, so hoffen wir ja alle, es einmal besser werden soll, kann man einen solchen Beitrag NICHT mehr zurücknehmen wenn diese einmal erhoben wurde.
    Ganz zu schweigen von dem riesigen Verwaltungsaufwand der betrieben werden muß. Siehe: Explosiv. Grundsteuer B und Straßenbeitragssatzung mit Beispielen aus Berlin und Dreieich.
     
     
    Es müssen in Hessen Möglichkeiten geschaffen werden, die da —wiederkehrende Beiträge— genannt werden.