Grundsteuerbremse dringend nötig
FDP-Rödermark und Freie Wähler Rödermark fordern eine Grundsteuerbremse. Link dazu weiter unten.
Landtagsabgeordnete sind aufgerufen, Bürger vor unsozialer Entwicklung zu schützen.
Längst haben sich die Wohnnebenkosten zu einer zweiten Miete entwickelt. Strom, Heizenergie, Müllabfuhr, Abwasserentsorgung kennen seit Jahren nur den Trend nach oben. Jetzt steigt die Grundsteuer B in rund der Hälfte aller NRW-Kommunen, mancherorts sogar extrem. Diese Erhöhungen dürfen nicht ungebremst weitergehen. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) NRW hat ein Musterschreiben entworfen, mit dem die Bürger ihre Landtagsabgeordneten auffordern können, sich für eine Grundsteuerbremse einzusetzen.[..]Lesen Sie weiter www.steuerzahler-nrw.de
[..]Laut bundeseinheitlichem Grundsteuergesetz könne das Land solche Obergrenzen festsetzen. Bislang habe der Hessische Landtag von dieser Möglichkeit jedoch keinen Gebrauch gemacht. Aus Sicht des hessischen Steuerzahlerbundes sollten die Hebesätze der Grundsteuern dringend gedeckelt werden.[..] Lesen Sie weiter bei Steuerzahler-Hessen
[..]Der Bund der Steuerzahler Hessen fordert jetzt, dass die Landesregierung die Grundsteuer-Hebesätze deckelt. Nur damit lasse sich die immer weiter drehende Steuererhöhungsspirale endlich stoppen, so Vorsitzender Joachim Papendick. „Eine solche Obergrenze dürfte jedoch bei höchstens 600 Prozent liegen“,[..] Lesen Sie weiter bei OP-Online
Siehe auch
[..]Der Protest der Bürger gegen die Erhöhung der Grundsteuer B Erhöhung ist erfolglos verpufft. Die Grundsteuer B ist WIEDER (zuletzt 2013 auf 450%) erhöht worden. Das Karussell der Erhöhungen dreht sich immer schneller.[..]
Ein Antrag der FDP-Rödermark und Freien Wähler Rödermark zum Thema Grundsteuer B ist noch im Geschäftsgang.
Hier eine Erläuterung:
„Ein Deckel für die Grundsteuer“
Stadtverordnetenversammlung am 19.05.2015
Antrag der FDP und Freien Wähler zur Grundsteuerbremse
Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.
Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?