FDP fordert Deckelung der Grundsteuer
Rede von Dr. Rüdiger Werner zum Thema Grundsteuerdeckelung in der Stadtverordnetenversammlung am 19. Mai 2015
Mein sehr geehrten Damen und Herren,
FDP und Freie Wähler haben Anfang 2013, als der Maßnahmenkatalog mit den Eckpunkten zum Rettungsschirmvertrag diskutiert wurde, der damaligen Erhöhung der Grundsteuer auf 450 Basispunkte nur widerwillig zugestimmt. Wir von der FDP haben damals sogar dem gesamten Maßnahmenkatalog nicht zugestimmt, weil darin eine weitere Erhöhung des Grundsteuerhebesatzes um 50 Prozentpunkte im Jahr 2017 festgelegt wurde. Beide Fraktionen haben damals gesagt: 2013 tritt der Bürger in Vorleistung, das geht leider nicht anders und müssen wir mittragen, in der Folge aber muss die Verwaltung dafür sorgen, dass die Ausgaben heruntergefahren werden, um den mit dem Land vereinbarten Pfad bis zum Erreichen eines ausgeglichenen Haushaltes zu einzuhalten. Lesen Sie weiter bei der FDP-Rödermark
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.