Schwere Kost. Ein MUSS für jeden StadtverordnetenSeveso-III
19.05.2015 Verordnungsentwurf Verordnungsentwurf der Bundesregierung
24.03.2015 Beschluss der Stadtverordnetenversammlung.
Wenn das mal gut geht.
Die Stellungsnahme des des Deutschen Anwaltvereins zur SevesoIII Richtlinie. Für Rödermark von Interesse.
Es gab einen Beschluss in der Stadtverordnetenversammlung und eine bisher nicht zufriedenstellende Antwort des Bürgermeisters in der Ausschusssitzung (8.7.2015. Siehe Niederschrif) zu diesem Thema.
Der Stadt Rödermark KÖNNTE ……. einfach selber urteilen.
Hoffen wir alle auf einen guten Ausgang für Rödermark.
Es gibt noch Änderungsvorschläge.
Passage aus der Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins.
[..]Ein Unterschreiten der Abstandsempfehlungen macht ein Vorhaben nach der vorstehend erwähnten Rechtsprechung des EuGH und des BVerwG nicht unzulässig. Vielmehr ist dann in einem weiteren Schritt zu prüfen, ob das Vorhaben unter Berücksichtigung „sozio-ökonomischer Faktoren“ dennoch zugelassen werden kann. Das BVerwG fordert dafür eine nachvollziehende Abwägung, die im Genehmigungsverfahren anders als im Fall der Planung ein Vorgang der Rechtsanwendung sein soll und damit voll justiziabel ist.[..]
Was „sozio-ökonomischer Faktoren“ sind wird nicht weiter erklärt.
Lesen Sie hier die Stellungnahme des Anwaltverein
Aus der Begründung zum Antrag. Stavo Rödermark
1. Hinsichtlich der im Rahmen der Anhörung der Träger öffentlicher Belange von Seiten des Regierungspräsidiums Darmstadt geltend gemachten Anregungen und Bedenken zu der Problematik „Immissionsschutz/Störfallbetrieb“ wird folgender Beschluss gefasst:
Auf die Einholung eines Abstandsgutachtens nach der Seveso-II-Richtlinie in Bezug auf die Fa. Hitzel Oberflächentechnik wird verzichtet, da nach der neuen Seveso-III-Richtlinie, deren Veröffentlichung ansteht, der Betrieb aus der Klassifizierung als Störfallbetrieb. herausfällt
Hervorhebung durch den Admin.
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[..] Anders als ursprünglich angekündigt, enthält die Seveso-III-Richtlinie Änderungen, die das Störfallrecht deutlich verschärfen.[..] Quelle: Störfallrecht auf dem Prüfstand
Bedeutung ???
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Siehe auch
» Deutschen Anwaltvereins zur SevesoIII
» Publikationen der KAS. Kommission für Anlagensicherheit
» Land Hessen gegen Franz Mücksch OHG
» Bundes-Immissionsschutzgesetzes
» Die wesentlichen Änderungsvorschläge
» Verordnungsentwurf der Bundesregierung
» Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
» Seveso II, Hitzel Oberflächentechnik
» Bebauungsplan A 29 „Westlich des Bahnhofs“
» Galvanotechnik Werdohl GmbH
» Um was geht es da? Schwierig im Detail, recht einfach in der Erklärung.
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.
Sieht man sich die Dokumente genauer an, bringt dies mehr Unsicherheit als Sicherheit.
Ob alle Stadtverordneten nur „den Hauch einer Ahnung“ gehabt haben über was damals abgestimmt wurde? Ich glaube nicht. Die sind einfach nur dem Vorschlag des Bürgermeisters gefolgt. Hoffentlich geht das gut.