Rödermark. Straßenbeitragssatzung geht uns alle an.
Fakt ist. Es MUSS über kurz oder lang eine Straßenbeitragssatzung eingeführt werden. Ohne eine solche Satzung kann Rödermark die akut anstehenden „grundhaften Sanierungen“ (siehe weiter unten) nicht durchführen.
Ich vermute: „Bis die letzte Wahl 2017 vorbei ist, wird es keine Straßenbeitragsatzung geben.“ Die Straßen werden weiterhin verrotten oder provisorisch saniert. Nach der Wahl hat der Bürger dann richtig zu zahlen. „Alles für die Pöstchen.“
Rödermark MUSS Straßen „grundhaft“ sanieren. Schon 2013 hat Herr Kron einen Betrag von 10 Mio. Euro genannt
Herr Kron gibt einen Überblick über die akut anstehenden „Grundhaften Sanierungen“, die in den nächsten 3 – 8 Jahren anstehen, das erforderliche Finanzvolumen hierzu beträgt ca. 10 Millionen Euro. Quelle: bgb.roedemark.de Hervorhebung durch den Admin
Straßen, die grundhaft saniert werden müssen, kann man die noch flicken?
In den Köpfen der Verantwortlichen war in 2012 der Gedanke vorhanden, wiederkehrende Beiträge einzuführen. Für 2013 stand zu lesen: Straßenbeitrag Berliner Straße/Breslauer Straße.
Quelle: Rödermark. Haushalt mit wiederkehrenden Beiträgen
Die in diesem Blog auch als – Königsweg – bezeichnete Möglichkeit, Straßenbeitrag WEITERHIN*1 über die Grundsteuer B einzuziehen, kann man vergessen.
Eine -klassische- Straßenbeitragssatzung könnte eine riesige Belastung für den Bürger bedeuten. Beispiel aus Pfungstadt, Kaplaneiweg: Mit 2.000,00 bis 28.000 € bei der Abrechnung über eine -klassische- Straßenbeitragssatzung kann ein Bürger rechnen. Der Betrag ist sofort zu zahlen. Klagen oder Einspruch hilft in den seltensten Fällen. Bei wiederkehrenden Beiträgen wäre ein Betrag von ca.100,00 € pro Jahr zu zahlen.
In Rödermark werden NOCH KEINE (richtigen) Straßenbeiträge gezahlt. Der Grund ist nicht, dass Rödermark genügend Geld hat und den Bürgern diesen Luxus erlauben kann. Nein, Rödermark grunderneuert einfach keine Straßen mehr. Eingeführt wird ein Straßenbeitrag, wohl nur aus wahltaktischen Gründen, erst nach allen anstehenden Wahlen. Denken Sie daran, die Koalition hat die Grundsteuer B in 2015 erhöht, Vereinszuschüsse reduziert, Gebühren erhöht. Als Nächstes müssen die Müllgebühren erhöht werden. Da passt es ganz einfach nicht, dass man auch noch eine Straßenbeitragssatzung einführt. Da könnte ja der Gedanke aufkommen, die Koalition, CDU und AL/Die Grünen, nehmen die Bürger aus wie eine Weihnachtsgans. Da man seit geraumer Zeit keine Straßen einer „grundhaften Sanierungen“ unterzieht, müsste meiner Meinung nach die Grundsteuer B um 40%-Punkte gesenkt werden. Siehe weiter unten. Schon klar, wird nicht gehen. Hinters Licht geführt wird/wurde der Bürger aber schon.
Zunächst einmal etwas zu dem Unterschied „Sanieren“ und „Grunderneuern“
Sanierung/Instandhaltung
Wenn bei einer Straße nur die Fahrbahnoberfläche repariert oder mit anderen Verfahren erneuert/geflickt wird, spricht man von „Sanierung“. Auf ein Haus bezogen: „Der Putz wird erneuert/geflickt, die Mauern bleiben stehen.“
Grunderneuerung
Hier wird die gesamte Straße (mit Aufbau) erneuert. Im Prinzip hat man dann eine komplett neue Straße. Auf ein Haus bezogen: „Komplett neue Mauern und dann kommt der Putz wieder darauf.“
Die Sanierung wird aus den laufenden Einnahmen (Grundsteuer B) finanziert. Die Kosten für eine Grunderneuerung darf voraussichtlich in Rödermark nicht mehr aus diesem Topf bedient werden. Darum grunderneuert Rödermark keine Straßen mehr. Man müsste dafür eine „Straßenbeitragssatzung“ oder „Wiederkehrende Beiträge“ einführen. Und das vor Wahlen? Nein, da wartet man lieber und lässt die Straßen weiter verrotten oder flickt die provisorisch.
Straßen, die jetzt eine Grunderneuerung benötigen zu flicken, mit welcher Methode auch immer, darf man als Bürger nicht akzeptieren. Man wird die Grunderneuerung um ?8? Jahre nach hinten verschieben. Ich halte eine solche Vorgehensweise für den falschen Umgang mit Steuergeldern. Warum? Wenn eine Straße, die in die Kategorie „Grunderneuert“ fällt (so wie von den Fachleuten s.o. festgestellt), kann man die doch wohl kaum noch sanieren. Der Unterbau ist marode. Wenn man jetzt doch saniert, wurde da der Bürge mit der Feststellung „es muss grunderneuert werden“ nicht falsch informiert?
Was mir zu denken gibt. „Wenn eine Straße nicht mehr zu reparieren ist, also grunderneuert werden MUSS, hilft da eine 2 cm dicke Asphaltschicht?
Dünnschichtverfahren. Ist das die angestrebte Sanierungstechnik in Rödermark?
Straßen, die noch über eine gute Substanz verfügen, können so für längere Zeit wieder optimal nutzbar gehalten werden. Quelle Hervorhebung durch den Admin.
*1 Zur Erinnerung (Grundsteuer B, Straßenbeitrag):
29.06.2005 Rödermark: 27. öffentlichen Sitzung des Wirtschafts- und Bauausschusses.
[..]Anfragen, ob nicht die Erhebung von Straßenbeiträgen sinnvoll wäre/kann die Stadt es sich leisten, auf Straßenbeiträge zu verzichten?
Antwort des Ersten Stadtrates:
„Die Stadt hat die Grundsteuer erhöht und dafür auf die Erhebung von Straßenbeiträgen verzichtet.“[..]
Also, 40% der Grundsteuer B sind für den Straßenerhalt gedacht. Hierzu gab es für 2005 bis 2008 ein Straßeninvestitionsprogramm
Meines Wissens ist dieser Aussage bis heute nicht widersprochen worden.
Lesen Sie weiter im Blog für Rödermark
BTW
Die – wiederkehrenden Beiträge- sind nicht in allen Bundesländern zugelassen.
Setzen wir den Start für die erste Überlegung des Magistrats zur Einführung der wiederkehrenden Beiträge einmal auf den 1.12.2012. Jetzt sind schon mehr als 2 1/2 Jahre vergangen. Ich denke aber, eine Straßenbeitragssatzung wird in Rödermark schneller kommen als Breitband.
Siehe auch
» Zusammenfassung Straßenbeitrag
» Marode Straßen: Bürger sollen 800.000 Euro zahlen
Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.
Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?