Frage: Warum gibt es in Rödermark keinen Straßenbeitrag?

Frag: Warum gibt es in Rödermark keinen Straßenbeitrag?

Man könnte die Frage auch so formulieren.
Ab wann gibt es in Rödermark einen Straßenbeitrag?

Man könnte meinen, ich wäre ganz wild darauf, einen Straßenbeitrag zu zahlen. Quatsch. Keiner zahlt gerne irgendwelche Gebühren. Aber eines ist klar. Unter der CDU und AL/Die Grünen verrotten unsere Straßen in Rödermark mehr und mehr. Die Frage nach dem WARUM stellt sich eigentlich nicht. Rödermark hat dafür kein Geld. Und die Grundsteuer B für „Grunderneuerung einer Straße“ zu erhöhen, wird nicht funktionieren. Ein schönes Beispiel ist die Schwimmbadstraße. Dort steht eine „grundhafte Sanierung“ an. Die Stadt DARF nur dann „grundhaft sanieren“, wenn die dortigen Anlieger „Stadt und Einkaufszentrum“ einen ?Straßenbeitrag? (auch ohne entsprechende Satzung) entrichten. Alles klar!

Ich befasse mich schon seit einiger Zeit mit dem Thema Straßenbeitrag. Ich habe auch einige Veranstaltungen zu diesem Thema besucht. Ich maße mir aber nicht an, mehr über das Thema zu wissen als unsere Stadtverordneten oder der Magistrat.

Zu diesem Thema gibt es für mich  Fragen, die es zu beantworten gilt. Die Fragen ergeben sich einfach aus der Tatsache, dass mein Wissensstand sich nicht mit dem der Stadtverordneten/Magistrats deckt und deshalb möchte ich diese Wissenslücken geschlossen wissen.

Es gibt seit geraumer Zeit die wunderschöne Einrichtung mitbabbeln.de. Dort habe ich die folgenden Fragen abgestellt und bitte um Beantwortung. Da wir in Rödermark vor dem Kerbwochenende stehen, bin mir aber darüber im Klaren, etwas länger auf die Antwort warten zu müssen.

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Fakt scheint zu sein, wir haben bis zum Jahr 2020 mit ca.10 Mio. Euro für „grundhafte Erneuerung“ zu rechnen. Siehe hier.

Wenn die Stadt, so wie der BM es sagte, in absehbarer Zeit keinen Straßenbeitrag einführt, wie stellt man sich das aus der Sicht der Opposition eigentlich vor? Will auch die Opposition, so wie CDU und AL/Die Grünen, die Straßen verrotten lassen? Oder ist man der gleichen Meinung wie der BM „Es geht auch OHNE Straßenbeitrag.“

– Die Stadt Rödermark wird erst dann die „grundhafte Erneuerung“ angehen, wenn man einen ausgeglichen Haushalt hat. Ende Schutzschirmvertrag.

– Was dann? Hat die Stadt einen Überschuss zu erwarten, der es ihr ermöglicht, eine Straße „grundhaft zu erneuern“?

– Wenn damit begonnen wird, den Stau von 10 Mio. in 10 Jahren abzubauen, muss die Stadt, wenn der Haushalt dann konsolidiert ist, jedes Jahr 1 Mio. € zusätzlich erwirtschaften. (Nicht konsolidieren). Wie stellt man sich das vor?

– Aus den letzten Haushaltsdebatten konnte man entnehmen, dass die Konsolidierung des Haushalts erst durch unerwartete Zuweisungen Dritter möglich war. Hätte man den Konsolidierungspfad aus eigener Kraft einhalten können?

– Rechnet man damit, dass man die Mehreinnahmen aus dem neuen Finanzausgleich nehmen kann? Obwohl; die sind doch recht hilfreich für die weitere Konsolidierung und stehen wohl kaum für andere Zwecke zur Verfügung.

– Während der Konsolidierungsphase hatte die Stadt auch das Glück der niedrigen Zinsen. Ist die Stadt darauf vorbereitet, wenn man für den riesigen Schuldenberg höhere Zinsen zu zahlen hat? Wenn ja, wie ist der Plan, diese Summen zu bewältigen? Das beschlossenen Zins- und Schuldenmanagement dürfte evtl. Spitzen abfangen können, aber höhere Zinszahlungen sind auf Dauer nicht ausgeschlossen

– Die Grundsteuer kann man ja nicht erhöhen, wenn man im Haushaltsjahr „grundhaft erneuert“ und keinen Straßenbeitrag erhebt. Oder?

– Die z.B. die „wiederkehrenden Beträge“ benötigen vom Start bis zur Einführung eine gewisse Vorlaufzeit. Wie lange schätzen Sie dauert die?

– Sind die Kommunen, die bereits jetzt schon die „wiederkehrenden Beiträge“ eingeführt haben, nicht so klug wie die Führung der Stadt Rödermark?

– Was ist die Wahrheit?

Nachtrag 26.09.2015
Die Zinsfalle bleibt gespannt.


Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.


Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?

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