Der Bürgermeister ab 2017 hat den schwarzen Peter.
Stellt man die Aussage der Behörde, die den Haushalt genehmigt, und die Aussage des Bürgermeisters, Roland Kern, gegenüber, kann man schon ins Grübeln geraten. Man kann doch erwarten, dass Herr Kern seine Aussage,
[..]dass ab dem Jahr 2014 eine Straßenbeitragssatzung beschlossen worden sei. Hiervon soll allerdings für mindestens 5 Jahre abgesehen werden.[..] Quelle: Stavo. Suchen Sie im Dokument nach B um 50 Punkte ab dem Jahr 2017[..]
mit belastbaren Zahlen den Bürgern vorträgt. Oder sagt er sich einfach: „Mit mir keinen Straßenbeitrag. Der RP schreibt ja auch etwas von 2017. Dann bin ich (wahrscheinlich) nicht mehr das ganze Jahr BM und mein Nachfolger kann es schon richten.“
Der RP weiß mehr als unsere Stadtverordneten. Der RP weiß, dass wir in 2017 – dringende Straßenbaumaßnahmen – durchführen müssen. Das wissen nicht einmal unsere Stadtverordneten. Die SPD will es wissen. Man hat mal einen Antrag gestellt um genau darüber mehr zu erfahren.
Quelle: Haushaltsgenehmigung
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.