Anleinpflicht für Hunde ab 1.3.2010.

Vom 1. März bis zum 15. Juni gilt in großen Teilen der Rödermärker Gemarkung wieder Anleinpflicht für Hunde.

In Rödermark haben wir 1341 angemeldete Hunde. Das entspricht eine Einnahme für die Stadt von MINDESTENS 107.280,00 Euro. Die Gebiete, in denen dieser Leinenzwang gilt, können Sie auf der Web-Seite der Stadt Rödermark einsehen.
 
Lesen Sie auch den Artikel und Kommentare in der Offenbach-Post und die haarstäubende Geschichte vom Jagdpächter Winter.
 
Etwas über das Hobby eines Jagdpächters.
Was man so in 5 Tagen alles erlegen kann. ……[]…14 Sauen, 4 Rehe, 4 Füchse, 9 Hasen, 8 Kanin, 3 Nil-, 2 Kanada-, 1 Graugans, 18 Enten, 11 Tauben, 2 Gockel, 1 Schnepfe, 15 Krähen, 2 Elstern, 1 Häher, -ist das bunt oder ist das nicht bunt?
Niederwild ist schon was Schönes!


Rödermark intern.
Haushaltssperre haben wir schon.

Die Bürgermeisterwahl ist vorbei.
Der Posten für den Ersten Stadtrat dürfte - durch den Sieg des CDU-Bürgermeisterkandidaten- für AL/Die Grünen bis 2031 gesichert sein.
Das Hauptziel der Koalition, sechs Jahre weiter so wie gehabt, dürfte damit erreicht sein.
Jetzt könnte man mal wieder an die Bürger denken.
Kommt die Grundsteuerverdopplung oder wird es etwas weniger?
So langsam kann der Bürger Klarheit erwarten.

2 Replies to “Anleinpflicht für Hunde ab 1.3.2010.”

  1. Wir kommt der Jagdpächter Winter dazu, in der OP zu behaupten, dass Hunde 3 Rehe in den Tod getrieben haben? Ich vermute, dass waren seine eigenen.

  2. Ich werde keine Kommentare zulassen die unter die Gürtellinie gehen. Also, wenn es um den Jagdpächter Winter geht nur noch sachliche Kommentare.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert