Anleinpflicht für Hunde ab 1.3.2010.

Vom 1. März bis zum 15. Juni gilt in großen Teilen der Rödermärker Gemarkung wieder Anleinpflicht für Hunde.

In Rödermark haben wir 1341 angemeldete Hunde. Das entspricht eine Einnahme für die Stadt von MINDESTENS 107.280,00 Euro. Die Gebiete, in denen dieser Leinenzwang gilt, können Sie auf der Web-Seite der Stadt Rödermark einsehen.
 
Lesen Sie auch den Artikel und Kommentare in der Offenbach-Post und die haarstäubende Geschichte vom Jagdpächter Winter.
 
Etwas über das Hobby eines Jagdpächters.
Was man so in 5 Tagen alles erlegen kann. ……[]…14 Sauen, 4 Rehe, 4 Füchse, 9 Hasen, 8 Kanin, 3 Nil-, 2 Kanada-, 1 Graugans, 18 Enten, 11 Tauben, 2 Gockel, 1 Schnepfe, 15 Krähen, 2 Elstern, 1 Häher, -ist das bunt oder ist das nicht bunt?
Niederwild ist schon was Schönes!


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.

2 Replies to “Anleinpflicht für Hunde ab 1.3.2010.”

  1. Wir kommt der Jagdpächter Winter dazu, in der OP zu behaupten, dass Hunde 3 Rehe in den Tod getrieben haben? Ich vermute, dass waren seine eigenen.

  2. Ich werde keine Kommentare zulassen die unter die Gürtellinie gehen. Also, wenn es um den Jagdpächter Winter geht nur noch sachliche Kommentare.

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