Sammlung zu großflächiger Einzelhandel.
» Großflächiger Einzelhandelsbetrieb als Nahversorger – beschleunigtes Verfahren bei Inanspruchnahme von Außenbereichsflächen
» Einzelhandel. Vermutungsregel des § 11 Abs. 3 BauNVO 1990
» Großflächigkeit beginnt erst ab 800 qm Verkaufsfläche
» Bundesverwaltungsgericht
» Von Großflächigkeit im Einzelhandel ist ab einer Verkaufsfläche von 800 m² bzw. ab einer Geschossfläche von 1.200 m²
Siehe auch
Was ist großflächiger Einzelhandel?