Was ist großflächiger Einzelhandel?
Es kommt schon einmal vor, dass zwei Fachleute bei der Stadtverordnetenversammlung zu einer Regelung unterschiedlicher Meinung sind. Vor langer Zeit war ich der Meinung, der „Primus inter Pares“ hat recht und zeigt den Weg. Da ich schon lange nicht mehr dieser Meinung bin, habe ich folgende Aussage recherchiert.
Großflächiger Einzelhandel beginnt ab 1200 m²
Folgenden Grundsatz konnte ich zutage fördern.
Von Großflächigkeit im Einzelhandel ist ab einer Verkaufsfläche von 800 m² bzw. ab einer Geschossfläche von 1.200 m²
Das ergibt dann:
Derjenige, der sagt: „Großflächiger Einzelhandel beginnt ab 1200 m²“ hat recht.
Und derjenige der sagt:
„Großflächiger Einzelhandel beginnt ab 800 m²“ hat auch recht.
Weiß man aber, dass es bei der Diskussion um die Verkaufsfläche ging, dann hat der „Primus inter Pares“ unrecht.
Natürlich gibt es zu diesem Grundsatz viele Möglichkeiten, die Grenzen zu umschiffen. Aber darum ging es nicht.
Man findet recht häufig einen Hinweis zu § 11 Abs. 3 BauNVO 1990
Siehe auch
Sammlung zu: Was ist großflächiger Einzelhandel?
Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.