Der Schildawald zu Ober-Roden. Babenhäuser Straße

Rödermark. Der Schilderwald zu Ober-Roden

[..]Die Anwohner könnten aufatmen, sagt Rödermarks Bürgermeister Roland Kern (AL / Grüne): Die Babenhäuser Straße bleibt nach seinen Angaben Tempo 30-Zone. Darauf haben sich die Stadt und das Land Hessen geeinigt. Daran, dass dort Tempo 30 herrscht, werden demnächst Schilder erinnern. Viele Schilder. Um die 50, die genaue Anzahl steht noch nicht fest.[..] Lesen Sie den ganzen Artikel vom 8.10.2015 bei fr-online.de

..[]..Der Landesrechnungshof hatte im Frühjahr die Zuschüsse für Babenhäuser-, Odenwald- und Freiherr-vom-Stein-Straße beanstandet: ….bis 30. Juni entweder ihre Verkehrsregeln der Rechtsauffassung des Landes anpassen oder eine Millionen Euro Zuschuss plus 300?000 Euro Zinsen zurückzahlen…..Lesen Sie den ganzen Artikel vom 6.7.2011 bei OP-Online.de

3.7.5.4 Unvereinbarkeit von Tempo 30 – Zonen, Verkehrsberuhigte Bereiche
Der Einrichtung von Tempo-30-Zonen liegt ein flächenhafter Ansatz nach der Straßenverkehrsordnung zugrunde, der in Wohngebieten die Erhöhung der Verkehrssicherheit bewirken soll. In Gewerbe- und Industriegebieten ist die Einrichtung nicht zugelassen. Die Anordnung soll auf Grundlage einer flächenhaften Verkehrsplanung der Gemeinde erfolgen, in deren Rahmen zugleich das innerörtliche Vorfahrtstraßennetz festgelegt wird. Die Zonen-Anordnung darf sich weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen), noch auf weitere Vorfahrtstraßen erstrecken.
Die Einbindung einer Straße in eine Tempo-30-Zone führt zwingend dazu, dass es sich nicht um eine verkehrswichtige innerörtliche Straße handeln kann. Folglich darf eine Verkehrsinfrastrukturförderung nicht erfolgen bzw. müssen bereit gestellte Fördermittel im Rahmen der Zweckbindung zurückgefordert werden, wenn diese Ausschilderung nachträglich eingerichtet wird. Lesen Sie hier den ganzen Artikel

Ob da noch was zur Odenwaldstraße, Freiherr-vom-Stein-Straße kommen wird?

Wäre es besser?
Diejenigen, die den Schilderwald nicht haben wollen (dafür eine 30-Zone), müssen sich darüber im Klaren sein, dass die Stadt Rödermark geleistete Fördermittel dann zurückzahlen muss. Man könnte natürlich ganz auf die 30 km/h verzichten. Ohne auf die Fördermittel verzichten zu müssen, könnte man auch  vor und nach dem  Kindergarten (der in 2 Jahren auch weg sein dürfte) die Geschwindigkeit auf 30 km/h begrenzen.

Zum Zeitpunkt der Zuschussgewährung war noch nicht einmal DURCHGEHEND 30 km/h (also das, was jetzt durchgeführt wird) oder eine Tempo 30-Zone erlaubt.

Artikel in der Offenbach Post
Stadt muss Schilderwald aufforsten
Dem Artikel kann ich nicht ganz folgen. 🙁

Siehe auch
» Verwaltungsgericht. Klage
 
 
Älterer Artikel
🙁 Rödermark. Bürger werden von einigen Stadtverordneten bei der Stavo ausgelacht.


Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.


Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?

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