Kumulieren und Panaschieren.
Es ist zwar noch ein wenig Zeit bis 2016 die Kommunalwahl ansteht, aber wir können ja schon mal ein wenig über das System, wie gewählt und ausgewertet wird, nachlesen.
In Rödermark können bei der Kommunalwahl 2016 für die Zusammensetzung der Stadtverordnetenversammlung 39 Stimmen abgegeben werden. Sie können jedem Bewerber max. drei Stimmen geben.
Panaschieren: Sie verteilen Ihre Stimmen (insgesamt 39) auf Bewerber aller Listen.
Kumulieren: Sie geben einem Kandidaten mehr als eine Stimme. Bis zu drei Stimmen können sie je Kandidat vergeben.
Es ist möglich, alle ihre 39 Stimmen einer Liste (Partei) zuzuordnen. Dafür kreuzen Sie in der Kopfzeile des Wahlzettels die entsprechende Liste (Partei) an. Können dort nicht alle 39 Stimmen untergebracht werden, verteilen Sie die restlichen Stimmen bei Bedarf auf andere Listen (Parteien) mit einem Kreuz in der Kopfzeile oder auf die einzelnen Kandidaten.
Danke N.S. Vollkommen richtig. Satz war vollkommen falsch.
Mehrere Listenstimmen (Kreuz in der Kopfzeile) machen einen Wahlzettel ungültig.
Mehrere Listenstimmen und Bewerberstimmen. In diesem Fall werden die Listenstimmen (Kreuz in der Kopfzeile) nicht beachtet. Es werden nur die Bewerberstimmen gezählt.
Verhältniswahl: Sitzverteilung entsprechend dem Prozentanteil der Stimmen.
Mehrheitswahl: Wer die meisten Stimmen hat, ist gewählt.
Die Kommunalwahl in Hessen ist eine „personenbezogene Verhältniswahl“. D.h. durch das Kumulieren haben Sie einen direkten Einfluss darauf, wie sich die Fraktion nach der Wahl aufzustellen hat. Zunächst wird ermittelt, wie viel % die Partei erhalten hat. Mit diesem %-Satz wird dann die Anzahl der Sitze ermittelt. Die Kandidaten der jeweiligen Liste werden dann nach den abgegebenen Stimmen neu geordnet. So kann es vorkommen, dass ein Spitzenkandidat (Listenplatz 1) einer Partei sich nach der Wahl NICHT mehr auf der ersten Position befindet. Es kann sogar passieren, dass dieser Kandidat NICHT in das Stadtparlament einzieht. Schon passiert, aber dann werden gewählte Vertreter mit leichtem Druck gebeten, ihr Amt NICHT anzutreten. So kann so lange nachgerückt werden, bis man dann wieder der Fraktion angehören kann, OHNE wirklich von den Bürgern gewählt/gewollt zu sein.
In Rödermark ist dieser Weg vorgezeichnet. Auf dem Listenplatz eins der CDU befindet sich Herr Jörg Rotter. Obwohl dieser sich zur Wahl stellt, wird er bei einem Wahlgewinn sein Amt als Stadtverordneter höchstwahrscheinlich NICHT antreten. Zum Zeitpunkt der Wahl ist Herr Rotter noch hauptamtlicher erster Stadtrat. Seine Aufstellung in der Liste dient nur dem Stimmenfang für die CDU. Also Achtung beim Umgang mit evtl. verbleibenden Reststimmen, die man einer ganz bestimmten Person zuordnen möchte. Siehe Hessenrecht.
Das Vorgehen ist keine Spezialität der CDU Rödermark. Wird vielfach auch von anderen Fraktionen außerhalb von Rödermark genutzt.
Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.
Weitere Informationen bei wikipedia (z.B. Streichen)
Kommunalwahl. Kumulieren und Panaschieren.