Rödermark. Berliner Straße

Die Berliner Straße wurde notdürftig geflickt. Bei einer Unterhaltung über die Berliner Straße hat man sich recht lustig über die Art und Weise der „Flickarbeiten“ gemacht und Wetten abgeschlossen, wann diese Flickaktion wiederholt werden muss.

Ein besonderer Aufreger galt dann der Schwimmbadstraße. Ich würde sehr gerne die Schimpfkanonade, die an die Adresse der Stadt ging, niederschreiben. Ich hätte dann ein derart deftige Abmahnung am Hals und ich könnte meine geplanten Reisen im kommenden Jahr streichen. Bleiben wir einfach bei den Äußerungen, die nicht abmahnfähig sind und die Meinung einiger Bürger widerspiegelt.

„Warum gerade diese Straße? Damit die Studenten und Lehrpersonal die letzten 50 Meter eine schöne Prachtstraße haben? Wer fährt denn sonst noch da lang? Die Schrebergärtner und ein ehemaliger Bürgermeister? Perlite? Die Anreise zur BA wird bestimmt wie eine Allee aussehen und die schönste in Hessen sein. Der Bürgermeister will nur aus Prestigegründen, BA liegt ja an der Schwimmbadstraße, den Besuchern zeigen wie prächtig es in unserer Stadt zugeht. Sogar die Straßen sind in Ordnung.“


Ich habe dann versucht, zu erklären.
Die Stadt Rödermark darf ohne eine Straßenbeitragssatzung keine „grundhafte Sanierung“ von Straßen durchführen. Wir dürfen zurzeit nur „flicken“. Warum? Rödermark hat keine Straßenbeitragssatzung. Bis wir eine solche haben, werden die Straßen weiter verrotten bzw. so wie die Berliner Straße notdürftig geflickt. Der Aussage, in Rödermark wird es in den nächsten 5 Jahre (Quelle) keine Straßenbeitragssatzung geben, stehe ich sehr skeptisch gegenüber bzw. ich halte diese Aussage vom Bürgermeister Kern für nicht haltbar. Es ist für mich nur einen Spruch zum Wahlkampf (Keine neue Gebühr für die Bürger).

Zurück zur Schwimmbadstraße.
Es gibt zurzeit Investitionsprogramme von Bund und Land. Einen Teil dieser Zuwendungen wird für die grundhafte Sanierung der Schwimmbadstraße ausgegeben. Dürften wir eigentlich auch nicht. Wie gesagt: „Es fehlt eine Straßenbeitragssatzung“.
Deshalb ist für die Schwimmbadstraße eine „fiktive Straßenbeitragssatzung“ geplant. Demnach sollen die Anlieger für 30% der Kosten aufkommen. Ein wahres Schnäppchen für eine Straßenbeitragssatzung. Bei einer Straßenbeitragssatzung hätten Anlieger einer Anliegerstraße 75% der Kosten zu zahlen. Bei „wiederkehrenden Beiträgen“ wahrscheinlich nur 70%. Wie gesagt, 30% sind ein richtiges Schnäppchen bei einer Straßenbeitragssatzung.

Wie viel Anlieger beteiligen sich an den Kosten? Wer sind die Anlieger? Kaufland, Badehaus, BA, Perlite, Schrebergärten? Schon interessant. Durch viele Anlieger minimieren sich die Kosten für das Badehaus also für die steuerzahlenden Bürger. Siehe hierzu auch mitbabbeln.de

Zur Berliner Straße.
Man hätte den Investitionszuschuss auch für eine grundhafte Sanierung der Berliner Straße nehmen können. Bekommen aber nur dann, wenn alle Anlieger einer „fiktiven Straßenbeitragssatzung“ zugestimmt hätten. Ich hätte nicht zugestimmt. Ich denke, Rödermark wird die wiederkehrenden Beiträge bekommen. Da zahlt man einen überschaubaren Jahresbetrag und nicht einen hohen Einmalbetrag.

Ich hoffe, die Opposition wird genau in Erfahrung bringen, wie viel die Anlieger UND WELCHE ANLIEGER sich über die „fiktiven Straßenbeitragssatzung“ an den Kosten beteiligen. Ich habe da ein ganz komisches Gefühl.

Hinweis. Straßenbeitragssatzung, wiederkehrende Beiträge.
Wenn man die „wiederkehrenden Beiträge“ einführt, bedeutet das nicht automatisch, eine „Straßenbeitragssatzung“ ist dann nicht mehr möglich. Es ist möglich, Gebiete auszuweisen, in denen die „Staßenbeitragssatzung“ zur Gebührenerhebung herangezogen wird. Warum? Für Unternehmen kann es aus steuerlicher Sicht besser sein, die Gebühren als Einmalbetrag abzuführen und nicht wie bei den „wiederkehrenden Beiträgen“ als jährlich zu zahlenden Beitrag.

» Sprüche einer Fraktion aus Rödermark zu unseren Straßen. September 2015.

Siehe auch
» Zusammenfassung. Straßenbeitrag. Wiederkehrende Beiträge
» Antworten zu Straßen in Rödermark.
 


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.

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