Rodgau. Ordentlicher Haushalt im PLUS. Aber der Straßenbeitrag

Rodgau. Ordentlicher Haushalt im PLUS. Aber der Straßenbeitrag

Bei der Haushaltseinbringung des Haushaltsplans für 2016 rechnete die Stadt Rodgau im ordentlichen Haushalt 2016 mit einem Überschuss von mehr als 428.000 Euro.

Die Grundsteuer liegt bei 450% und die Gewerbesteuer bei 380%. Keine Kindergartengebühr. Keine Schutzschirmkommune.

Wenn der jetzt genehmigte Haushaltsplan dem, der Haushaltseinbringung entspricht, kann man von einem ausgeglichenen Haushalt reden. Es wird im Rodgau nicht mehr Geld ausgegeben als man einnimmt.

Rodgau hat keine Straßenbeitragssatzung. Rodgau steht nicht unter dem Rettungsschirm. Rodgau hat einen ausgeglichenen Haushalt.

Was in dem heutigen Artikel in der Offenbach Post „Haushalt so früh wie nie zuvor genehmigt“ zu lesen ist, stimmt nachdenklich.

Trotz des oben geschilderten positiven Ergebnis wurde eine Auflage erteilt. „Die Stadt Rodgau muss eine Straßenbeitragssatzung erlassen“ Der Bürgermeister hält die Satzung nicht für sinnvoll und gerecht, aber die Stadt wird sich weisungsgemäß „weiter daran halten“

Laut  Bürgermeister Kern soll es in Rödermark bis 2020 keine Straßenbeitragssatzung geben. Siehe Haushaltsgenehmigung und Straßenbeitrag. Ich schließe daraus „Keine GRUNDerneuerung der Straßen bis 2020. Weil ohne Straßenbeitragssatzung keine GRUNDerneuerung von Straßen möglich sein wird.“ Die Schwimmbadstraße kann nur mit einer Sonderlösung GRUNDerneueren.

Was sagen dann die Wahlprogramme der Parteien in Rödermark zu einer Straßenbeitragssatzung?
CDU
Folgt wenn veröffentlicht.

AL/Die Grünen
in der „Rödermärker Erklärung“ finde ich keinen Hinweis dazu wie die AL/D/die Grünen sich die Erhaltung unserer Straßen vorstellen.

SPD
[..]Zum effizienten Haushalten gehört, intelligent zu sparen. Indem wir notwendige Investitionen in die Zukunft heute statt morgen tätigen und dies dort, wo es akut notwendig ist. Dazu zählen wir Straßen, öffentlichen Gebäude, Kitas und Schulen.[..]SPD Wahlprogramm.

FDP
[..]Der Erhalt unserer Straßen, Fuß- und Radwege gehört zu den wichtigsten Aufgaben der öffentlichen Hand. In den letzten Jahren wurde in Rödermark viel zu wenig in die Verkehrsinfrastruktur investiert. Sie müssen daher immer mehr mit Schlaglöchern leben und mit unebenen Bürgersteigen klarkommen. Wir wollen dafür sorgen, dass dieser Investitionsstau nicht weiter anwächst, dass unsere Straßen wieder befahrbarer und unsere Bürgersteige begehbarer werden. Bei uns wird die Instandhaltung unserer Straßen, Fuß- und Radwege wieder eine höhere Priorität haben.[..]
Wahlprogramm der FDP Rödemark

FWR, Freie Wähler Rödermark
In der Wahlaussage steht zu Straßen – wollen keine Straßenbeitragssatzung –

Man wird nach der Kommunalwahl mehr dazu hören. Ich bin sicher, in Rödermark wird es in absehbarer Zeit eine Straßenbeitragssatzung geben. Die Parteien, die den Erhalt der Straßen fordern, müssen sich doch Gedanken darüber machen, woher das Geld letztendlich kommt. Die keine Meinung haben, wollen wohl die Straßen weiter verrotten lassen. Sagt man -Nein- zu einer Straßenbeitragssatzung, soll auch gesagt werden, wie man sich den Erhalt der Straßen vorstellt.

Der Punkt ausgeglichener Haushalt in Rödermark ist dann erreicht, wenn wir nicht mehr Geld ausgeben wie eingenommen wird. Da in Rödermark schon seit langer Zeit keine Straßen mehr GRUNDerneuert wurde, haben wir dafür auch kein Geld bereitstellen müssen. Woher soll dann plötzlich Geld für die GRUNDerneuerung der Straßen herkommen? Durch die gute Fee? Über eine Grundsteuererhöhung? Wie mir bekannt ist, wird eine Stadt unter Umständen KEINE Grundsteuererhöhung genehmigt bekommen, wenn es KEINE Straßenbeitragssatzung (wiederkehrende Beiträge) gibt. Ein Teufelskreis.

Stellen Sie Frage „Wann haben wir in Rödermark mit einer Straßenbeitragssatzung zu rechen“ den auf der Liste stehenden Kandidaten. Lassen Sie sich nicht durch Wahlkampffloskeln abwimmeln.

Hinweis: Hochnäsigkeit ist eine andere Form der Schwäche!

Siehe auch
» Vergleich der Hebesätze der Kommunen mit mehr als 25.000 Einwohner im Kreis Offenbach: Seite: 63
» Zusammenfassung Straßenbetrag


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.

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