Wann kommt der Straßenbeitrag?

Rödermark. Wann kommt der Straßenbeitrag?

Es ist Wahlkampf. Über eine neue Gebühr, die meiner Meinung nach nicht anwendbar ist, reden die Parteien vor der Kommunalwahl nicht bzw. ungern.

Es wird aber immer konkreter. Eine Straßenbeitragssatzung wird/muss kommen. Ein klares Konzept, wie man diese neue Gebühr rechtssicher vermeiden kann, wurde bisher nicht vorgelegt. Weder vom Magistrat noch von den Parteien/Wählervereinigungen, die sich im Wahlprogramm GEGEN einen Straßenbeitrag stellen.

Der „Königsweg“ die Straßenbeiträge über die Grundsteuer einzutreiben, dürfte ein Wunschdenken bleiben. Es sei denn, es werden neue Voraussetzungen von übergeordneten Stellen geschaffen. Davon ist bisher nichts in Sichtweite.
Ein Haushalt, der Grundsteuer-B-Erhöhung vorsieht und in dem kein Straßenbeitrag aufgeführt ist, dürft Probleme bei der Haushaltsgenehmigung bekommen.

Siehe: Siehe hierzu Zusammenfassung Straßenbeitragssatzung / Wiederkehrende Beiträge.
 

Es werden doch jetzt Straßen grunderneuert! Es geht also doch; oder?
» Die jetzt im Rahmen des „Landesprogramm“ durchgeführte „grundhafte Sanierung“ ist eine wohl kaum zu wiederholende Ausnahme.

» Die jetzige Vorgehensweise (z.B. Schwimmbadstraße), mit JEDEM Anlieger eine separate Vereinbarung zuzutreffen, kann man sich bei der Dieburger Straße kaum/nicht vorstellen.

» Normalfall. Ohne Straßenbeitragssatzung KEINE „grundhafte Sanierung“.

Jetzt, vor der Wahl, ist die Möglichkeit da. Sie können die Partei Ihre Wahl zu diesem Thema an den Wahlkampfständen ansprechen.

Informieren Sie sich an den Wahlkampfständen der Fraktionen.
Sprechen Sie an den Wahlkampfständen die Parteien direkt auf einen Straßenbeitrag an. Es geht um IHR gutes Geld. Fragen Sie danach, wie hoch die zusätzlichen Belastungen sein könnten. Merken Sie sich ganz genau, was man Ihnen gesagt hat.

Kleine Hilfestellung
Zwei Parteien haben sich GEGEN einen Straßenbeitrag ausgesprochen. AL/Die Grünen und die Freien Wähler Rödermark.

Eine Aussage, die nicht jedem direkt verständlich sein dürfte, haben SPD und FDP in ihr Wahlprogramm aufgenommen.
Man ist GEGEN STEUERerhöhung. ABER, ein Straßenbeitrag ist eine GEBÜHR.

Dem CDU-Wahlprogramm kann ich diesbezüglich NICHTS entnehmen. Meine Vermutung ist, der folgende Gedankengang steht dahinter: „CDU gewinnt die Wahl, wird stärkste Fraktion und steht dann in der Verantwortung. Man rechnet auch damit, 2017 den Posten des Bürgermeisters besetzen zu können. Hätte man sich jetzt klar gegen einen Straßenbeitrag positioniert, wäre der Punkt gekommen, ein  Wahlversprechen brechen müssen.“

Siehe hierzu: Straßenbeitrag in den Wahlprogrammen.

Muss ein Wahlversprechen gebrochen werden?
Nicht unbedingt.
1 CDU erhält die absolute Mehrheit. Keine Aussage zum Straßenbeitrag. Kein Bruch eines Versprechens.
2 Koalition CDU – SPD. Kein Bruch eines Versprechens.
3 Koalition CDU – FDP. Kein Bruch eines Versprechens.
4 Koalition CDU – AL. AL wird wohl das Wahlversprechen brechen müssen.
5 Koalition CDU – FWR. FWR werden wohl ihr Wahlversprechen brechen müssen.

Sitzt man in der Opposition, braucht man kein Wahlversprechen zu brechen.

Ich werde am 7.3.2016 einen Zähler starten. Es werden die Tage gezählt, wie lange es nach der Kommunalwahl dauert, bis eine Straßenbeitragssatzung in Rödermark beschlossen wird. Ein zweiter Zähler wird dann in 2017, nach der Bürgermeisterwahl, gestartet.

Siehe auch.
» CDU. Erwähnung einer möglichen Straßenbeitragssatzung.

Zur Kommunalwahl
» Begeht die CDU Rödermark Wahlbetrug?
» Zusammenfassung Kommunalwahl


Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.


Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?

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