CDU Rödermark. Flyer 01.2016 zur Kommunalwahl.
Als aufmerksamer Leser der Wahlwerbungen fiel mir bei dem Flyer „Gemeinsam Rödermark gestalten, Sonderausgabe 01/2016“ ein Satz auf der Titelseite besonders auf.
Hiermit erklärt Patrica Lips, Vorsitzende CDU Rödermark, sinngemäß – sollte der Spitzenkandidat zum Stadtverordneten gewählt werden, wird dieser die Wahl zum Stadtverordneten nicht annehmen. Er wird sein Amt als erster Stadtrat weiterführen – Mit dieser Erklärung in dem Flyer muss sich die CDU Rödermark nicht den Vorwurf gefallen lassen, man hat die Bürger über dieses Vorhaben nicht informiert. Eine schlüssige Erklärung, warum man Herrn Rotter überhaupt aufgestellt hat, wäre sinnvoller gewesen. Obwohl, ein jeder wird den wahren Grund wohl kennen.
Diese Art des Stimmenfang ist keine eine Erfindung der CDU Rödermark. Diese juristisch einwandfreien aber moralisch sehr bedenklichen Praktiken sind auch in anderen Kommunen rund um Rödermark gang und gäbe. Zu diesen Praktiken hat es einige aufgeregt Leserbriefe in den Printmedien der Zeitungen gegeben. Man sollt diese Möglichkeit zur „Scheinkandidaturen“ per Gesetzt verbieten.
Kann der erste Stadtrat von einer neuen Stadtverordnetenversammlung abgewählt werden
Im Prinzip ja. Aber wegen der Machtverhältnisse, auch nach der Wahl, in Rödermark kaum vorstellbar bzw. sinnvoll.
Siehe auch
» 16.02.2016 Mogelpackung auf CDU Plakaten
» 10.02.2016 Kommunalwahl. Aufstellung ist Scheinkandidatur.
» 05.02.2016 Unmoralisch aber immer wieder gerne praktiziert
» 04.02.2015 Promi-Kandidaten auf den Listen sorgen für Disput
» 16.11.2015 Begeht die CDU Rödermark Wahlbetrug?