Bei der Stadtverordnetenversammlung gab es zu dem Thema „Radverkehr in Waldacker“ einen Antrag der Freien Wähler Rödermark. Da es hier eine sehr hitzige Ansprache des Ersten Stadtrats gab, habe ich einen Mitarbeiter der AG- Radverkehr darum gebeten, mir den genauen Ablauf zu dem Dauerthema „Ortsdurchfahrt Waldacker“ zur Verfügung zu stellen, um diesen dann auch zu publizieren. Die unten aufgeführten Dokumente sind Teil einer Präsentation vom 21.12.2015 zu den Gegebenheiten in Waldacker.
Zunächst die Kurzfassung.
2005 Planung mit einem „Zwei-Richtungs-Radweg“
2007 Bürger von Waldacker sind gegen diese Lösung weil sehr viele Parkplätze wegfallen. Es werden 1200 Unterschriften gesammelt.
2009 Die jetzige Lösung wurde beschlossen aber nicht komplett so umgesetzt.
Selbst wenn es der Bürgerinitiative in Waldacker nicht gelungen wäre, den „Zwei-Richtungs-Radweg“ abzulehnen, hätte wegen einer geänderten StVO die Planung aus 2004 NICHT umgesetzt werden können. Siehe hier.
Hier können Sie sich, anhand der hervorragenden (Bild)Dokumentation, einen tieferen Einblick verschaffen
» Vortrag. Teil 1
» Vortrag. Teil 2.
» Vortrag. Teil 3.
» Waldacker – vergessener Stadtteil. Von Dr. Rüdiger Werner
» Nutzung von Radwegen in Gegenrichtung.
» Die Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegten
» Gegenüberstellung VwV-StVO vor und nach 2009
Weitere Informationen und die Flut von Anträgen entnehmen Sie bitte der Seite (https://ri.roedermark.de/bi/yw040.asp).
Geben Sie bei der Textrecherche Ortsdurchfahrt und Waldacker ein. Ändern Sie das Startdatum bei Zeitraum auf 01.01.2005.
Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.
Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?