Neues zu Straßenbeitragssatzung.

Straßenbeitragssatzung / wiederkehrende Beiträge

Update 4.12.2011
Lesen Sie den Artikel vom 3.12.2012
Hausbesitzer in Hessen. Das kann/wird teuer werden.

2010 veranschlagt die Stadt Rödermark für Investitionen im Straßenbau 1.2 Mio. Euro. Da ich der Mail von Herrn H. der Stadt Rödermark nicht entnehmen kann, wie hoch der Anteil für GRUNDERNEUERUNG ist, setzen wir einmal so lange 50% an, bis diesem Betrag widersprochen wird.

Es verbleiben demnach 600.000 Euro als GRUNDLAGE. Ausgehend von diesem Betrag kann die Stadt den Straßenbeitrag berechnen und die Bürger belasten. Da eine Straßenbeitragssatzung je nach Typ der Straße (überörtlicher Durchgangsverkehr, innerörtlicher Durchgangsverkehr, Sackgasse 75%, 50%, 25%….) berechnet wird, setzen wir den einzufordernden Satz für unsere Überschlagsrechnung auf 50%.

Von welchen Einnahmen für die Stadt reden wir eigentlich? Wir reden davon, dass bei einer Straßenbeitragssatzung die Mehreinnahmen der Stadt (aber zweckgebunden für den Straßenbau) in den Jahren:

2010: 300.000,00
2011: 225.000,00
2012: 225.000,00
2013: 225.000,00

betragen würden.

Das sind die zusätzlichen Einnahmen (abzüglich der zu erwartenden Prozesskosten, abzüglich der bestimmt sehr hohen Verwaltungskosten) der Stadt Rödermark, wenn diese dann die Straßenbeitragssatzung einführt. Diese Beträge sind dann von wenigen Bürgern der Stadt Rödermark aufzubringen.

Betrachten wir diese Zahlen, kommt man schon gewaltig ins Grübeln.
Die vor Jahren beschlossene Erhöhung der Grundsteuer B und von unserem Stadtkämmerer Sturm als Ersatz für die Straßenbeitragssatzung angepriesen, deckt diese Beträge mehr als ab. Hat man die Bürger schon damals wissentlich in die Irre geführt? Eine Erhöhung der Grundsteuer B um etwas mehr als 20% hätte gereicht.
Ein Prozentpunkt Grundsteuer B in etwa 9.700,00 Euro.

Beträge aus einer Straßenbeitragssatzung SIND zweckgebunden.
Es muss davon ausgegangen werden, dass Herr Sturm die Einnahmen der erhöhten Grundsteuer B (als Ersatz für eine Straßenbeitragssatzung) so wie es sich für ordentliche Kaufleute gehört, ZWECKGEBUNDEN hat. Das widerspricht zwar dem Zweck der Steuer aber nicht dem Versprechen des Stadtkämmerers Sturm. Wenn nicht, dann…….. Wenn Ja, dann hat der Stadtkämmerer ein nettes Sümmchen ansparen können. Oder?

Die Einnahmen durch die durchgeführte Erhöhung betragen 400.000. Die Einnahmen der Grundsteuer B werden sich durch die Neubaugebiete weiterhin erhöhen.

Die Debatte um die Straßenbeitragssatzung in Rödermark dürfte es NICHT geben. Das Thema ist eigentlich durch. Rödermark DARF KEINE STRAßENBEITRAGSSATZUNG BEKOMMEN. „Oder sind und werden wir hinters Licht geführt?“

Ich frage mich jetzt allen Ernstes, Herr Bürgermeister Kern: In Anbetracht dieser Zahlen kann es doch von der Kommunalaufsicht bezüglich eines Haushaltes und fehlender Straßenbeitragssatzung keine Einwände geben.

Je länger ich mich mit diesem Thema befasse, erschleicht mich immer mehr der Verdacht,
Es geht vordergründig nicht ums Geld. Es geht ganz einfach um das Einführen dieser Satzung. Denn hat man die einmal als Einnahme gesichert, kann man diese nicht wieder (nachdem ein Teil der Bürger bezahlt haben) streichen.

Und die Argumentation: „Andere Städte haben auch eine Straßenbeitragssatzung“ sollte man im Kindergarten anbringen.

Der in der Mail aufgeführte Betrag von 1,567 Mio. kann auch bei einer Straßenbeitragssatzung NICHT umgelegt werden. Also brauchen wir diesen in keine Berechnung einfließen zu lassen.
Natürlich darf man bei aller Kritik nicht außer Acht lassen: „Eine Grundsteuer kann rein rechtlich die Straßenbeitragssatzung nicht ersetzen.“ Da wir als Bürger uns nicht mit der Kommunalaufsicht herumschlagen müssen und auch nicht unsere Sache ist, muss sich die Stadt allerdings die Frage gefallen lassen: „Wir bezahlen doch schon für die Straßen. Warum denn jetzt noch mal“.
Ich glaube, bei einigen Rödermärker Politikern ist der folgende Spruch zur Lebensweisheit geworden.

Ich habe eine Meinung. Verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen.

Nachtrag 15.10.2012

Es ist mehr als fraglich, ob die o.g. Aufteilung 75%, 50% 25% bei wiederkehrenden Beiträgen Anwendung findet. Ich nehme an, der gesamte Straßenbau wird sich in den wiederkehrenden Beiträgen verbergen. Aber dazu werden wir dann mehr wissen, wenn dieser in 2013 eingeführt wird. Siehe dazu: Rödermark. Haushalt 2013 mit wiederkehrenden Beiträgen

Lesen Sie auch: Warum Straßenbeitragssatzung? Mehreinnahmen für das Sturm-Gedächtnisbad
Auszug aus der Mail

[..]im Haushaltsjahr 2010 stehen für Investitionen im Straßenbau 1,2 Mio. € bereit. Für die Jahre 2011, 2012 und 2013 sind im Investitionsplan jeweils 900.000 € vorgesehen.

Für die Unterhaltung der öffentlichen Verkehrsflächen ist im Haushaltsjahr 2010 ein Ansatz von ca. 1,567 Mio. € berücksichtigt. In diesem Betrag sind alle Kosten für Personal, Straßenbeleuchtung und -reinigung sowie für den Winterdienst enthalten.[…]


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.

2 Replies to “Neues zu Straßenbeitragssatzung.”

  1. Die Stadt wird bestimmt mehrere Mitarbeiter einstellen müssen um den Verwaltungsaufwand für die Straßenbeitragsatzung bewältigen zu können. Die Einnahmen werden von der Verwaltung wieder aufgefressen.