Nachtrag 20.06.2022
Neuer Passus im Gesetz.
ALT: 5. Zuleitungskanäle zu öffentlichen Kanälen. Siehe
NEU: 2. (2) Diese Verordnung gilt nicht für Zuleitungskanäle zu öffentlichen Kanälen, in denen ausschließlich häusliches Abwasser nach Anhang 1 Teil A Nr. 1 der Abwasserverordnung, Niederschlagswasser oder häusliches Abwasser gemeinsam mit Niederschlagswasser abgeleitet wird. Siehe
Bereits im Oktober 2009 habe ich die Stadt Rödermark angeschrieben und um Aufklärung bezüglich der geforderten Kanalüberprüfung gebeten. Antwort KEINE. Es hätte erst mal schon eine Eingangsbestätigung der Stadt Rödermark gereicht. Eine Suche auf der Home-Page der Stadt Rödermark nach » Kanaluntersuchung « bringt zu diesem Thema keinen Treffer.
Wann werden wir in Rödermark informiert? Was haben die Hausbesitzer für die Überprüfung der privaten Abwasserleitungen genau zu unternehmen? Die Stadt kann sich zwar auf die Herausgabe eines Infoblattes berufen. Aber von der Existenz eines solchen hatte bis zum Februar 2010 noch nicht einmal die im Stadtparlament vertretenden Parteien eine Ahnung. Die Aussage der Stadt, dem Entsorgungsfahrplan habe diese Information beigelegen, kann ich nicht abstreiten. Nur, ich kann mich absolut nicht daran erinnern und diejenigen, die ich gefragt habe, ebenfalls nicht. Die Stadt beruft sich auf fehlende Informationen der EKVO ( EigenKontrollVerOrdnung ): „Die notwendigen Details werden erst im April 2010 verabschiedet“.
Die Stadt wird uns dann » Nach der Veröffentlichung der EVKO « informieren.
Wie eine solche Information aussehen kann, zeigt eine Broschüre aus NRW
In Hessen müssen aufgrund von § 43.2 des Hessischen Wassergesetzes alle Anschlusskanäle zwischen der öffentlichen Kanalisation und der Hauswand auf ihren Zustand überwacht werden. Die Überwachung muss die Kommune veranlassen oder selbst vornehmen. Industriegrundstücke mit einem bestimmten Abwasseraufkommen unterliegen zudem der Hessischen Eigenkontrollverordnung (EKVO).
Auf was wartet die Stadt?
In jedem Falle gilt DIN 1986-30 und dass alle Grundstücksbesitzer bis spätestens 31.12.2015 dazu verpflichtet sind, eine Erstprüfung ihrer Abwasseranlagen durchführen zu lassen. Die Norm lässt wenig/keinen Spielraum. Nur muss die Stadt Rödermark die verbindlichen Prüfprotokolle zur Verfügung stellen.
Laut der Entwässerungssatzung der Stadt Rödermark müssen die Hausanschlüsse an die Anschlussleitung angeschlossen sein. Die Anschlussleitung wiederum ist Sache der Stadt.
Auszug aus der Entwässerungssatzung
Die Anschlussleitung wird ausschließlich von der Stadt hergestellt, erneuert, verändert, unterhalten oder beseitigt
Die Stadt wartet auf die EKVO!
Sagt die EKVO etwas darüber aus, wie die privaten Hausanschlüsse (Der Anschluss bis zur Anschlussleitung) zu überprüfen sind? Ein erster Anruf EKVO brachte keine erschöpfende Auskunft. Man sagte mir: „Wir sind nicht für die privaten Anschlüsse zuständig. Ich bin aber nicht ganz sicher. Sprechen Sie mit H. Müller 0611-6939-107. “ Ich habe H. Müller noch nicht erreicht.
Aktueller Hinweis zur Rechtslage:
Die angekündigte EKVO ist nicht – wie ursprünglich vorgesehen – zum 1. Januar 2010 in Kraft getreten. Seitens des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMULV) wird darauf hingewiesen, dass trotz der bestehenden Regelungslücke, die das Außerkrafttreten der EKVO nach sich zieht, die Unternehmer von Abwasseranlagen nach § 46 Abs. 1 HWG einen ordnungsgemäßen Betrieb ihrer Anlagen sicherzustellen haben. Das HMULV sieht keinen Anlass, von der bisherigen Vorgehensweise hinsichtlich des Betriebes und Überwachung der Abwasseranlagen abzuweichen. Es wird angestrebt, die erforderliche Rechtssicherheit möglichst bis zum 1. April 2010 herzustellen und die neue EKVO in Kraft zu setzen.Quelle: EKVO
Was steht da geschrieben. » Unternehmer von Abwasseranlagen …[]….die erforderliche Rechtssicherheit möglichst bis zum 1. April 2010 herzustellen «
Was um Himmelswillen hat » Rechtssicherheit « mit dem Verfahren ( Druckprüfung, Sichtprüfung ) zu tun?
Es kann doch wohl nicht sein, dass die Informationen nur dann fließen, wenn Bürger Ganoven aufgesessen sind. Siehe Bericht in der Offenbach-Post.
Solange keine ausreichenden Informationen von der Stadt im » Neues Heimatblatt Rödermark bzw. Home-Page der Stadt Rödermark « gibt, werden ahnungslose Opfer von heimtückischen Ganoven schnell gefunden. Diese argumentierten mit der Novellierung des Hessischen Wassergesetzes. Danach sind Hausbesitzer verpflichtet, den Zustand der Abwasserleitung überprüfen zu lassen. Die Ausgaben der Hausbesitzer ( nach Schätzungen ist ca. jeder 5. Hausbesitzer betroffen ) für die anstehende Kanaluntersuchung sind nicht gerade niedrig.
Auszug aus der NRW-Broschüre
Die Kosten für die Prüfung der Schmutzwasserleitungen eines Einfamilienhauses betragen etwa 300 – 500 €. Dagegen sind die Kosten für die Prüfung eines weit verzweigten Leitungsnetzes unter einem Mehrfamilienhaus höher und müssen im Einzelfall ermittelt werden.
Beim Einholen der Angebote sollten Sie darauf achten, dass alle Leistungen, wie z.B. die Reinigung und die vollständige Dokumentation enthalten sind.
Durch die fehlenden Informationen seitens der Stadt Rödermark macht es den Ganoven leicht, in Rödermark Opfer zu finden.
Informieren Sie sich bei der Stadt Rödermark unter 06074-911-236
Siehe auch den Bericht vom 01.02.2010: Kanaluntersuchung in Rödermark.
sowie vom 05.02.2010: Rödermark. TV-Untersuchung der Hausanschlussleitung
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Beweist eine Kamerainspektion die Dichtheit?
Nein. In der Abwassersatzung der Stadt Göttingen ist geregelt, dass Schmutzwasserleitungen wasserdicht und dicht gegen den Einwuchs von Wurzeln sein müssen. Prüfverfahren für die Wasserdichtheit sind je nach Art des Kanals in der EN 1610 und im Merkblatt 143/6 DWA (ehemals ATV) beschrieben. Mit einer Kamera-Inspektion lässt sich kein Dichtheitsnachweis führen, es können nur sichtbare Schäden und damit Undichtigkeiten festgestellt werden. Langjährige Erfahrungswerte aus Göttingen haben gezeigt, dass auch ein Großteil der optisch unauffälligen Kanäle bei einer Prüfung mit Wasser „durchfallen“.
Quelle: stadtentwaesserung.goettingen.de
Nachtrag 05.10.2011
Kanalüberprüfung Dichtheitsüberprüfung bis 2025
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.
Die Beiträge wurde mit Interesse gelesen.
Ich Denke man sucht einfach neue Einnahmequellen.
Man soll doch bitte die Kirche im Dorf lassen.
Hat man schon einmal darüber nachgedacht was in der Landwirtschaft
großflächig abgesetzt wird. Gülle, Dünger, Stallmist usw. Keine Trinkwasserverschlechterung? Es liegt schon im Eigeninteresse eines Hauseigentümers dass der Kanal störungsfrei und funktionsfähig ist.
(Werterhalt der Imobilie, Vermeidung von Fäuchtschäden).) Eine geringe Undichtigkeit an einer Verbindungsmuffe oder ein kleiner Riss im Rohr verursacht noch keine Grundwasserschäden. Das Abwasser steht nicht im Kanal, es fliest nur kurzeitig durch das Rohr.
Sollte Tatsächlich eine Kanalsanierung gefordert werden, wäre es evtl. möglich dass alle Ihre Rücklagen für die Altersversorgung durch den Kanal schwimmen. Ist das gewollt? Dann die Kanalsanierer, die langen preislich so richtig hin. Da wird für die Benutzung jedes einzelnen Gerätes ein Sonderbetrag erhoben oder mächtige pro Meterpreise verlangt. Frage: Waren Sie mit Ihrem Auto schon in der Werkstatt zum Winterreifenwechsel?
Haben Sie für die Benutzung der Hebebühne, Auswuchtmaschine, Schlagschrauber, Drehmomentschlüssel extra bezahlen müssen.
Garantiert nicht! Merken Sie was ich meine?
Armes Deutschland was kommt noch!